02.07.2026, 00:00
openPetition hat heute von den gewählten Vertretern im Parlament Gemeinderat eine persönliche Stellungnahme angefordert.
Die Stellungnahmen veröffentlichen wir hier:
www.openpetition.de/petition/stellungnahme/wir-wollen-unser-huettle-am-paulinensee-zurueck
Warum fragen wir das Parlament?
Jedem Mitglied des Parlaments wird hiermit die Möglichkeit gegeben, sich direkt an seine Bürger und Bürgerinnen zu wenden. Aufgrund der relevanten Anzahl an engagierten und betroffenen Bürgern aus einer Region, steht das jeweilige Parlament als repräsentative Instanz in einer politischen Verantwortung und kann durch Stellungnahme zu einem offenen Entscheidungsfindungsprozess beitragen.
Öffentliche Stellungnahmen des Parlaments ergänzen das geordnete Verfahren der Petitionsausschüsse der Länder und des Bundestags. Sie sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik und Bürgern.
Was können Sie tun?
Bleiben Sie auf dem Laufenden, verfolgen Sie in den nächsten Tagen die eintreffenden Stellungnahmen.
Sie haben die Möglichkeit, einen der gewählten Vertreter zu kontaktieren? Sprechen Sie ihn oder sie auf die vorhandene oder noch fehlende Stellungnahme an.
Unterstützen Sie unsere gemeinnützige Organisation, um den Bürger-Politik-Dialog langfristig zu verbessern. openPetition finanziert sich überwiegend aus Kleinspenden unserer Nutzer.
24.04.2026, 08:12
Es wurden Hinweise zur Möglichkeit einer Einlagerung bis erneuter Beratung hinzugefügt.
Neue Begründung:
Die Hütte am See diente z.B. Wanderern und Radfahrern als Rastplatz und als Schutz vor Unwetter. An sonnigen Tagen versammelten sich regelmäßig Familien und haben dort die Natur genossen.Das Hüttchen hat einen enormen Beitrag zur Naherholung in unserem schönen Mönsheim geleistet.
Der Rückbau dieses Hüttchens hat am heutigen Freitag, 24.04.2026 begonnen.
Schutzhütten und Grillhütten für Wanderer sind gemäß Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) §50, Absatz 1 - in Verbindung mit Anhang 1 (verfahrensfreie Vorhaben), Nr. 1 - Punkt i) genehmigungsfrei. Es ist also keine Baugenehmigung erforderlich. Daher darf ein solches Objekt grundsätzlich auch auf zum Beispiel gepachtetem Grund errichtet werden.
Hinsichtlich Hochwasserschutz sind keine Gutachten und keine Stellungnahmen von zum Beispiel Umweltamt oder unterer Wasserschutzbehörde bekannt, die eine solche Einrichtung untersagen würden.Außerdem befinden sich im Bereich des Überflutungsgebietes des Sees diverse weitere Objekte wie zum Beispiel Bänke, eine Holzbrücke sowie ein Summstein. Alles Einrichtungen, die den Erholungswert am See deutlich erhöhen.
Im Zulauf des Paulinensees (bis zum Biotop) befinden sich große Mengen an Totholz, welche nicht regelmäßig und vollständig entfernt werden.Von diesem Totholz, welches im Rahmen eines Starkregenereignisses in den See und Richtung Ablauf des Sees geschwemmt werden würde (und im Rahmen des Hochwassers 2013 auch wurde) geht eine deutlich größere Gefahr aus als von einem Unterstand, der nach dem geltenden Stand der Technik errichtet und fest mit dem Boden verankert wurde.
Wir fordern den Mönsheimer Gemeinderat auf, den Rückbau zu stoppen und das Hüttchen wiederherzustellen. Mindestens aber, das Hüttchen einzulagern (anstatt Fakten zu schaffen und es zu verschenken), bis erneut über das Thema - unter Beteiligung der Bürger - beraten wurde.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 11