24.04.2026, 08:12
Es wurden Hinweise zur Möglichkeit einer Einlagerung bis erneuter Beratung hinzugefügt.
Neue Begründung:
Die Hütte am See diente z.B. Wanderern und Radfahrern als Rastplatz und als Schutz vor Unwetter. An sonnigen Tagen versammelten sich regelmäßig Familien und haben dort die Natur genossen.Das Hüttchen hat einen enormen Beitrag zur Naherholung in unserem schönen Mönsheim geleistet.
Der Rückbau dieses Hüttchens hat am heutigen Freitag, 24.04.2026 begonnen.
Schutzhütten und Grillhütten für Wanderer sind gemäß Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) §50, Absatz 1 - in Verbindung mit Anhang 1 (verfahrensfreie Vorhaben), Nr. 1 - Punkt i) genehmigungsfrei. Es ist also keine Baugenehmigung erforderlich. Daher darf ein solches Objekt grundsätzlich auch auf zum Beispiel gepachtetem Grund errichtet werden.
Hinsichtlich Hochwasserschutz sind keine Gutachten und keine Stellungnahmen von zum Beispiel Umweltamt oder unterer Wasserschutzbehörde bekannt, die eine solche Einrichtung untersagen würden.Außerdem befinden sich im Bereich des Überflutungsgebietes des Sees diverse weitere Objekte wie zum Beispiel Bänke, eine Holzbrücke sowie ein Summstein. Alles Einrichtungen, die den Erholungswert am See deutlich erhöhen.
Im Zulauf des Paulinensees (bis zum Biotop) befinden sich große Mengen an Totholz, welche nicht regelmäßig und vollständig entfernt werden.Von diesem Totholz, welches im Rahmen eines Starkregenereignisses in den See und Richtung Ablauf des Sees geschwemmt werden würde (und im Rahmen des Hochwassers 2013 auch wurde) geht eine deutlich größere Gefahr aus als von einem Unterstand, der nach dem geltenden Stand der Technik errichtet und fest mit dem Boden verankert wurde.
Wir fordern den Mönsheimer Gemeinderat auf, den Rückbau zu stoppen und das Hüttchen wiederherzustellen. Mindestens aber, das Hüttchen einzulagern (anstatt Fakten zu schaffen und es zu verschenken), bis erneut über das Thema - unter Beteiligung der Bürger - beraten wurde.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 11