29 Jun 2023
Press review by Petition Starters:
06/22/2023, 11:56
Verweis und Link zur Rechtsgrundlage eines Bürgerantrags, dem Artikel 18b der Bayerischen Gemeindeordnung BayGO, hinzugefügt.
Neuer Petitionstext:
Bürgerantrag gemäß BayGO Art. 18b an den Stadtrat der Stadt Neumarkt in der Oberpfalz
Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. steuert ab sofort den steigenden Preisen für das Wohnen entgegen mit dem folgenden Maßnahmenpaket:
Für Grundstücke für Wohngebäude mit 3 und mehr Wohneinheiten gilt:
- Die Stadt vergibt diese Flächen im Erbbaurecht an Wohnungsbaugenossenschaften oder
- die Stadt bebaut diese Flächen entsprechend dem Bedarf und ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit selbst und vermietet die Wohnungen zu sozial gestaffelten Mieten.
Grundstücke für Wohngebäude mit bis zu 2 Wohneinheiten vergibt die Stadt im Erbbaurecht.
Die Stadt verkauft keine wohnungsrelevanten Flächen, die sich einmal in ihrem Besitz befinden.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 24 (17 in Neumarkt in der Oberpfalz)
06/13/2023, 06:20
Die Zahlen zu real verkauften Grundstücken reichen in Veröffentlichungen des Bayerischen Landesamts für Statistik derzeit bis ins Jahr 2020.
Der Blick auf die aktuellen Bodenrichtwerte lässt vermuten, dass der Preisanstieg für erschlossenes Bauland von 2020 bis ins aktuelle Jahr 2023 im Stadtgebiet Neumarkt angehalten oder sich sogar noch beschleunigt hat.
Nach Veröffentlichungen des Immobilienportals "miete-aktuell.de" lag der mittlere Bodenrichtwert für erschlossene Grundstücke im Stadtgebiet Neumarkt im Jahr 2020 noch bei 128,44 € und liegt aktuell im Jahr 2023 bereits bei rund 500 €/m²!
www.miete-aktuell.de/bodenrichtwert-grundstueckspreise/Neumarkt-id-OPf/Neumarkt-i.d.-OPf./
13 Jun 2023
Press review by Petition Starters:
12 Jun 2023
Press review by Petition Starters:
05/31/2023, 12:38
Liebe Unterstützende,
herzlichen Dank für den sehr guten Anlauf der Petition!
Das Thema bezahlbares Wohnen wird in den nächsten Wochen mit Sicherheit noch an Brisanz gewinnen, denn die Stadt Neumarkt wählt am 8. Oktober 2023 ihren Oberbürgermeister für die Amtsperiode 2023 bis 2029.
Die Stadt Neumarkt hat durchaus aus Einzelfällen in der Vergangenheit bereits Erfahrung mit der Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht. Erst kürzlich hieß es in einer Pressemitteilung am 13. März 2023 zum neuen Wohnbaugebiet Maienbreite im Stadtteil Holzheim (siehe Link unten): "Dabei könnte man sogar – wie Oberbürgermeister Thumann ebenfalls als Möglichkeit ins Spiel bringt – den Bauherren auch mit einem Erbpachtvertrag den Hausbau ermöglichen." Meiner Ansicht nach darf der Erbpachtvertrag nicht nur eine alternative Möglichkeit bleiben, wie hier seitens des Oberbürgermeisters erwähnt, sondern er muss im gesamten Stadtgebiet Neumarkt die Regel werden!
Die Aussichten auf Erfolg der Petition sind sehr gut! Für einen Bürgerantrag nach Artikel 18b der Bayerischen Gemeindeordnung (siehe Link unten) sind Unterschriften von mindestens 1 Prozent der Gemeindeeinwohner erforderlich. Stand 01.01.2023 hatte Neumarkt eine Gesamteinwohnerzahl (mit Haupt- oder Nebenwohnsitz) von 43.001. Selbst wenn in den nächsten Wochen die Einwohnerzahl noch etwas steigen sollte, ist ab 450 Unterschriften von Gemeindeeinwohnern ein Bürgerantrag an die Stadt Neumarkt auf jeden Fall zulässig. Dies ist bei einem so wichtigen Thema gut zu schaffen!
Sind mindestens 450 Unterschriften zusammen, wird der Bürgerantrag an die Stadtverwaltung eingereicht. Vor der Oberbürgermeisterwahl wird der Stadtrat dazu keine Entscheidungen mehr treffen können, deshalb macht die Einreichung so bald als möglich nach der Oberbürgermeisterwahl am 08. Oktober 2023 Sinn. Nach der Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerantrags muss sich der Neumarkter Stadtrat innerhalb von 3 Monaten in einer Sitzung mit dem Bürgerantrag befassen.
Wie der Stadtrat entscheiden wird, ist freilich heute noch nicht gewiss. Aber eines ist sicher: Sollte der Neumarkter Stadtrat den Bürgerantrag ablehnen, erlaubt Art. 18b der BayGO nach einem Jahr wieder einen neuen Bürgerantrag zum gleichen Thema. Und dieser wird falls nötig ebenfalls kommen!
Viele Grüße
Carsten Burkhardt
Links:
www.neumarkt.de/rathaus-buergerservice/aktuelles/aktuelles-aus-neumarkt/oberbuergermeister-thumann-stellt-ideen-fuer-neues-baugebiet-vor-0323/
www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-18b
05/27/2023, 09:01
Links zu Quellen hinzugefügt für Baulandpreise und positive Beispiele Stadt München, Stadt Wien und Kanton Basel-Stadt. Redaktionelle Änderung.
Neue Begründung:
Der dramatische Anstieg der Baulandpreise (Datenquellen: Bayerisches Landesamt für Statistik und Statistisches Bundesamt), deutlich stärker als der Anstieg des Verbraucherpreisindexes, ist einer der Gründe für den ebenso deutlichen Anstieg der Mieten und Immobilienpreise. Aktuell liegen diese im Stadtgebiet auf einem Niveau, welches für viele bereits nicht mehr bezahlbar ist. Um in Neumarkt eine extreme Entwicklung wie in den teuersten bayerischen Wohngegenden zu verhindern, muss dringend entgegen gesteuert werden.
Dieser Bürgerantrag entspricht inhaltlich den Forderungen von Hans-Jochen Vogel zur Überführung des wohnungsrelevanten Teils von Grund und Boden in den Allgemeinwohlbereich, die dieser 2019 in seinem Buch mit dem Titel „Mehr Gerechtigkeit!“ und dem Untertitel „Wir brauchen eine neue Bodenordnung – nur dann wird wohnen auch wieder bezahlbar“ veröffentlicht hat. Diese stützen sich auf Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Daraus leitete das Bundesverfassungsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 12. Januar 1967 (BVerfGE 21,73) den folgenden Satz ab: „Die Tatsache, dass der Grund und Boden unvermehrbar und unentbehrlich ist, verbietet es, seine Nutzung dem unübersehbaren Spiel der freien Kräfte und dem Belieben des Einzelnen vollständig zu überlassen. Eine gerechte Rechts- und Gesellschaftsordnung zwingt vielmehr dazu, die Interessen der Allgemeinheit beim Boden in weit stärkerem Maße zur Geltung zu bringen als bei anderen Vermögen.“ Diese Rechtsauffassung hat das BVerfG seither mehrfach bestätigt.
Die Landeshauptstadt München wendet die Vorschläge ihres ehemaligen Oberbürgermeisters bereits an. Die Stadt Wien praktiziert eine ähnliche Vorgehensweise seit Jahrzehnten mit großem Erfolg. Und selbst in der Schweiz hat der Kanton Basel-Stadt in einem Volksentscheid mit deutlicher Mehrheit entschieden, sein Bauland grundsätzlich nicht mehr zu verkaufen, aber kontinuierlich Grundstücke hinzu zu kaufen, um so familienfreundliches und umweltschonendes Wohnen im Interesse der Bevölkerung zu ermöglichen. Zusätzlich wird dort Bauland an dritteDritte nur noch im Erbbaurecht vergeben. Wenn wir in Neumarkt diesen positiven Beispielen folgen, machen auch wir im Stadtgebiet das Grundbedürfnis Wohnen wieder bezahlbar und halten es in der Zukunft bezahlbar.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5 (5 in Neumarkt in der Oberpfalz)
05/26/2023, 15:53
Datenquellen Bayerisches Landesamt für Statistik und Statistisches Bundesamt hinzugefügt.
Datentabelle im Format 3:2 hinzugefügt.
Neuer Titel: Bürgerantrag - Wohnen in Neumarkt in der Oberpfalz bezahlbar machen und bezahlbar halten
Neuer Petitionstext:
Bürgerantrag an den Stadtrat der Stadt Neumarkt in der Oberpfalz
Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. steuert ab sofort den steigenden Preisen für das Wohnen entgegen mit dem folgenden Maßnahmenpaket:
Für Grundstücke für Wohngebäude mit 3 und mehr Wohneinheiten gilt:
- Die Stadt vergibt diese Flächen im Erbbaurecht an Wohnungsbaugenossenschaften oder
- die Stadt bebaut diese Flächen entsprechend dem Bedarf und ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit selbst und vermietet die Wohnungen zu sozial gestaffelten Mieten.
Grundstücke für Wohngebäude mit bis zu 2 Wohneinheiten vergibt die Stadt im Erbbaurecht.
Die Stadt verkauft keine wohnungsrelevanten Flächen, die sich einmal in ihrem Besitz befinden.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 0 (0 in Neumarkt in der Oberpfalz)
05/26/2023, 15:43
Datenquellen Bayerisches Landesamt für Statistik und Statistisches Bundesamt hinzugefügt.
Datentabelle im Format 3:2 hinzugefügt.
Neues Zeichnungsende: 25.05.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 0 (0 in Neumarkt in der Oberpfalz)