Wohnen in Neumarkt in der Oberpfalz bezahlbar machen und bezahlbar halten

Petitionen behandles
Oberbürgermeister Markus Ochsenkühn

41 Underskrifter

Indehaveren af petitionen indgav ikke petitionen.

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  1. Startede 2023
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
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Nyheder

22.06.2023 05.56

Verweis und Link zur Rechtsgrundlage eines Bürgerantrags, dem Artikel 18b der Bayerischen Gemeindeordnung BayGO, hinzugefügt.


Neuer Petitionstext:

Bürgerantrag gemäß BayGO Art. 18b an den Stadtrat der Stadt Neumarkt in der Oberpfalz

Die Stadt Neumarkt i.d.OPf. steuert ab sofort den steigenden Preisen für das Wohnen entgegen mit dem folgenden Maßnahmenpaket:

Für Grundstücke für Wohngebäude mit 3 und mehr Wohneinheiten gilt:

  • Die Stadt vergibt diese Flächen im Erbbaurecht an Wohnungsbaugenossenschaften oder
  • die Stadt bebaut diese Flächen entsprechend dem Bedarf und ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit selbst und vermietet die Wohnungen zu sozial gestaffelten Mieten.

Grundstücke für Wohngebäude mit bis zu 2 Wohneinheiten vergibt die Stadt im Erbbaurecht.

Die Stadt verkauft keine wohnungsrelevanten Flächen, die sich einmal in ihrem Besitz befinden.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 24 (17 in Neumarkt in der Oberpfalz)


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