29.09.2026, 04:53
Das Verfahren der zuständigen Behörde für die stationäre Versorgungsbedarfsplanung, dem Ministerium für Justiz und Gesundheit, befindet sich seit dem 21. September in der Anhörung. Damit ist die voraussichtliche Entscheidung des zuständigen Ministeriums formal und juristisch kommuniziert. Diese negative Tendenz ist die Grundlage der Petition.
Neues Zeichnungsende: 30.09.2026
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2.282 (2.204 in Schleswig-Holstein)