29.10.2026, 04:58
Liebe Freundinnen und Freunde der Klinik Klosterstraße,
aus der Zeitung und den Sozialen Medien konnten Sie zwischenzeitlich viele Informationen zur geplanten Veränderung der stationären Gesundheitsversorgung in Neumünster entnehmen. Demnach hat das für die Krankenhauplanung zuständige Ministerium für Gesundheit und Soziales die Beteiligten und Vertreter der zukünftigen "Versorgungsregion Mitte" im Rahmen einer Konferenz mitgeteilt, dass die Bedeutung und Verantwortung des FEK gestärkt werden soll und der Klinik Klosterstraße im "urbanen Zentrum Neumünster" lediglich eine Rolle in der ambulanten Versorgung - als Medizinisches Versorgungszentrum oder als Standort für rein ambulant durchführbare Eingriffe - zugeschrieben wird. Damit würden tatsächlich in der Klinik Klosterstraße zukünftig keine stationären gynäkologischen Operationen durch unsere drei Belegärzte durchgeführt werden können und die von Ihnen so geschätzte und unterstützte hochqualifizierte Versorgungssituation mit einer medizinisch notwendigen poststationären pflegerischen und ärztlichen Überwachung für ein, zwei oder drei Nächte in familiärer, fürsorglicher und vertrauter Atmosphäre entfallen.
Doch wir geben nicht auf und kämpfen weiter für den Erhalt dieser etablierten patienten- und bedarfsgerechten, nachhaltigen und ganzheitlichen gynäkologischen Versorgung in Neumünster und für den Fortbestand der Kooperation aus der Klinik Klosterstraße mit dem gynäkologischen Medizinischen Versorgungszentrum Ärzte Nord und dem FEK - einer auf Sie ausgerichteten umfassenden medizinischen Betreuung, den unkomplizierten Zugang zu Befundung und Diagnostik, der Behandlungsplanung mit gebündelten Kompetenzen, einem im Bedarfsfall kurzfristigen OP-Termin und einer abgestimmten Nachsorge.
Derzeit haben wir lediglich eine Eingangsbestätigung vom Petitionsausschuss erhalten. Allerdings ist auch zu erwähnen, dass wir uns mit dem Ministerium noch in einem formalen Verfahren befinden, das erst im Dezember mit der Zustellung des Feststellungsbescheides abgeschlossen sein wird. Parallel zur o. g. Konferenz erhielten alle Krankenhäuser ein Anhörungsschreiben vom Ministerium, in dem die beabsichtige Entscheidung des Ministeriums mit den bis dahin bekannten und vorliegenden Entscheidungsparametern mitgeteilt wurde. Zu diesem Anhörungsverfahren gehört ebenso die Möglichkeit, eine Stellungnahme einzureichen, um Aspekte und Unterlagen einzubringen, die die bisherige Bewertung des Ministeriums verändern könnten. Die Klinik Klosterstraße hat heute ihre Stellungnahme an das Ministerium übermittelt.
Jetzt bleibt zum einen abzuwarten, wie das Ministerium unsere Stellungnahme bewertet und zum anderen, wie der Petitionsausschuss auf Ihre Unterschriften und Positionierung reagiert. Darüber informieren wir Sie selbstverständlich unverzüglich.
Bis dahin brauchen wir weiterhin Ihre Unterstützung. Denn bei all unseren Bemühungen geht es nicht nur um die Mitarbeitenden der Klinik und des dazugehörigen Medizinischen Versorgungszentrums, sondern vor allem auch um Sie und um Ihre gynäkologische medizinische Versorgung in Neumünster und der umliegenden Region. Danke, dass Sie an unserer Seite sind, Ihre Haltung bei jeder Gelegenheit weitergeben und Ihren Einfluss nutzen.
Liebe Grüße vom Team der Klinik Klosterstraße!