Region: Buckow,Berlin
Sicherheit

Buckow: Zebrastreifen für einen sicheren Schulweg

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Straßenverkehrsamt
319 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

319 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

30.09.2016, 10:35

Sehr geehrter Herr Märkisch,

Ihre Anfrage bezüglich eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen)im
Hornblendeweg hat der Bezirksbürgermeisterin, Frau Dr. Giffey,
vorgelegen.
Sie hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Ich teile dazu Folgendes mit:
In der Vergangenheit, seit dem Jahr 2003, sind diverse Maßnahmen im
Einzugsbereich der Schule umgesetzt worden, wie z.B. Haltverbote an den
Einmündungen Sandsteinweg, Grauwackeweg und Hornblendeweg. Eine
Teilstrecke des Sandsteinweges ist als verkehrsberuhigter Bereich
ausgewiesen. Der Hornblendeweg ist nach dem Schulparkplatz als
Einbahnstraße ausgewiesen. Für den Schulparkplatz ist eine weitere
Zufahrt gebaut worden, damit die Ein- und  Ausfahrt getrennt sind. Auf
dem Gehweg vor der Schule sind Poller eingebaut worden, um dort das
Gehwegparken zu verhindern.
Seitdem sind Beschwerden über die Verkehrssituation weder von der
Schule noch von den Eltern an die Straßenverkehrsbehörde herangetragen
worden.
Von der Polizei liegen mir ebenfalls keine Hinweise für die Anordnung
von straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen vor. Eine Gefährdungslage wird
nicht gesehen.
Grundsätzlich ist die Anlage von Fußgängerüberwegen in Tempo -30 -
Zonen eine Ausnahme. In einer Straße wie hier der Hornblendeweg, in dem
maximal 2x am Tag zu Schulbeginn und Ende mit einem erhöhten
Verkehrsaufkommen zu rechnen ist, wird keine verkehrliche Notwendigkeit
erkannt, einen  Fußgängerüberweg anzulegen.
Als weitere Querungshilfe käme eine Fahrbahnmarkierung nach Regelplan
200 zur Prüfung. Hier muss allerdings eine Restfahrbahnbreite von
mindestens 6m vorhanden sein. Die Fahrbahnmarkierung ist mindestens 2m
tief. Dies wird im Hornblendeweg nicht erreicht, da die Fahrbahnbreite
der Straße insgesamt nicht ausreicht. Darüber hinaus herrscht außer zu
den Schulzeiten nur geringer Anliegerverkehr in den Straßen rund um die
Schule.
Somit sind aus straßenverkehrsbehördlicher und polizeilicher Sicht,
weitere verkehrliche Maßnahmen nicht erforderlich.
Trotzdem verstehe ich Ihre Bedenken bezüglich der Sicherheit Ihrer
Kinder auf dem Schulweg. Hierfür können Sie sich gerne, auch in
Absprache mit der Schulleitung, an die zuständigen
Verkehrssicherheitsberater des Polizeiabschnittes 56, Herrn Pawlak und
Frau Weiland, wenden.
Ich hoffe, Sie informiert zu haben.
Für weitere Fragen können Sie mich gerne anrufen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ich werde trotzdem nicht's unversucht lassen und hoffe weiter auf eure Unterstützung


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