Region: Sachsen

Zurück auf Los - Strukturreform der Sächsischen Kirchenleitung stoppen - neu anfangen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landessynode der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
8.518 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

8.518 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

03.04.2017, 02:18

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder,
danke - als erstes an unseren Herrn Jesus Christus, der Seine Gemeinde nicht verlässt.
danke - an die vielen Unterstützer, die heute nach Dresden zur Dreikönigskirche gekommen sind, um für unser Anliegen einzutreten.
danke - an unsere Landessynode, die folgendes beschlossen hat (Quelle evlks.de):

Die Landessynode beschloss nach langer Debatte am späten Abend einen Entscheidungsfindungsprozess zur Strukturreform, im Zuge dessen die Gemeinden und die mittlere Ebene der Landeskirche in geeigneter Form informiert und angehört werden. Das Landeskirchenamt wird gebeten, dafür eine Konzeption zu erarbeiten.

Die in der Vielzahl der Eingaben enthaltenen Fragestellungen finden dabei Berücksichtigung. Das Landeskirchenamt wird weiter gebeten, dem Kirchgemeindestrukturgesetz in einer Synopse die jeweiligen gesetzlichen Konsequenzen gegenüberzustellen, die sich aus den Modellen „Kirche mit Hoffnung in Sachsen“, dem sogenannten „Pfarrei-Modell“ und dem Modell der Synodalen Kirchhoff und Apitz mit 28 bis 33 Kirchenbezirken ergeben würden. Die Synopse wird dann der Landessynode auf der Herbsttagung 2017 vorgestellt.

Der Prozess soll dann auf der Frühjahrstagung 2018 zu den notwendigen Beschlüssen in der Landessynode führen. Das Landeskirchenamt wird gebeten, ab sofort die Wiederbesetzung vakant werdender Stellen im Verkündigungsdienst zu ermöglichen, wenn seitens des betroffenen Kirchenbezirks ein verbindliches Votum im Blick auf die Erhaltung der Stelle in der Struktur- und Stellenplanung über 2020 hinaus vorliegt.


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