Region: Sachsen

Zurück auf Los - Strukturreform der Sächsischen Kirchenleitung stoppen - neu anfangen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landessynode der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
8.518 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

8.518 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

03.04.2018, 23:32

Eingabe an die Landessynode der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens 3. April 2018
Betr.: Gesetzesentwürfe zur Strukturreform


Lieber Bruder Guse, liebe Schwestern und Brüder,

zunächst danken wir Ihnen herzlich, dass Sie mit dem Entscheidungsfindungsprozess die Gemeindebasis eingebunden haben. Die Veröffentlichung der Gesetzesentwürfe begrüßen wir sehr. Als Initiative von Pfarrern, Kirchenvorstehern und engagierten Gemeindegliedern möchten wir uns an dieser Stelle konstruktiv einbringen und bitten Sie, folgende Überlegungen zu berücksichtigen.

1. "Es muss das Ziel der Strukturveränderungen sein, ... lebendige Kirchgemeinden möglichst eigenständig zu belassen. Das hat Vorrang vor zentralisierenden Möglichkeiten." (aus DS 126 der Landessynode vom Nov. 1997)
Dieser von der Landessynode aufgestellte Grundsatz soll auch weiterhin gelten. Deswegen bitten wir die Landessynode, die Regionalisierung nicht in die Kirchgemeindeordnung aufzunehmen.
2. Mit der Regionalisierung einher geht die Orientierung an drei vollen Gemeindepfarrstellen. Dies ist - gerade weil es ja um Stellenabbau geht - widersinnig. Um möglichst viel Selbständigkeit zu erhalten, darf die Grundgröße nur eine Pfarrstelle sein. Um die Auskömmlichkeit der Stellen zu ermöglichen, halten wir es für sinnvoll, perspektivisch die festen Quoten im Dreiergespann aufzulösen und den Gemeinden ein Budget für die Anstellung von Mitarbeitern zu Verfügung zu stellen.
Nachdrücklich fordern wir die Landessynode auf, keinesfalls „drei volle Pfarrstellen“ in § 10a Abs. 2 KGO aufzunehmen.
3. Den Kirchgemeinden ist ein Höchstmaß an finanzieller Eigenverantwortung in Ausgaben und Einnahmen wichtig. Geistliche und finanzielle Verantwortung dürfen nicht getrennt werden. Dieser Grundsatz soll bei allen Veränderungen berücksichtigt werden.
4. In den Gesetzesentwürfen vermissen wir die Möglichkeit, aus Eigenmitteln Pfarr- und Mitarbeiterstellen zu finanzieren, wie sie in Drucksache 139 beschlossen wurde. Gemeinden brauchen die Möglichkeit, alternativ zu landeskirchlichen Finanzierungen eigenständige Lösungen aus Stiftungsmitteln, Spenden, Pachten, etc. zu finden.
5. Regionale Zusammenarbeit darf nur dann geschehen, wenn sie der Gemeindearbeit vor Ort tatsächlich dient.
6. Verschiedene Gemeinden haben sich zum Kirchspiel oder zur Fusion drängen lassen, „um die Chance auf die Besetzung der Pfarrstelle zu erhöhen“. Wir fordern die Landessynode auf, ihnen die Rückverselbständigung zu ermöglichen.
7. Im Sinne der Flexibilität fordern wir den Wegfall der Höchstzahl der Gemeinden im Schwesterkirchverhältnis. Die Entscheidung für eine Gemeindeverbindung muss sinnvoll sein und nicht Ergebnis zahlenmäßiger Vorgaben.
8. Kirchgemeindeverbindungen sind besonders dann problematisch, wenn Gemeinden viele Mitarbeiter z.B. durch einen eigenen Kindergarten haben. Welches ehrenamtliche Gremium kann Arbeitgeber für 50 oder mehr Mitarbeiter sein? Der Fokus auf das Dreigespann greift zu kurz.
Deswegen bitten wir, dass Kirchgemeinden mit mehr als 10 angestellten Mitarbeitern selbständig bleiben können.
9. Sogenannte „Profilgemeinden“ werden durch das Erfordernis von drei Pfarrstellen und vieler Gemeindeglieder in ihrer Eigenständigkeit gefährdet. Für die Vielfalt unserer Landeskirche müssen Profilgemeinden selbständig erhalten bleiben.
10. Die Pfarrerwahl allein durch den betroffenen Seelsorgebezirk halten wir für richtig. Dieser Grundsatz soll in allen Gemeindeverbindungen berücksichtigt werden.
11. Das Gebäudekonzept soll Sache der Kirchgemeinde bleiben. Die Erstellung erfordert Ortskenntnis. Es ist aber gut, wenn es den Nachbargemeinden zur Stellungnahme vorgelegt wird.
12. Die Motivation ist ein entscheidender Faktor kirchlicher Arbeit. Wir bitten die Landessynode bei allen Entscheidungen zu prüfen, ob Ehrenamtliche dadurch ermutigt werden.
13. In Großstrukturen kommt es zwangsläufig zur Verschiebung der Entscheidungsverantwortung zu Ungunsten der Ehrenamtlichen. Dies widerspricht der Notwendigkeit, Ehrenamtliche stärker zu beteiligen.
14. Weiter bitten wir die Synode, die Frage zu berücksichtigen, ob Ihre Entscheidungen zur Entstehung von Parallelstrukturen beitragen werden.

Zur Information senden wir diese Eingabe als Kopie an Landesbischof. Wir werden sie ebenfalls über die Petition „Zurück auf Los“ veröffentlichen.

Für Ihre Beratungen wünschen wir Ihnen Weisheit und Segen von unserem Gott

Wolfgang Bönsch, Ev.-Luth. Kirchspiel Regis-Breitingen (Kbz. Leipziger Land)
Jan Merkel, Ev.-Luth. Peter-Paul-Kirchgemeinde Vielau (Kbz. Zwickau)
Friedhelm Zühlke, Ev.-Luth. St-Ursula-Kirchgemeinde Auerswalde (Kbz. Chemnitz)


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