23.09.2026, 12:44
Der Stadtrat hat den Antrag zur Einführung einer Zweckentfremdungssatzung zunächst zur weiteren Beratung in den zuständigen Sozialausschuss verwiesen. Dort soll sich der Ausschuss ausführlich mit den Inhalten und den möglichen Auswirkungen einer solchen Satzung befassen. Im Anschluss an die Beratungen im Sozialausschuss wird der Antrag erneut dem Stadtrat vorgelegt. Die abschließende Behandlung des Antrags im Stadtrat ist für Dezember vorgesehen.
Neues Zeichnungsende: 29.12.2026
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 578 (475 in Augsburg)