Region: Leipzig

Stopp der Mieterhöhungen bei der LWB

Petition richtet sich an:
Oberbürgermeister Burkhard Jung

150 Unterschriften

4 %
138 von 3.700 für Quorum in Leipzig Leipzig

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  1. Gestartet 30.07.2026
  2. Sammlung noch > 5 Monate
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  4. Dialog mit Empfänger
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Petition richtet sich an: Oberbürgermeister Burkhard Jung

Petition an den Petitionsausschuss der Stadtratsversammlung Leipzig: Stopp der Mieterhöhungen bei der LWB
An den Petitionsausschuss der Ratsversammlung der Stadt Leipzig z. Hd. Oberbürgermeister Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4–6 04109 Leipzig
Petitionsbegehren
Wir fordern die Ratsversammlung der Stadt Leipzig auf, den Oberbürgermeister als Vertreter der Gesellschafterin (Stadt Leipzig) in der Gesellschafterversammlung der LWB Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH aufzufordern, darauf hinzuwirken, dass die Geschäftsführung der LWB

  1. auf Mieterhöhungen nach § 558 BGB verzichtet, soweit diese ausschließlich der Ausschöpfung der gesetzlich zulässigen Kappungsgrenze dienen und keine Modernisierung oder Standardverbesserung der jeweiligen Wohnung erfolgt ist;
  2. dem Stadtrat und der Öffentlichkeit jährlich transparent Bericht über Umfang, Verteilung und Kriterien der vorgenommenen Mietanpassungen erstattet.

Die konkrete Ausgestaltung – ob und wie Mietanpassungen künftig erfolgen – überlassen wir bewusst der politischen Entscheidung des Stadtrats.

Begründung

Die LWB befindet sich zu 100 % im Eigentum der Stadt Leipzig (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Leipziger_Wohnungs-_und_Baugesellschaft). Sie ist damit kein Marktakteur wie jeder andere private Vermieter, sondern ein Instrument kommunaler Wohnungspolitik. Die Ausschöpfung des gesetzlich maximal Zulässigen zur Gewinnsicherung widerspricht diesem Auftrag.

Nach eigenen Angaben plant die LWB für 2026 rund 10.900 Mieterhöhungen – ein Allzeithoch, das mehr als ein Viertel des gesamten LWB-Bestands betrifft. 2025 waren es 5.362 Anpassungen, 2024 waren es 9.523 (Quelle: https://www.l-iz.de/politik/leipzig/2026/02/linke-stadtratin-hinterfragt-automatismus-lwb-plant-2026-mieterhohungen-mehr-als-10-000-wohnungen-646710). Grundlage ist in diesen Fällen ausschließlich die Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete nach Mietspiegel innerhalb der Kappungsgrenze (§ 558 BGB, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558.html) – nicht eine erfolgte Modernisierung oder Standardverbesserung.
Die für Leipzig geltende abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % (statt der bundesweiten 20 %) geht auf einen eigenen Antrag der Stadt Leipzig beim Freistaat Sachsen zurück, mit dem Ziel, Mieterinnen und Mieter in einem angespannten Wohnungsmarkt besser zu schützen (Quelle: https://www.leipzig.de/leben-in-leipzig/bauen-und-wohnen/wohnen/abgesenkte-kappungsgrenze).

Wenn die eigene Wohnungsgesellschaft der Stadt genau diesen zum Mieterschutz erwirkten Rahmen als Regelmaximum ausschöpft, konterkariert das die ursprüngliche Zielsetzung der Kappungsgrenzenverordnung.

Nach unserer Einschätzung, gestützt auf die oben genannten Zahlen, trifft diese Praxis strukturell einen erheblichen Teil des LWB-Bestands: Mietverhältnisse, die über Jahre unverändert blieben, werden nun in großem Umfang angepasst, ohne dass sich am Zustand oder Standard der Wohnungen etwas geändert hätte. Aus unserer Sicht steht diese Größenordnung an Mietanpassungen zur Renditesicherung in Spannung zum sozialen Auftrag eines kommunalen Wohnungsunternehmens.
Die Argumentation der LWB, sie sei als GmbH dem Gewinn verpflichtet, greift zu kurz: Die Gesellschafterin – die Stadt Leipzig – kann über die Gesellschafterversammlung jederzeit andere Vorgaben setzen. Es handelt sich also um eine politische Entscheidung, keine rechtliche Zwangsläufigkeit.

QUELLEN

  1. § 558 BGB – https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558.html
  2. LWB als 100%ige Tochter der Stadt Leipzig – https://de.wikipedia.org/wiki/Leipziger_Wohnungs-_und_Baugesellschaft
  3. Zahlen zu den Mieterhöhungen 2024–2026 – https://www.l-iz.de/politik/leipzig/2026/02/linke-stadtratin-hinterfragt-automatismus-lwb-plant-2026-mieterhohungen-mehr-als-10-000-wohnungen-646710
  4. Abgesenkte Kappungsgrenze auf Antrag der Stadt Leipzig – https://www.leipzig.de/leben-in-leipzig/bauen-und-wohnen/wohnen/abgesenkte-kappungsgrenze
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Marco Brás dos Santos, Leipzig
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 30.07.2026
Sammlung endet: 29.01.2027
Region: Leipzig
Kategorie: Wohnen

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    1) § 558 BGB
    2) Die LWB befindet sich zu 100 % im Eigentum der Stadt Leipzig.
    3) Nach eigenen Angaben plant die LWB für 2026 rund 10.900 Mieterhöhungen – ein Allzeithoch, das mehr als ein Viertel des gesamten LWB-Bestands betrifft. 2025 waren es 5.362 Anpassungen, 2024 waren es 9.523. Grundlage ist in diesen Fällen ausschließlich die Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete nach Mietspiegel innerhalb der Kappungsgrenze – nicht eine erfolgte Modernisierung oder Standardverbesserung.
    4) Die für Leipzig geltende abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % (statt der bundesweiten 20 %) geht auf einen eigenen Antrag der Stadt Leipzig bei der Sächsischen Staatsregierung zurück, (...)
    5) Diese Praxis trifft nicht nur Einzelfälle, sondern strukturell ganze Hausgemeinschaften im LWB-Bestand: Mietverhältnisse, die über Jahre unverändert blieben, werden nun regelmäßig und im jeweils gesetzlich maximal möglichen Rahmen angepasst – ohne dass sich am Zustand oder Standard der Wohnungen etwas geändert hätte.

Warum Menschen unterschreiben

Viele Menschen sind betroffen

Kein Gewinn durch ein Unternehmen einer Stadt, Anpassung nur um die eigenen Kosten zu deckeln

Wer soll sich diese Mieten noch leisten können, wenn der Lohn nicht adäquat steigt.

Der Wohnungsmarkt leidet zunehmend unter privatwirtschaftlichen Interessen und sollte durch staatliche Eingriffe und Demokratisierungsprozesse wieder stärker dem Gemeinwohl dienen.

bezahlbares wohnen für alle!

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