Region: Leipzig

Stopp der Mieterhöhungen bei der LWB

Petition is addressed to:
Oberbürgermeister Burkhard Jung

175 Signatures

4 %
161 from 3,700 for quorum in Leipzig Leipzig

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Petition addressed to: Oberbürgermeister Burkhard Jung

Petition an den Petitionsausschuss der Stadtratsversammlung Leipzig: Stopp der Mieterhöhungen bei der LWB
An den Petitionsausschuss der Ratsversammlung der Stadt Leipzig z. Hd. Oberbürgermeister Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4–6 04109 Leipzig
Petitionsbegehren
Wir fordern die Ratsversammlung der Stadt Leipzig auf, den Oberbürgermeister als Vertreter der Gesellschafterin (Stadt Leipzig) in der Gesellschafterversammlung der LWB Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH aufzufordern, darauf hinzuwirken, dass die Geschäftsführung der LWB

  1. auf Mieterhöhungen nach § 558 BGB verzichtet, soweit diese ausschließlich der Ausschöpfung der gesetzlich zulässigen Kappungsgrenze dienen und keine Modernisierung oder Standardverbesserung der jeweiligen Wohnung erfolgt ist;
  2. dem Stadtrat und der Öffentlichkeit jährlich transparent Bericht über Umfang, Verteilung und Kriterien der vorgenommenen Mietanpassungen erstattet.

Die konkrete Ausgestaltung – ob und wie Mietanpassungen künftig erfolgen – überlassen wir bewusst der politischen Entscheidung des Stadtrats.

Reason

Die LWB befindet sich zu 100 % im Eigentum der Stadt Leipzig (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Leipziger_Wohnungs-_und_Baugesellschaft). Sie ist damit kein Marktakteur wie jeder andere private Vermieter, sondern ein Instrument kommunaler Wohnungspolitik. Die Ausschöpfung des gesetzlich maximal Zulässigen zur Gewinnsicherung widerspricht diesem Auftrag.

Nach eigenen Angaben plant die LWB für 2026 rund 10.900 Mieterhöhungen – ein Allzeithoch, das mehr als ein Viertel des gesamten LWB-Bestands betrifft. 2025 waren es 5.362 Anpassungen, 2024 waren es 9.523 (Quelle: https://www.l-iz.de/politik/leipzig/2026/02/linke-stadtratin-hinterfragt-automatismus-lwb-plant-2026-mieterhohungen-mehr-als-10-000-wohnungen-646710). Grundlage ist in diesen Fällen ausschließlich die Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete nach Mietspiegel innerhalb der Kappungsgrenze (§ 558 BGB, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558.html) – nicht eine erfolgte Modernisierung oder Standardverbesserung.
Die für Leipzig geltende abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % (statt der bundesweiten 20 %) geht auf einen eigenen Antrag der Stadt Leipzig beim Freistaat Sachsen zurück, mit dem Ziel, Mieterinnen und Mieter in einem angespannten Wohnungsmarkt besser zu schützen (Quelle: https://www.leipzig.de/leben-in-leipzig/bauen-und-wohnen/wohnen/abgesenkte-kappungsgrenze).

Wenn die eigene Wohnungsgesellschaft der Stadt genau diesen zum Mieterschutz erwirkten Rahmen als Regelmaximum ausschöpft, konterkariert das die ursprüngliche Zielsetzung der Kappungsgrenzenverordnung.

Nach unserer Einschätzung, gestützt auf die oben genannten Zahlen, trifft diese Praxis strukturell einen erheblichen Teil des LWB-Bestands: Mietverhältnisse, die über Jahre unverändert blieben, werden nun in großem Umfang angepasst, ohne dass sich am Zustand oder Standard der Wohnungen etwas geändert hätte. Aus unserer Sicht steht diese Größenordnung an Mietanpassungen zur Renditesicherung in Spannung zum sozialen Auftrag eines kommunalen Wohnungsunternehmens.
Die Argumentation der LWB, sie sei als GmbH dem Gewinn verpflichtet, greift zu kurz: Die Gesellschafterin – die Stadt Leipzig – kann über die Gesellschafterversammlung jederzeit andere Vorgaben setzen. Es handelt sich also um eine politische Entscheidung, keine rechtliche Zwangsläufigkeit.

QUELLEN

  1. § 558 BGB – https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558.html
  2. LWB als 100%ige Tochter der Stadt Leipzig – https://de.wikipedia.org/wiki/Leipziger_Wohnungs-_und_Baugesellschaft
  3. Zahlen zu den Mieterhöhungen 2024–2026 – https://www.l-iz.de/politik/leipzig/2026/02/linke-stadtratin-hinterfragt-automatismus-lwb-plant-2026-mieterhohungen-mehr-als-10-000-wohnungen-646710
  4. Abgesenkte Kappungsgrenze auf Antrag der Stadt Leipzig – https://www.leipzig.de/leben-in-leipzig/bauen-und-wohnen/wohnen/abgesenkte-kappungsgrenze
Thank you so much for your support, Marco Brás dos Santos, Leipzig
Question to the initiator

Petition details

Petition started: 07/30/2026
Collection ends: 01/29/2027
Region: Leipzig
Topic: Habitation

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  • Sehr geehrte Unterstützende,

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    1) § 558 BGB
    2) Die LWB befindet sich zu 100 % im Eigentum der Stadt Leipzig.
    3) Nach eigenen Angaben plant die LWB für 2026 rund 10.900 Mieterhöhungen – ein Allzeithoch, das mehr als ein Viertel des gesamten LWB-Bestands betrifft. 2025 waren es 5.362 Anpassungen, 2024 waren es 9.523. Grundlage ist in diesen Fällen ausschließlich die Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete nach Mietspiegel innerhalb der Kappungsgrenze – nicht eine erfolgte Modernisierung oder Standardverbesserung.
    4) Die für Leipzig geltende abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % (statt der bundesweiten 20 %) geht auf einen eigenen Antrag der Stadt Leipzig bei der Sächsischen Staatsregierung zurück, (...)
    5) Diese Praxis trifft nicht nur Einzelfälle, sondern strukturell ganze Hausgemeinschaften im LWB-Bestand: Mietverhältnisse, die über Jahre unverändert blieben, werden nun regelmäßig und im jeweils gesetzlich maximal möglichen Rahmen angepasst – ohne dass sich am Zustand oder Standard der Wohnungen etwas geändert hätte.

Why people sign

Wohnen sollte kein Luxus sein.
Punkt!

Kein Kommentar ,nur Empörung !!

ich bin froh, daß wir in leipzig ein großes kommunales wohnungsunternehmen haben. meiner meinung nach sollte die lwb aber mehr verantwortung für die versorgung mit bezahlbarem wohnraum übernehmen, in ganz leipzig.

Ich bin Mieterin bei der LWB und die Miete ist jetzt schon teuer für mich alleinstehende Frau.

Viele Menschen sind betroffen

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