Direkter Zugang zu allen Gerichten ohne erzwungene Einschaltung eines Anwalts durch das RDG

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Parlament

1 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Parlament

Ersatzlose Beseitigung und Streichung des Rechts-Dienstleistungs-Gesetzes (RDG).

Begründung

Die Staatsbürger werden unzulässig bevormundet und überwiegend gezwungen, einen Anwalt einzuschalten auf der Grundlage des Rechts-Dienstleistungs-Gesetzes (RDG) von 2008, das geringfügig das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) modifiziert, welches 1935 vom Naziregime erlassen wurde, um oppositionelle und jüdische Anwälte auszuschalten (Wikipedia zu RDG und RBerG). Es führte zu einer obrigkeitshörigen Anwaltschaft, die deshalb nicht in erster Linie die Interessen der Mandanten vertrat und vertritt. In Großbrittanien darf sich jeder Rechtssuchende von der ersten bis zur letzten Instanz selbst vertreten. Das muß auch hierzulande Recht und Gesetz werden. Die auch unter der Geltung des Rechtsdienstleistungsgesetzes in Deutschland fortbestehende starke Reglementierung der Rechtsberatung kritisierte Ulrich Everling – noch unter der Geltung des Rechtsberatungsgesetzes – im Jahr 1990 in einem Gutachten für den Deutschen Juristentag und stellte fest, „dass keiner der von ihm untersuchten Mitgliedsstaaten der EU die Rechtsberatung den Anwälten vorbehält. Nicht einmal die entgeltliche kommerzielle Rechtsbesorgung ist in anderen Staaten vergleichbaren Beschränkungen wie in der Bundesrepublik Deutschland unterworfen. In einigen Staaten gibt es überhaupt keine Zulassungsvoraussetzungen für die berufliche Rechtsberatung. Lediglich die Führung der Berufszeichnung Rechtsanwalt ist an die üblichen Voraussetzungen gebunden. In all diesen Staaten steht es also jedermann frei, auch ohne entsprechende berufliche Vorbildung und Examina juristisch zu beraten.“Quellennachweis [7] zum RDG, Wikipedia,

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 12.02.2021
Sammlung endet: 11.04.2021
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

Neuigkeiten

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    "Die Staatsbürger werden unzulässig bevormundet und überwiegend gezwungen, einen Anwalt einzuschalten auf der Grundlage des Rechts-Dienstleistungs-Gesetzes (RDG), das im wesentlichen auf dem Ermächtigungsgesetz für Adolf Hitler von 1935 beruht und zu einer obrigkeitshöhrigen Anwaltschaft führte, die nicht in erster Linie die Interessen der Mandanten vertrat und vertritt. In Großbrittanien darf sich jeder Rechtssuchende von der ersten bis zur letzten Instanz selbst vertreten. Das muß auch hierzulande Recht und Gesetz werden."

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