Einzahlungen auf das Schuldentilgungskonto des Bundes steuerlich absetzbar machen

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Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag

Wir fordern den Gesetzgeber auf, freiwillige Zahlungen auf das Schuldentilgungskonto des Bundes als Sonderausgaben steuerlich abziehbar zu machen – so, wie es § 10b des Einkommensteuergesetzes (EStG) bereits für Spenden an gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke vorsieht.
Konkret soll die Bundeskasse berechtigt und verpflichtet werden, für solche Zahlungen eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) auszustellen, die beim Finanzamt anerkannt wird.

Begründung

Seit 2006 kann jede Bürgerin und jeder Bürger freiwillig zur Tilgung der Bundesschulden beitragen – auf das eigens eingerichtete Konto der Bundeskasse Halle/Saale (IBAN DE17 8600 0000 0086 0010 30, Verwendungszweck „Schuldentilgung“). Die Einnahmen sind haushaltsrechtlich zweckgebunden und fließen ausschließlich in den Schuldenabbau.

Genutzt wird diese Möglichkeit kaum: Zwischen 2006 und 2022 gingen insgesamt nur rund 1,37 Millionen Euro ein. Das ist kein Wunder – denn anders als bei einer Spende an einen gemeinnützigen Verein gibt es für diese Zahlung keinerlei steuerliche Anerkennung. Wer den Staat freiwillig entschuldet, zahlt aus bereits versteuertem Einkommen und geht steuerlich leer aus.
Das ist ein Wertungswiderspruch: Der Abbau der Staatsverschuldung dient dem Gemeinwohl in besonderem Maße. Er entlastet künftige Generationen, senkt die Zinslast des Bundes und schafft finanzpolitischen Handlungsspielraum. Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber die Förderung eines Sportvereins oder Tierheims steuerlich belohnt, den unmittelbaren Beitrag zur Sanierung der öffentlichen Finanzen aber nicht.

Unsere Argumente
●       Gleichbehandlung: Freiwillige Schuldentilgung ist wirtschaftlich eine Zuwendung an die Allgemeinheit und sollte einer Spende nach § 10b EStG gleichgestellt werden.
●       Generationengerechtigkeit: Jeder getilgte Euro entlastet kommende Generationen von Zins- und Tilgungslasten – ein förderungswürdiger Zweck ersten Ranges.
●       Anreizwirkung: Die steuerliche Absetzbarkeit würde ein bislang faktisch totes Instrument beleben und zusätzliche Mittel für den Schuldenabbau mobilisieren.
●       Geringe Kosten, hoher Symbolwert: Angesichts der bislang minimalen Zahlungsvolumina sind die Steuermindereinnahmen vernachlässigbar – der Signalwert für bürgerschaftliches Engagement ist dagegen erheblich.
●       Einfache Umsetzung: Das Konto existiert bereits. Erforderlich ist lediglich, den Kreis der begünstigten Zwecke in § 10b EStG um Zahlungen zur Tilgung der Bundesschuld zu erweitern und die Bundeskasse zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen zu ermächtigen.

Was wir bitten
Wir bitten den Deutschen Bundestag und das Bundesministerium der Finanzen, den § 10b EStG entsprechend zu ergänzen und die verwaltungstechnischen Voraussetzungen für Zuwendungsbestätigungen der Bundeskasse zu schaffen. Damit wird aus einem gut gemeinten, aber wirkungslosen Angebot ein wirksames Instrument bürgerschaftlicher Beteiligung an gesunden Staatsfinanzen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Manuel Grotz, Lindau (Bodensee)
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 29.07.2026
Sammlung endet: 28.01.2027
Region: Deutschland
Kategorie: Steuern

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