Petition richtet sich an:
Bürgermeister Marcel Maurer, Landrat Stephan Pusch
Wie inzwischen bekannt ist, hat die Stadt Wassenberg Flächen im Waldgebiet „Birgeler Wald“ für die Errichtung und den Betrieb von vier Windkraftanlagen ausgewiesen. Es gibt zahlreiche Proteste aus der Bürgerschaft und den Umweltverbänden gegen den vorliegenden Flächennutzungsplan, in dem der Wald als Konzentrationszone deklariert wird. Desweiteren liegt derzeit von einem anderen Investor eine Klage gegen den Flächennutzungsplan bzw. dem Kreis vor, der drei Windkraftanlagen an anderer Stelle in Wassenberg bauen möchte.
Unabhängig noch ausstehender Entscheidungen und der noch zu erstellenden Gutachten durch Ornithologen und weiterer Gutachter, hat sich die Situation der Wälder deutschlandweit und somit auch im Kreis Heinsberg dramatisch verschlechtert. Ursache hierfür sind die deutlich zu trockenen Jahresverläufe, insbesondere der letzten Jahre, sodass die Baumbestände innerhalb kürzester Zeit drastisch abgenommen haben. Großflächige, teilweise flächendeckende Schadensbilder sind inzwischen selbst für Laien leicht zu erkennen. Zum Entscheidungszeitpunkt zur Freigabe der Flächen war das derzeitige Schadensbild nicht annähernd abzusehen oder ausschließlich für Experten erkennbar.
Uns allen ist klar, dass die Windkraft einen ganz entscheidenden Faktor für die Bewältigung der Energiewende darstellt. Ebenso zeigen sich immer sofort Gegenbewegungen, sobald Baumaßnahmen ergriffen werden sollen. Nicht nur gegen Windkraftanlagen, sondern auch im Zusammenhang mit dem dringend benötigten Netzausbau. Verständlicherweise möchte niemand direkt mit den Folgen von Baumaßnahmen und errichteten Anlagen dauerhaft konfrontiert werden. Seien es Schlagschatten, Generatorgeräusche oder Magnetfeldgeräusche, die sich in der Nähe von Hoch- und Höchstspannungsfreileitungen ergeben. Auch stellt die optische Veränderung der Landschaft einen wichtigen Faktor dar.
Verantwortlich handelnde Politiker, so werden auch Sie beide wahrgenommen und das haben insbesondere Sie, Herr Pusch, mehrfach unter Beweis gestellt, revidieren getroffene Entscheidungen, wenn sich die Gesamtsituation und damit ursprüngliche Entscheidungsgrundlagen verändert haben. Und eben diese Grundlagen haben sich in den vergangenen Jahren auch für die vorliegenden Planungen verändert. Die Veränderung ist klimatischer Genese und erfordert, dass insbesondere die Waldgebiete geschont und verschont werden müssen. Im Planungsgebiet sind in den letzten Wochen durch Rodungsarbeiten von vertrockneten Fichten große Freiflächen entstanden, die das Gebiet noch attraktiver für dort gesichtete windkraftsensible Greifvögel als auch Fledermäuse macht, die vermehrt dort auf Jagd gehen.
Daher fordern wir Sie auf, den Bau von Windkraftanlagen in Waldgebieten, in diesem Fall im Bereich des Birgeler Waldes, zu untersagen und bereits getroffene Freigabeentscheidungen zu widerrufen bzw. zu revidieren.
Wenn die Errichtung von Windkraftanlagen in Waldgebieten unausweichlich ist, dann sollten Waldgebiete gewählt werden, die ohnehin klimabedingt zerstört oder derart geschädigt sind, dass eine Rodung und der Eingriff in die Natur durch die Erbauung der Zuwegung und der Fundamente inklusive der Erschließung keine nennenswerte Mehrbelastung für das ökologische Umfeld darstellen. Die Unausweichlichkeit der Errichtung in Waldgebieten wird grundsätzlich in Frage gestellt, sodass auch Freiflächen, die inzwischen aufgrund von Rodungen entstanden sind, nicht genutzt werden dürfen. Dort beheimatete windkraftrelevante Greifvögel wie der Wespenbussard, der Mäusebussard und der Rotmilan sind weiterhin zu schützen. Wenngleich diese Gebiete für die Windkraftindustrie höchstgradig interessant scheinen.
Dem möglichen Argument einer Renaturierung durch Schaffung von Ausgleichsflächen um zerstörte Lebensräume zu kompensieren kann nicht gefolgt werden. Dies zeigt sich unter anderem beispielsweise an der geringeren Fruchtbarkeit der Ackerflächen, die als Ausgleich für die Braunkohletagebaue geschaffen wurden.
Es wird hier bewusst nicht mehr auf bestehende Gutachten, Urteile und Expertenmeinungen zum Birgeler Wald verwiesen, da diese inzwischen allgemein bekannt sind und bereits durch unterschiedliche Naturschutzverbände und Initiativen an den Kreis Heinsberg und die Stadt Wassenberg übergeben wurden.
Begründung
Betriebsbedingte Auswirkungen der Anlagen sind Kollisionen von Vögeln und Fledermäusen mit den Rotoren. Viele Vögel werden in ihren Brut- und Raststätten sowie auf ihren Zugbahnen erheblich beeinträchtigt; die Zerstörung von weiterem Lebensraum vieler anderer Tiere wird mit dem Bau der Windkraftanlagen leider in Kauf genommen. Auch sind die Folgen eines erneuten Brandgeschehens, wie es im Sommer 2020 im unmittelbar angrenzenden Gebiet De Meinweg die Feuerwehr und Anwohner tagelang in Atem gehalten hat, nicht ausreichend geklärt. Also eine Situation, in der Brände nicht von den Windkraftanlegen selbst ausgehen, sondern anderweitige Ursachen haben.
Tatsächlich bestehen allgemein zudem weiterhin erhebliche Wissensdefizite über die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf den Lebensraum in der Luftschicht oberhalb der Baumwipfel und auf das Mikroklima des Waldes. Studien haben einen nächtlichen lokalbegrenzten Erwärmungseffekt von bis zu 0,5 K am Boden festgestellt. (wissenschaftliche Dienst, deutscher Bundestag „zu ökologischen Auswirkungen von Windkraftanlagen, 30.01.2019)
Wälder sind Lebensraum vieler Tiere und Pflanzen und spielen eine wichtige Rolle für das Klima, weil sie große Mengen Kohlendioxid speichern. Waldschutz ist daher ein Königsweg im Klimaschutz! Für die Windenergieanlage Bäume zu fällen und Flächen für den Bau und die Wegezufahrt zu den Industrieanlagen zu versiegeln erscheint da besonders widersinnig. Weiterhin dient der Wald als Trinkwasserspeicher und Filter, als Sauerstofflieferant und als Ort der Erholung.
Der Birgeler Wald mit insgesamt ca. 54 ha ist das einzige zusammenhängende Waldgebiet im Kreis Heinsberg, einem mit 11% Waldfläche ohnehin waldärmsten Gebiet in NRW. Die Lage der geplanten Konzentrationsfläche für Windenergie befindet sich im Landschaftsschutzgebiet und ist von herausragender Bedeutung im Biotopverbundsystem. Das Planungsgebiet bildet eine wichtige Pufferzone im Biotopverbund der Schutzgebiete (NATURA 2000 und Flora-Fauna-Habitat). Der geplante Windpark könnte sich also demnächst inmitten besonderer europaweit geschützter Lebensräume und Vogelschutzgebiete befinden. Das bedeutet, dass das Planungsgebiet von herausragender biologischer Bedeutung ist, da es zwischen den Gebieten Schaagbachtal und Rothenbachtal und angrenzend zum niederländischen Meinweggebiet liegt und somit eine hohe Vernetzungsaufgabe hat. Hieraus ergibt sich eine besondere Schutzbedürftigkeit.
Aktuell wurde der Birgeler Wald komplett als Biotopverbund mit herausragender Bedeutung eingestuft, wie das Landesamt für Natur und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen im aktualisierten Biotopkataster bekannt gegeben hat. Daher ist eine Nutzung für den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen dort ohnehin vom Grundsatz her in Frage gestellt bzw. auszuschließen.