Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag
Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) so zu ändern, dass der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für ein Kind nicht länger durch die Eheschließung des betreuenden Elternteils mit einem neuen Partner entfällt. Die entsprechende Ausschlussklausel in § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG muss ersatzlos gestrichen oder so modifiziert werden, dass die finanzielle Absicherung des Kindes unabhängig vom Familienstand des Elternteils gewährleistet bleibt, solange der andere leibliche Elternteil keinen Unterhalt leistet.
Begründung
Fehlende rechtliche Grundlage für Stiefeltern-Unterhalt: Gemäß § 1601 BGB sind Stiefeltern rechtlich nicht verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Stiefkinder aufzukommen. Dennoch entfällt mit einer Heirat der staatliche Unterhaltsvorschuss. Dies entzieht dem Kind die notwendige finanzielle Basis, ohne dass ein neuer rechtlicher Anspruch entsteht. Das Kind wird zum „finanziellen Risiko“ in der neuen Ehe gemacht.
Bestrafung der Eheschließung: Während Alleinerziehende in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss behalten, führt der formale Akt der Heirat zum Verlust der Leistung. Dies stellt eine verfassungswidrige Benachteiligung der Ehe dar und steht im Widerspruch zum Schutzauftrag des Artikels 6 Abs. 1 GG.
Bekämpfung von Kinderarmut: Rund 40 % der Alleinerziehenden sind armutsgefährdet. Der Wegfall von monatlich bis zu 394 € pro Kind reißt eine Lücke in das Haushaltsbudget, die oft nicht durch das Einkommen des neuen Partners ausgeglichen werden kann. Viele Alleinerziehende werden dadurch gezwungen, auf eine Heirat zu verzichten.
Verantwortung des Staates und der Unterhaltsschuldner: Der Unterhaltsvorschuss ist eine Vorleistung für säumige Zahler. Dass der Staat diese Leistung bei einer Heirat einstellt, entlastet faktisch den unterhaltspflichtigen, aber nicht zahlenden Elternteil auf Kosten der neuen Familie. Die Rückholquote von nur 17 % zeigt, dass der Staat hier seine Hausaufgaben bei der Beitreibung machen muss, statt bei den schwächsten Gliedern der Gesellschaft – den Kindern – zu sparen.
Gleichberechtigung aller Familienformen: In modernen Patchworkfamilien darf der Familienstand der Eltern nicht über die soziale Absicherung der Kinder entscheiden. Ein Kind, dessen leiblicher Vater oder Mutter nicht zahlt, braucht die staatliche Unterstützung unabhängig davon, ob der betreuende Elternteil alleinstehend oder wieder verheiratet
ist.
Weil ich selbst davon betroffen wäre.