Petition richtet sich an:
Landrat Hanno Hurth
Der Landkreis Emmendingen soll eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Betrieb von Mährobotern in der Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang im gesamten Gebiet des Landkreises Emmendingen untersagt. Die Allgemeinverfügung soll auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes erfolgen (§ 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 44 Absatz 1 Nummer 1 BNatSchG).
Begründung
Die Zahl der Igel nimmt in Deutschland kontinuierlich ab. Igel sind besonders in Gärten verbreitet, deshalb tragen Städte und Kommunen eine besondere Verantwortung für den Schutz dieser inzwischen bedrohten Art.
Die Nutzung von Mährobotern nimmt laufend zu. Diese verursachen schwere Verletzungen bei Igeln, da diese bei Gefahr nicht fliehen. Die wenigsten Geräte können Igel sicher erkennen, Tierärzte und Igelstationen berichten von einer zunehmenden Zahl von schwer verletzten Igeln, die nur noch erlöst werden können. Im Frühjahr sind besonders oft trächtige Igel betroffen. Viele verletzte Igel verkriechen sich und verenden nach langem Leidensweg.
Folgende Argumente werden oft gegen ein Nachtfahrverbot auf Kreisebene eingebracht:
„Moderne Mähroboter haben Sensoren und umfahren Igel.“
Igel fliehen nicht vor Gefahr, sie rollen sich zusammen, dadurch erkennt der Roboter sie in der Regel nicht als Hindernis. Hersteller von Mährobotern weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Geräte nicht unbeaufsichtigt betrieben werden sollen.
Tierärzte und Igelstationen dokumentieren regelmäßig typische Schnittverletzungen durch Mähroboter, die größtenteils zum Tode führen. Die verletzten Tiere haben meist sehr lange und erhebliche Leidenszeiten, weil die verletzten Tiere Verstecke aufsuchen und erst nach einigen Stunden oder Tagen verenden.
„Ein Nachtfahrverbot für Mähroboter ist unverhältnismäßig.“
Eine Allgemeinverfügung ist angemessen, der beabsichtigte Zweck steht nicht außer Verhältnis zu der Intensität des Eingriffs. Der Einsatz von Mährobotern wird ausschließlich in den Nachtstunden verboten, damit verbleibt die gesamte Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, um den Mähroboter in Betrieb zu nehmen und effektiv zu nutzen. Mildere Maßnahmen, mit denen ein vergleichbarer Erfolg mit vergleichbarer Sicherheit und Aufwand herbeigeführt werden könnte, sind nicht ersichtlich.
"Das sind Privatgrundstücke – da können wir nichts regeln und kontrollieren.“
Das Naturschutzrecht gilt unabhängig vom Eigentum. Die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz gelten auch auf Privatgrundstücken. Demnach ist es verboten, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten zu verletzen oder zu töten. Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, die Einhaltung der Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes sicherzustellen.
Eine Allgemeinverfügung ist ein übliches Instrument, um allgemeine Gefährdungen geschützter Arten zu verhindern.
„Das müsste landesweit geregelt werden.“
Der Landtag von Baden-Württemberg konnte sich bisher leider nicht zu einem landesweiten Nachtfahrverbot für Mähroboter entschließen. Die Unteren Naturschutzbehörden der Landratsämter sind rechtlich zuständig. Die Stadt Ulm und der Landkreis Esslingen haben bereits eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.
Igel sind eine einzigartige Spezies, die unbedingt zu schützen sind, sie sind vom Aussterben bedroht, durch den Straßenverkehr, die ausgeräumte Agrarlandschaft und zunehmende Verbauung.