Stellungnahmen: Kreistag Landkreis Emmendingen

Unbeantwortet (40) 74,1%
Ich stimme zu / überwiegend zu (13) 24,1%
Ich enthalte mich (1) 1,9%

22 %

22% unterstützen einen Antrag im Parlament.

20% befürworten eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

20% befürworten eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.


Willi Kieninger

ist Mitglied im Parlament Kreistag

SPD, zuletzt bearbeitet am 14.08.2026

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.


Christian Ringwald

ist Mitglied im Parlament Kreistag

CDU, zuletzt bearbeitet am 14.08.2026

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.


Lars Brügner

ist Mitglied im Parlament Kreistag

Freie Wähler, zuletzt bearbeitet am 14.08.2026

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Wenn ein entsprechendes Verbot beachtet wird, kann es helfen, mehr Igel zu retten. Ich befürchte allerdings, dass es nicht den großen gewünschten Effekt haben wird, da ein solches Verbot nicht kontrolliert werden kann und daher ein Nichtbeachten keine Sanktionierung nach sich zieht. Weder der Landkreis noch die Kommunen haben dafür Personal.


Dr. Johannes Fechner

ist Mitglied im Parlament Kreistag

SPD, zuletzt bearbeitet am 04.08.2026

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Zunächst vielen Dank dem Bündnis Igel-Schutz für Eure Initiative. Neulich war ich bei der Igel-Notaufnahme des Igel-Netzwerkes Südbaden in Vörstetten und war beeindruckt, was dort alles für Igel ehrenamtlich getan wird. Wir müssen mehr für den Schutz der Igel tun. Igel sind vom Aussterben bedroht, die Igelbestände sind um 70 % zurückgegangen. Eine einfache Maßnahme wäre es wie in Freiburg den Betrieb von Mährobotern nachts einzuschränken. Dies jedenfalls so lange, bis Mähroboter, was derzeit in der Entwicklung und Testphase ist, akustische Signale aussenden, um Igel zu warnen. Deshalb vielen Dank für Eure Initiative und viel Erfolg !
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Fechner


Tobias Metz

ist Mitglied im Parlament Kreistag

CDU, zuletzt bearbeitet am 29.07.2026

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.


Barbara Schuler

ist Mitglied im Parlament Kreistag

Bündnis 90/Grüne, zuletzt bearbeitet am 27.07.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Barbara Schuler. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Bündnis 90/Grüne

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Stellungnahme zur Igelschutzpetition im Landkreis Emmendingen

Im Rahmen der Prüfung ordnungsrechtlicher Maßnahmen zum Schutz der lokalen Biodiversität –
insbesondere zum Erhalt nachtaktiver Kleinsäuger wie dem Igel – befasste sich die Grüne
Kreistagsfraktion im Landkreis Emmendingen mit der Erforderlichkeit der Einführung eines
zeitlich begrenzten Betriebsverbots für Mähroboter während der Nachtstunden.
Ein entsprechender Prüfantrag unserer Kreistagsfraktion wurde vom Landratsamt Emmendingen und
dem Regierungspräsidium Freiburg leider negativ beschieden.
In Baden-Württemberg gibt es bereits gültige Allgemeinverfügungen für ein nächtliches Fahrverbot
von Mährobotern im Landkreis Esslingen (vom 16.04.2026), im Stadtkreis Ulm (vom 26.11.2025), in
Stuttgart (vom 06.05.2026) sowie demnächst auch im Stadtkreis Freiburg.
Für uns bleibt es nicht nachvollziehbar, warum in einigen Gebietskörperschaften im Land Baden-
Württemberg entsprechende Allgemeinverfügungen zur Anwendung gebracht worden sind, diese
aber im Landkreis Emmendingen als rechtlich nicht zulässig eingestuft werden.
Dass Mähroboter bei Dämmerung und Dunkelheit eine erhebliche Gefahr für die Kleintierfauna
darstellen und herkömmliche Schutzmechanismen unzureichend sind, wird auch vom LRA
Emmendingen in der Sache nicht bestritten. Es wird aber argumentiert, dass Landkreis und
Kommunen entsprechende Hinweise in der Presse veröffentlichen und damit den Schutz ausreichend
gewährleisten könnten.
Unsere Kreistagsfraktion setzt sich jedoch weiterhin für einen rechtssicheren Erlass ein, weil immer
noch viele Tiere durch Mähroboter im Nachtbetrieb verletzt oder getötet werden.
Folgende Feststellungen sind für uns dabei wesentlich:
• Das Nachtfahrverbot dient dem Schutz der besonders geschützten Tierart Igel sowie anderer
nachtaktiver Kleintiere und verfolgt damit einen legitimen Zweck.
• Ein Nachtfahrverbot ist geeignet, da die betroffenen Tierarten dämmerungs- und nachtaktiv
sind. Dieser vergleichsweise geringfügige Eingriff steht das Ziel der Verhinderung oder
zumindest deutlichen Verringerung der Gefahr einer Verletzung artenschutzrechtlich
besonders geschützter Tiere im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG gegenüber. Der
Bundesgesetzgeber selbst misst der Einhaltung dieses Schutzgebots ein hohes öffentliches
Interesse bei, was sich an der Bußgeldandrohung von bis zu 50.000 Euro – auch bei
fahrlässigen Verstößen – gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 1 und 7 BNatSchG zeigt.
• Eine Allgemeinverfügung ist erforderlich. Mildere Maßnahmen, mit denen ein vergleichbarer
Erfolg mit einer vergleichbaren Sicherheit und einem vergleichbaren Aufwand herbeigeführt
werden könnte, sind nicht ersichtlich. Igel fliehen nicht vor Gefahr, sie rollen sich zusammen,
dadurch erkennt der Roboter sie in der Regel nicht als Hindernis. Hersteller von Mährobotern
weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Geräte nicht unbeaufsichtigt betrieben werden
sollen. Tierärzte und Igelstationen dokumentieren regelmäßig typische Schnittverletzungen
durch Mähroboter, die größtenteils zum Tode führen. Die verletzten Tiere haben meist sehr
lange und erhebliche Leidenszeiten, weil die verletzten Tiere Verstecke aufsuchen und erst
nach einigen Stunden oder Tagen verenden.
• Der Erlass einer Allgemeinverfügung ist als angemessen zu bewerten, da die
Allgemeinverfügung das Verbot auf die Nachtstunden beschränkt und die Nutzung von
Mährobotern während des gesamten Tages unberührt lässt. Angesichts der überschaubaren
Dauer für den Mähvorgang stellt es keine unzumutbare Einschränkung dar, den Betrieb auf
den Zeitraum zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang zu beschränken, denn es
verbleibt ausreichend Zeit für deren Einsatz.


Dr. Hans-Gerhard Michiels

ist Mitglied im Parlament Kreistag

Bündnis 90/Grüne, zuletzt bearbeitet am 18.07.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Barbara Schuler. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Bündnis 90/Grüne

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Stellungnahme zur Igelschutzpetition im Landkreis Emmendingen

Im Rahmen der Prüfung ordnungsrechtlicher Maßnahmen zum Schutz der lokalen Biodiversität –
insbesondere zum Erhalt nachtaktiver Kleinsäuger wie dem Igel – befasste sich die Grüne
Kreistagsfraktion im Landkreis Emmendingen mit der Erforderlichkeit der Einführung eines
zeitlich begrenzten Betriebsverbots für Mähroboter während der Nachtstunden.
Ein entsprechender Prüfantrag unserer Kreistagsfraktion wurde vom Landratsamt Emmendingen und
dem Regierungspräsidium Freiburg leider negativ beschieden.
In Baden-Württemberg gibt es bereits gültige Allgemeinverfügungen für ein nächtliches Fahrverbot
von Mährobotern im Landkreis Esslingen (vom 16.04.2026), im Stadtkreis Ulm (vom 26.11.2025), in
Stuttgart (vom 06.05.2026) sowie demnächst auch im Stadtkreis Freiburg.
Für uns bleibt es nicht nachvollziehbar, warum in einigen Gebietskörperschaften im Land Baden-
Württemberg entsprechende Allgemeinverfügungen zur Anwendung gebracht worden sind, diese
aber im Landkreis Emmendingen als rechtlich nicht zulässig eingestuft werden.
Dass Mähroboter bei Dämmerung und Dunkelheit eine erhebliche Gefahr für die Kleintierfauna
darstellen und herkömmliche Schutzmechanismen unzureichend sind, wird auch vom LRA
Emmendingen in der Sache nicht bestritten. Es wird aber argumentiert, dass Landkreis und
Kommunen entsprechende Hinweise in der Presse veröffentlichen und damit den Schutz ausreichend
gewährleisten könnten.
Unsere Kreistagsfraktion setzt sich jedoch weiterhin für einen rechtssicheren Erlass ein, weil immer
noch viele Tiere durch Mähroboter im Nachtbetrieb verletzt oder getötet werden.
Folgende Feststellungen sind für uns dabei wesentlich:
• Das Nachtfahrverbot dient dem Schutz der besonders geschützten Tierart Igel sowie anderer
nachtaktiver Kleintiere und verfolgt damit einen legitimen Zweck.
• Ein Nachtfahrverbot ist geeignet, da die betroffenen Tierarten dämmerungs- und nachtaktiv
sind. Dieser vergleichsweise geringfügige Eingriff steht das Ziel der Verhinderung oder
zumindest deutlichen Verringerung der Gefahr einer Verletzung artenschutzrechtlich
besonders geschützter Tiere im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG gegenüber. Der
Bundesgesetzgeber selbst misst der Einhaltung dieses Schutzgebots ein hohes öffentliches
Interesse bei, was sich an der Bußgeldandrohung von bis zu 50.000 Euro – auch bei
fahrlässigen Verstößen – gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 1 und 7 BNatSchG zeigt.
• Eine Allgemeinverfügung ist erforderlich. Mildere Maßnahmen, mit denen ein vergleichbarer
Erfolg mit einer vergleichbaren Sicherheit und einem vergleichbaren Aufwand herbeigeführt
werden könnte, sind nicht ersichtlich. Igel fliehen nicht vor Gefahr, sie rollen sich zusammen,
dadurch erkennt der Roboter sie in der Regel nicht als Hindernis. Hersteller von Mährobotern
weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Geräte nicht unbeaufsichtigt betrieben werden
sollen. Tierärzte und Igelstationen dokumentieren regelmäßig typische Schnittverletzungen
durch Mähroboter, die größtenteils zum Tode führen. Die verletzten Tiere haben meist sehr
lange und erhebliche Leidenszeiten, weil die verletzten Tiere Verstecke aufsuchen und erst
nach einigen Stunden oder Tagen verenden.
• Der Erlass einer Allgemeinverfügung ist als angemessen zu bewerten, da die
Allgemeinverfügung das Verbot auf die Nachtstunden beschränkt und die Nutzung von
Mährobotern während des gesamten Tages unberührt lässt. Angesichts der überschaubaren
Dauer für den Mähvorgang stellt es keine unzumutbare Einschränkung dar, den Betrieb auf
den Zeitraum zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang zu beschränken, denn es
verbleibt ausreichend Zeit für deren Einsatz.


Bernd Nößler

ist Mitglied im Parlament Kreistag

Bündnis 90/Grüne, zuletzt bearbeitet am 18.07.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Barbara Schuler. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Bündnis 90/Grüne

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Stellungnahme zur Igelschutzpetition im Landkreis Emmendingen

Im Rahmen der Prüfung ordnungsrechtlicher Maßnahmen zum Schutz der lokalen Biodiversität –
insbesondere zum Erhalt nachtaktiver Kleinsäuger wie dem Igel – befasste sich die Grüne
Kreistagsfraktion im Landkreis Emmendingen mit der Erforderlichkeit der Einführung eines
zeitlich begrenzten Betriebsverbots für Mähroboter während der Nachtstunden.
Ein entsprechender Prüfantrag unserer Kreistagsfraktion wurde vom Landratsamt Emmendingen und
dem Regierungspräsidium Freiburg leider negativ beschieden.
In Baden-Württemberg gibt es bereits gültige Allgemeinverfügungen für ein nächtliches Fahrverbot
von Mährobotern im Landkreis Esslingen (vom 16.04.2026), im Stadtkreis Ulm (vom 26.11.2025), in
Stuttgart (vom 06.05.2026) sowie demnächst auch im Stadtkreis Freiburg.
Für uns bleibt es nicht nachvollziehbar, warum in einigen Gebietskörperschaften im Land Baden-
Württemberg entsprechende Allgemeinverfügungen zur Anwendung gebracht worden sind, diese
aber im Landkreis Emmendingen als rechtlich nicht zulässig eingestuft werden.
Dass Mähroboter bei Dämmerung und Dunkelheit eine erhebliche Gefahr für die Kleintierfauna
darstellen und herkömmliche Schutzmechanismen unzureichend sind, wird auch vom LRA
Emmendingen in der Sache nicht bestritten. Es wird aber argumentiert, dass Landkreis und
Kommunen entsprechende Hinweise in der Presse veröffentlichen und damit den Schutz ausreichend
gewährleisten könnten.
Unsere Kreistagsfraktion setzt sich jedoch weiterhin für einen rechtssicheren Erlass ein, weil immer
noch viele Tiere durch Mähroboter im Nachtbetrieb verletzt oder getötet werden.
Folgende Feststellungen sind für uns dabei wesentlich:
• Das Nachtfahrverbot dient dem Schutz der besonders geschützten Tierart Igel sowie anderer
nachtaktiver Kleintiere und verfolgt damit einen legitimen Zweck.
• Ein Nachtfahrverbot ist geeignet, da die betroffenen Tierarten dämmerungs- und nachtaktiv
sind. Dieser vergleichsweise geringfügige Eingriff steht das Ziel der Verhinderung oder
zumindest deutlichen Verringerung der Gefahr einer Verletzung artenschutzrechtlich
besonders geschützter Tiere im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG gegenüber. Der
Bundesgesetzgeber selbst misst der Einhaltung dieses Schutzgebots ein hohes öffentliches
Interesse bei, was sich an der Bußgeldandrohung von bis zu 50.000 Euro – auch bei
fahrlässigen Verstößen – gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 1 und 7 BNatSchG zeigt.
• Eine Allgemeinverfügung ist erforderlich. Mildere Maßnahmen, mit denen ein vergleichbarer
Erfolg mit einer vergleichbaren Sicherheit und einem vergleichbaren Aufwand herbeigeführt
werden könnte, sind nicht ersichtlich. Igel fliehen nicht vor Gefahr, sie rollen sich zusammen,
dadurch erkennt der Roboter sie in der Regel nicht als Hindernis. Hersteller von Mährobotern
weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Geräte nicht unbeaufsichtigt betrieben werden
sollen. Tierärzte und Igelstationen dokumentieren regelmäßig typische Schnittverletzungen
durch Mähroboter, die größtenteils zum Tode führen. Die verletzten Tiere haben meist sehr
lange und erhebliche Leidenszeiten, weil die verletzten Tiere Verstecke aufsuchen und erst
nach einigen Stunden oder Tagen verenden.
• Der Erlass einer Allgemeinverfügung ist als angemessen zu bewerten, da die
Allgemeinverfügung das Verbot auf die Nachtstunden beschränkt und die Nutzung von
Mährobotern während des gesamten Tages unberührt lässt. Angesichts der überschaubaren
Dauer für den Mähvorgang stellt es keine unzumutbare Einschränkung dar, den Betrieb auf
den Zeitraum zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang zu beschränken, denn es
verbleibt ausreichend Zeit für deren Einsatz.


Alexander Schoch

ist Mitglied im Parlament Kreistag

Bündnis 90/Grüne, zuletzt bearbeitet am 18.07.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Barbara Schuler. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Bündnis 90/Grüne

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Stellungnahme zur Igelschutzpetition im Landkreis Emmendingen

Im Rahmen der Prüfung ordnungsrechtlicher Maßnahmen zum Schutz der lokalen Biodiversität –
insbesondere zum Erhalt nachtaktiver Kleinsäuger wie dem Igel – befasste sich die Grüne
Kreistagsfraktion im Landkreis Emmendingen mit der Erforderlichkeit der Einführung eines
zeitlich begrenzten Betriebsverbots für Mähroboter während der Nachtstunden.
Ein entsprechender Prüfantrag unserer Kreistagsfraktion wurde vom Landratsamt Emmendingen und
dem Regierungspräsidium Freiburg leider negativ beschieden.
In Baden-Württemberg gibt es bereits gültige Allgemeinverfügungen für ein nächtliches Fahrverbot
von Mährobotern im Landkreis Esslingen (vom 16.04.2026), im Stadtkreis Ulm (vom 26.11.2025), in
Stuttgart (vom 06.05.2026) sowie demnächst auch im Stadtkreis Freiburg.
Für uns bleibt es nicht nachvollziehbar, warum in einigen Gebietskörperschaften im Land Baden-
Württemberg entsprechende Allgemeinverfügungen zur Anwendung gebracht worden sind, diese
aber im Landkreis Emmendingen als rechtlich nicht zulässig eingestuft werden.
Dass Mähroboter bei Dämmerung und Dunkelheit eine erhebliche Gefahr für die Kleintierfauna
darstellen und herkömmliche Schutzmechanismen unzureichend sind, wird auch vom LRA
Emmendingen in der Sache nicht bestritten. Es wird aber argumentiert, dass Landkreis und
Kommunen entsprechende Hinweise in der Presse veröffentlichen und damit den Schutz ausreichend
gewährleisten könnten.
Unsere Kreistagsfraktion setzt sich jedoch weiterhin für einen rechtssicheren Erlass ein, weil immer
noch viele Tiere durch Mähroboter im Nachtbetrieb verletzt oder getötet werden.
Folgende Feststellungen sind für uns dabei wesentlich:
• Das Nachtfahrverbot dient dem Schutz der besonders geschützten Tierart Igel sowie anderer
nachtaktiver Kleintiere und verfolgt damit einen legitimen Zweck.
• Ein Nachtfahrverbot ist geeignet, da die betroffenen Tierarten dämmerungs- und nachtaktiv
sind. Dieser vergleichsweise geringfügige Eingriff steht das Ziel der Verhinderung oder
zumindest deutlichen Verringerung der Gefahr einer Verletzung artenschutzrechtlich
besonders geschützter Tiere im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG gegenüber. Der
Bundesgesetzgeber selbst misst der Einhaltung dieses Schutzgebots ein hohes öffentliches
Interesse bei, was sich an der Bußgeldandrohung von bis zu 50.000 Euro – auch bei
fahrlässigen Verstößen – gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 1 und 7 BNatSchG zeigt.
• Eine Allgemeinverfügung ist erforderlich. Mildere Maßnahmen, mit denen ein vergleichbarer
Erfolg mit einer vergleichbaren Sicherheit und einem vergleichbaren Aufwand herbeigeführt
werden könnte, sind nicht ersichtlich. Igel fliehen nicht vor Gefahr, sie rollen sich zusammen,
dadurch erkennt der Roboter sie in der Regel nicht als Hindernis. Hersteller von Mährobotern
weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Geräte nicht unbeaufsichtigt betrieben werden
sollen. Tierärzte und Igelstationen dokumentieren regelmäßig typische Schnittverletzungen
durch Mähroboter, die größtenteils zum Tode führen. Die verletzten Tiere haben meist sehr
lange und erhebliche Leidenszeiten, weil die verletzten Tiere Verstecke aufsuchen und erst
nach einigen Stunden oder Tagen verenden.
• Der Erlass einer Allgemeinverfügung ist als angemessen zu bewerten, da die
Allgemeinverfügung das Verbot auf die Nachtstunden beschränkt und die Nutzung von
Mährobotern während des gesamten Tages unberührt lässt. Angesichts der überschaubaren
Dauer für den Mähvorgang stellt es keine unzumutbare Einschränkung dar, den Betrieb auf
den Zeitraum zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang zu beschränken, denn es
verbleibt ausreichend Zeit für deren Einsatz.


Rüdiger Tonojan

ist Mitglied im Parlament Kreistag

Bündnis 90/Grüne, zuletzt bearbeitet am 18.07.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Barbara Schuler. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Bündnis 90/Grüne

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Stellungnahme zur Igelschutzpetition im Landkreis Emmendingen

Im Rahmen der Prüfung ordnungsrechtlicher Maßnahmen zum Schutz der lokalen Biodiversität –
insbesondere zum Erhalt nachtaktiver Kleinsäuger wie dem Igel – befasste sich die Grüne
Kreistagsfraktion im Landkreis Emmendingen mit der Erforderlichkeit der Einführung eines
zeitlich begrenzten Betriebsverbots für Mähroboter während der Nachtstunden.
Ein entsprechender Prüfantrag unserer Kreistagsfraktion wurde vom Landratsamt Emmendingen und
dem Regierungspräsidium Freiburg leider negativ beschieden.
In Baden-Württemberg gibt es bereits gültige Allgemeinverfügungen für ein nächtliches Fahrverbot
von Mährobotern im Landkreis Esslingen (vom 16.04.2026), im Stadtkreis Ulm (vom 26.11.2025), in
Stuttgart (vom 06.05.2026) sowie demnächst auch im Stadtkreis Freiburg.
Für uns bleibt es nicht nachvollziehbar, warum in einigen Gebietskörperschaften im Land Baden-
Württemberg entsprechende Allgemeinverfügungen zur Anwendung gebracht worden sind, diese
aber im Landkreis Emmendingen als rechtlich nicht zulässig eingestuft werden.
Dass Mähroboter bei Dämmerung und Dunkelheit eine erhebliche Gefahr für die Kleintierfauna
darstellen und herkömmliche Schutzmechanismen unzureichend sind, wird auch vom LRA
Emmendingen in der Sache nicht bestritten. Es wird aber argumentiert, dass Landkreis und
Kommunen entsprechende Hinweise in der Presse veröffentlichen und damit den Schutz ausreichend
gewährleisten könnten.
Unsere Kreistagsfraktion setzt sich jedoch weiterhin für einen rechtssicheren Erlass ein, weil immer
noch viele Tiere durch Mähroboter im Nachtbetrieb verletzt oder getötet werden.
Folgende Feststellungen sind für uns dabei wesentlich:
• Das Nachtfahrverbot dient dem Schutz der besonders geschützten Tierart Igel sowie anderer
nachtaktiver Kleintiere und verfolgt damit einen legitimen Zweck.
• Ein Nachtfahrverbot ist geeignet, da die betroffenen Tierarten dämmerungs- und nachtaktiv
sind. Dieser vergleichsweise geringfügige Eingriff steht das Ziel der Verhinderung oder
zumindest deutlichen Verringerung der Gefahr einer Verletzung artenschutzrechtlich
besonders geschützter Tiere im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG gegenüber. Der
Bundesgesetzgeber selbst misst der Einhaltung dieses Schutzgebots ein hohes öffentliches
Interesse bei, was sich an der Bußgeldandrohung von bis zu 50.000 Euro – auch bei
fahrlässigen Verstößen – gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 1 und 7 BNatSchG zeigt.
• Eine Allgemeinverfügung ist erforderlich. Mildere Maßnahmen, mit denen ein vergleichbarer
Erfolg mit einer vergleichbaren Sicherheit und einem vergleichbaren Aufwand herbeigeführt
werden könnte, sind nicht ersichtlich. Igel fliehen nicht vor Gefahr, sie rollen sich zusammen,
dadurch erkennt der Roboter sie in der Regel nicht als Hindernis. Hersteller von Mährobotern
weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Geräte nicht unbeaufsichtigt betrieben werden
sollen. Tierärzte und Igelstationen dokumentieren regelmäßig typische Schnittverletzungen
durch Mähroboter, die größtenteils zum Tode führen. Die verletzten Tiere haben meist sehr
lange und erhebliche Leidenszeiten, weil die verletzten Tiere Verstecke aufsuchen und erst
nach einigen Stunden oder Tagen verenden.
• Der Erlass einer Allgemeinverfügung ist als angemessen zu bewerten, da die
Allgemeinverfügung das Verbot auf die Nachtstunden beschränkt und die Nutzung von
Mährobotern während des gesamten Tages unberührt lässt. Angesichts der überschaubaren
Dauer für den Mähvorgang stellt es keine unzumutbare Einschränkung dar, den Betrieb auf
den Zeitraum zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang zu beschränken, denn es
verbleibt ausreichend Zeit für deren Einsatz.


Andrea Bold

ist Mitglied im Parlament Kreistag

Bündnis 90/Grüne, zuletzt bearbeitet am 18.07.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Barbara Schuler. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Bündnis 90/Grüne

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Stellungnahme zur Igelschutzpetition im Landkreis Emmendingen

Im Rahmen der Prüfung ordnungsrechtlicher Maßnahmen zum Schutz der lokalen Biodiversität –
insbesondere zum Erhalt nachtaktiver Kleinsäuger wie dem Igel – befasste sich die Grüne
Kreistagsfraktion im Landkreis Emmendingen mit der Erforderlichkeit der Einführung eines
zeitlich begrenzten Betriebsverbots für Mähroboter während der Nachtstunden.
Ein entsprechender Prüfantrag unserer Kreistagsfraktion wurde vom Landratsamt Emmendingen und
dem Regierungspräsidium Freiburg leider negativ beschieden.
In Baden-Württemberg gibt es bereits gültige Allgemeinverfügungen für ein nächtliches Fahrverbot
von Mährobotern im Landkreis Esslingen (vom 16.04.2026), im Stadtkreis Ulm (vom 26.11.2025), in
Stuttgart (vom 06.05.2026) sowie demnächst auch im Stadtkreis Freiburg.
Für uns bleibt es nicht nachvollziehbar, warum in einigen Gebietskörperschaften im Land Baden-
Württemberg entsprechende Allgemeinverfügungen zur Anwendung gebracht worden sind, diese
aber im Landkreis Emmendingen als rechtlich nicht zulässig eingestuft werden.
Dass Mähroboter bei Dämmerung und Dunkelheit eine erhebliche Gefahr für die Kleintierfauna
darstellen und herkömmliche Schutzmechanismen unzureichend sind, wird auch vom LRA
Emmendingen in der Sache nicht bestritten. Es wird aber argumentiert, dass Landkreis und
Kommunen entsprechende Hinweise in der Presse veröffentlichen und damit den Schutz ausreichend
gewährleisten könnten.
Unsere Kreistagsfraktion setzt sich jedoch weiterhin für einen rechtssicheren Erlass ein, weil immer
noch viele Tiere durch Mähroboter im Nachtbetrieb verletzt oder getötet werden.
Folgende Feststellungen sind für uns dabei wesentlich:
• Das Nachtfahrverbot dient dem Schutz der besonders geschützten Tierart Igel sowie anderer
nachtaktiver Kleintiere und verfolgt damit einen legitimen Zweck.
• Ein Nachtfahrverbot ist geeignet, da die betroffenen Tierarten dämmerungs- und nachtaktiv
sind. Dieser vergleichsweise geringfügige Eingriff steht das Ziel der Verhinderung oder
zumindest deutlichen Verringerung der Gefahr einer Verletzung artenschutzrechtlich
besonders geschützter Tiere im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG gegenüber. Der
Bundesgesetzgeber selbst misst der Einhaltung dieses Schutzgebots ein hohes öffentliches
Interesse bei, was sich an der Bußgeldandrohung von bis zu 50.000 Euro – auch bei
fahrlässigen Verstößen – gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 1 und 7 BNatSchG zeigt.
• Eine Allgemeinverfügung ist erforderlich. Mildere Maßnahmen, mit denen ein vergleichbarer
Erfolg mit einer vergleichbaren Sicherheit und einem vergleichbaren Aufwand herbeigeführt
werden könnte, sind nicht ersichtlich. Igel fliehen nicht vor Gefahr, sie rollen sich zusammen,
dadurch erkennt der Roboter sie in der Regel nicht als Hindernis. Hersteller von Mährobotern
weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Geräte nicht unbeaufsichtigt betrieben werden
sollen. Tierärzte und Igelstationen dokumentieren regelmäßig typische Schnittverletzungen
durch Mähroboter, die größtenteils zum Tode führen. Die verletzten Tiere haben meist sehr
lange und erhebliche Leidenszeiten, weil die verletzten Tiere Verstecke aufsuchen und erst
nach einigen Stunden oder Tagen verenden.
• Der Erlass einer Allgemeinverfügung ist als angemessen zu bewerten, da die
Allgemeinverfügung das Verbot auf die Nachtstunden beschränkt und die Nutzung von
Mährobotern während des gesamten Tages unberührt lässt. Angesichts der überschaubaren
Dauer für den Mähvorgang stellt es keine unzumutbare Einschränkung dar, den Betrieb auf
den Zeitraum zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang zu beschränken, denn es
verbleibt ausreichend Zeit für deren Einsatz.


Michaela Ecker

ist Mitglied im Parlament Kreistag

Bündnis 90/Grüne, zuletzt bearbeitet am 18.07.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Barbara Schuler. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Bündnis 90/Grüne

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Stellungnahme zur Igelschutzpetition im Landkreis Emmendingen

Im Rahmen der Prüfung ordnungsrechtlicher Maßnahmen zum Schutz der lokalen Biodiversität –
insbesondere zum Erhalt nachtaktiver Kleinsäuger wie dem Igel – befasste sich die Grüne
Kreistagsfraktion im Landkreis Emmendingen mit der Erforderlichkeit der Einführung eines
zeitlich begrenzten Betriebsverbots für Mähroboter während der Nachtstunden.
Ein entsprechender Prüfantrag unserer Kreistagsfraktion wurde vom Landratsamt Emmendingen und
dem Regierungspräsidium Freiburg leider negativ beschieden.
In Baden-Württemberg gibt es bereits gültige Allgemeinverfügungen für ein nächtliches Fahrverbot
von Mährobotern im Landkreis Esslingen (vom 16.04.2026), im Stadtkreis Ulm (vom 26.11.2025), in
Stuttgart (vom 06.05.2026) sowie demnächst auch im Stadtkreis Freiburg.
Für uns bleibt es nicht nachvollziehbar, warum in einigen Gebietskörperschaften im Land Baden-
Württemberg entsprechende Allgemeinverfügungen zur Anwendung gebracht worden sind, diese
aber im Landkreis Emmendingen als rechtlich nicht zulässig eingestuft werden.
Dass Mähroboter bei Dämmerung und Dunkelheit eine erhebliche Gefahr für die Kleintierfauna
darstellen und herkömmliche Schutzmechanismen unzureichend sind, wird auch vom LRA
Emmendingen in der Sache nicht bestritten. Es wird aber argumentiert, dass Landkreis und
Kommunen entsprechende Hinweise in der Presse veröffentlichen und damit den Schutz ausreichend
gewährleisten könnten.
Unsere Kreistagsfraktion setzt sich jedoch weiterhin für einen rechtssicheren Erlass ein, weil immer
noch viele Tiere durch Mähroboter im Nachtbetrieb verletzt oder getötet werden.
Folgende Feststellungen sind für uns dabei wesentlich:
• Das Nachtfahrverbot dient dem Schutz der besonders geschützten Tierart Igel sowie anderer
nachtaktiver Kleintiere und verfolgt damit einen legitimen Zweck.
• Ein Nachtfahrverbot ist geeignet, da die betroffenen Tierarten dämmerungs- und nachtaktiv
sind. Dieser vergleichsweise geringfügige Eingriff steht das Ziel der Verhinderung oder
zumindest deutlichen Verringerung der Gefahr einer Verletzung artenschutzrechtlich
besonders geschützter Tiere im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG gegenüber. Der
Bundesgesetzgeber selbst misst der Einhaltung dieses Schutzgebots ein hohes öffentliches
Interesse bei, was sich an der Bußgeldandrohung von bis zu 50.000 Euro – auch bei
fahrlässigen Verstößen – gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 1 und 7 BNatSchG zeigt.
• Eine Allgemeinverfügung ist erforderlich. Mildere Maßnahmen, mit denen ein vergleichbarer
Erfolg mit einer vergleichbaren Sicherheit und einem vergleichbaren Aufwand herbeigeführt
werden könnte, sind nicht ersichtlich. Igel fliehen nicht vor Gefahr, sie rollen sich zusammen,
dadurch erkennt der Roboter sie in der Regel nicht als Hindernis. Hersteller von Mährobotern
weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Geräte nicht unbeaufsichtigt betrieben werden
sollen. Tierärzte und Igelstationen dokumentieren regelmäßig typische Schnittverletzungen
durch Mähroboter, die größtenteils zum Tode führen. Die verletzten Tiere haben meist sehr
lange und erhebliche Leidenszeiten, weil die verletzten Tiere Verstecke aufsuchen und erst
nach einigen Stunden oder Tagen verenden.
• Der Erlass einer Allgemeinverfügung ist als angemessen zu bewerten, da die
Allgemeinverfügung das Verbot auf die Nachtstunden beschränkt und die Nutzung von
Mährobotern während des gesamten Tages unberührt lässt. Angesichts der überschaubaren
Dauer für den Mähvorgang stellt es keine unzumutbare Einschränkung dar, den Betrieb auf
den Zeitraum zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang zu beschränken, denn es
verbleibt ausreichend Zeit für deren Einsatz.


Claudia Gerth-Holyba

ist Mitglied im Parlament Kreistag

Bündnis 90/Grüne, zuletzt bearbeitet am 18.07.2026

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Barbara Schuler. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Bündnis 90/Grüne

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Stellungnahme zur Igelschutzpetition im Landkreis Emmendingen

Im Rahmen der Prüfung ordnungsrechtlicher Maßnahmen zum Schutz der lokalen Biodiversität –
insbesondere zum Erhalt nachtaktiver Kleinsäuger wie dem Igel – befasste sich die Grüne
Kreistagsfraktion im Landkreis Emmendingen mit der Erforderlichkeit der Einführung eines
zeitlich begrenzten Betriebsverbots für Mähroboter während der Nachtstunden.
Ein entsprechender Prüfantrag unserer Kreistagsfraktion wurde vom Landratsamt Emmendingen und
dem Regierungspräsidium Freiburg leider negativ beschieden.
In Baden-Württemberg gibt es bereits gültige Allgemeinverfügungen für ein nächtliches Fahrverbot
von Mährobotern im Landkreis Esslingen (vom 16.04.2026), im Stadtkreis Ulm (vom 26.11.2025), in
Stuttgart (vom 06.05.2026) sowie demnächst auch im Stadtkreis Freiburg.
Für uns bleibt es nicht nachvollziehbar, warum in einigen Gebietskörperschaften im Land Baden-
Württemberg entsprechende Allgemeinverfügungen zur Anwendung gebracht worden sind, diese
aber im Landkreis Emmendingen als rechtlich nicht zulässig eingestuft werden.
Dass Mähroboter bei Dämmerung und Dunkelheit eine erhebliche Gefahr für die Kleintierfauna
darstellen und herkömmliche Schutzmechanismen unzureichend sind, wird auch vom LRA
Emmendingen in der Sache nicht bestritten. Es wird aber argumentiert, dass Landkreis und
Kommunen entsprechende Hinweise in der Presse veröffentlichen und damit den Schutz ausreichend
gewährleisten könnten.
Unsere Kreistagsfraktion setzt sich jedoch weiterhin für einen rechtssicheren Erlass ein, weil immer
noch viele Tiere durch Mähroboter im Nachtbetrieb verletzt oder getötet werden.
Folgende Feststellungen sind für uns dabei wesentlich:
• Das Nachtfahrverbot dient dem Schutz der besonders geschützten Tierart Igel sowie anderer
nachtaktiver Kleintiere und verfolgt damit einen legitimen Zweck.
• Ein Nachtfahrverbot ist geeignet, da die betroffenen Tierarten dämmerungs- und nachtaktiv
sind. Dieser vergleichsweise geringfügige Eingriff steht das Ziel der Verhinderung oder
zumindest deutlichen Verringerung der Gefahr einer Verletzung artenschutzrechtlich
besonders geschützter Tiere im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG gegenüber. Der
Bundesgesetzgeber selbst misst der Einhaltung dieses Schutzgebots ein hohes öffentliches
Interesse bei, was sich an der Bußgeldandrohung von bis zu 50.000 Euro – auch bei
fahrlässigen Verstößen – gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 1 und 7 BNatSchG zeigt.
• Eine Allgemeinverfügung ist erforderlich. Mildere Maßnahmen, mit denen ein vergleichbarer
Erfolg mit einer vergleichbaren Sicherheit und einem vergleichbaren Aufwand herbeigeführt
werden könnte, sind nicht ersichtlich. Igel fliehen nicht vor Gefahr, sie rollen sich zusammen,
dadurch erkennt der Roboter sie in der Regel nicht als Hindernis. Hersteller von Mährobotern
weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Geräte nicht unbeaufsichtigt betrieben werden
sollen. Tierärzte und Igelstationen dokumentieren regelmäßig typische Schnittverletzungen
durch Mähroboter, die größtenteils zum Tode führen. Die verletzten Tiere haben meist sehr
lange und erhebliche Leidenszeiten, weil die verletzten Tiere Verstecke aufsuchen und erst
nach einigen Stunden oder Tagen verenden.
• Der Erlass einer Allgemeinverfügung ist als angemessen zu bewerten, da die
Allgemeinverfügung das Verbot auf die Nachtstunden beschränkt und die Nutzung von
Mährobotern während des gesamten Tages unberührt lässt. Angesichts der überschaubaren
Dauer für den Mähvorgang stellt es keine unzumutbare Einschränkung dar, den Betrieb auf
den Zeitraum zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang zu beschränken, denn es
verbleibt ausreichend Zeit für deren Einsatz.


Hanno Hurth

ist Mitglied im Parlament Kreistag

Landrat, zuletzt bearbeitet am 27.08.2026

Ich enthalte mich.

Sehr geehrte Damen und Herren,
als Stellungnahme stelle ich im Auftrag von Herrn Landrat Hanno Hurth das Schreiben ein, das auch direkt an das „Bündnis Igelschutz - Landkreis Emmendingen".
Mit freundlichen Grüßen
Markus Fix - Pressesprecher des Landratsamts Emmendingen

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10.08.2026, in der Sie sich mit dem Anliegen eines besseren Schutzes von Igeln vor Mährobotern an mich wenden. Zunächst möchte ich es ausdrücklich begrüßen, dass sich das „Bündnis Igelschutz - Landkreis Emmendingen" für den Schutz von Igeln engagiert.
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, hat es in der Angelegenheit bereits einen umfassenden Austausch der Kreisverwaltung mit der Kreistagsfraktion Bündnis90/Die Grünen und einzelner ihrer Mitglieder gegeben, teilweise schon vor dem Start der Online-Petition. Hierbei hat die Kreisverwaltung dargelegt, dass der Erlass einer Allgemeinverfügung durchgreifenden rechtlichen Bedenken begegnet. Nach Auffassung der Kreisverwaltung kann eine pauschal das gesamte Landkreisgebiet betreffende Regelung eines nächtlichen Betriebsverbots für Mähroboter nicht über das rechtliche Instrument einer Allgemeinverfügung erlassen werden. Auf mein als Anlage beigefügtes Schreiben an die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen vom 09.04.2026 darf ich wegen der weiteren Einzelheiten verweisen. Das Landratsamt Emmendingen steht mit dieser Rechtsansicht keineswegs alleine da. So hat auch das Landratsamt Ortenaukreis gegenüber einer dortigen Initiative den Erlass einer entsprechenden Allgemeinverfügung aus demselben Grund abgelehnt. Nicht zuletzt hat aber das Regierungspräsidium Freiburg als höhere Naturschutzbehörde, nachdem sich die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen dorthin gewandt hatte, die Auffassung der Kreisverwaltung bestätigt. Insofern gibt es nun bezogen auf den Landkreis Emmendingen eine dezidierte schriftliche Auffassung des Regierungspräsidiums Freiburg als Vorgesetzter Behörde, nach der ein nächtliches Betriebsverbot für Mähroboter nicht pauschal für das gesamte Kreisgebiet über eine Allgemeinverfügung ausgesprochen werden kann. Hierüber möchten und können wir uns nicht hinwegsetzen. Soweit Sie in diesem Zusammenhang auf andere Kreise, wie namentlich den Stadtkreis Freiburg, Bezug nehmen, kommentieren wir das Verwaltungshandeln anderer Behörden und Gebietskörperschaften grundsätzlich nicht.
Im Übrigen sollte gerade in Zeiten, in denen alle Ebenen bemüht sind, im Sinne des Bürokratieabbaus neue Regulierungen zu vermeiden und bestehende möglichst abzubauen, kritisch hinterfragt werden, ob eine Allgemeinverfügung zum Igelschutz wirklich notwendig ist. Neben der fehlenden praktischen Kontrollierbarkeit eines nächtlichen Fahrverbots für Mähroboter seitens der Behörden fällt in diesem Zusammenhang vor allem ins Gewicht, dass es bereits nach bestehender Gesetzeslage verboten ist, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten zu verletzen und zu töten (vgl. § 39 Abs. 1 Nr. 1 und § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG), Darunter fällt auch die Verletzung oder gar Tötung von Igeln durch Mähroboter. Die Aufnahme eines nächtlichen Fahrverbots für Mähroboter in eine Allgemeinverfügung würde sich deshalb in einer Konkretisierung eines ohnehin bereits bestehenden gesetzlichen Verbots erschöpfen.
Aus Sicht der Kreisverwaltung kann auch ohne eine zusätzliche Verbotsregelung vor allem durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit, wie wir sie bereits praktizieren, viel erreicht werden. Neben geeigneten Informationen in den Gemeindeblättern möchten wir konkret auf den beigefügten aktuellen Flyer verweisen, der auch über unseren Internetauftritt abrufbar ist.
Vor diesem Hintergrund und angesichts der gegebenen Rechtslage bitte ich um Verständnis, dass ich eine nochmalige Diskussion über die Zulässigkeit eines Nachtfahrverbots für Mähroboter im Wege einer Allgemeinverfügung nicht als zielführend erachte. Gleichwohl bin ich gerne bereit, das Thema in meiner jährlichen Besprechung mit den Naturschutzverbänden aufzurufen und in diesem Rahmen auch mit Ihnen zu diskutieren, wie wir unsere Öffentlichkeitsarbeit ggf. hier noch optimieren können.
Da über die digitale Plattform der oniine-Petition inzwischen auch die Mitglieder des Kreistags des Landkreises Emmendingen zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert werden - und sich hier teilweise bereits geäußert haben -, erhalten die Damen und Herren Kreisräte dieses Schreiben nachrichtlich.

Mit freundlichen Grüßen

Hanno Hurth


Manfred Dages

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CDU

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Pia Lach

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Herbert Luckmann

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Markus Hollemann

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Michael Kefer

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Johannes Kaesler

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Mona Speth

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Brigitte Auer

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Otmar Hauser

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AfD

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Jens Jockmann

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Günter Kuenzer

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Alfred Schmid

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Joachim Saar

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Clemens Schätzle

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Stefan Schlatterer

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Michael Schwär

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Karl Weiß

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Rudolf Wöhrlin

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Georg Binkert

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Martina Fuhrmann

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Roman Götzmann

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Carola Kreis-Euhus

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Michael Schmieder

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Dirk Schwier

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Roland Tibi

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Arno Umhauer

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Nikolaus Dufner

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Heinz-Rudolf Hagenacker

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Harald Lotis

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Rafael Mathis

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Thomas Gedemer

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Dr. Dirk Kölblin

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Nikolas Kopp

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Hannelore Reinbold-Mench

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Michael Schlegel

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