Region: Stralsund

Kein Chicago in Devin! Bebauungsplan Nr. 71 "WOHNBEBAUUNG AM DEVINER WEG" Stralsund

Petition richtet sich an:
Amt für Planung und Bau, Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund, Stellungnahmen und Anregungen durch Bürger bis zum 28. August

486 Unterschriften

43 %
370 von 870 für Quorum in Stralsund Stralsund

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  1. Gestartet 06.08.2026
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Petition richtet sich an: Amt für Planung und Bau, Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund, Stellungnahmen und Anregungen durch Bürger bis zum 28. August

Kein Chicago in Devin! 

Die Stadt Stralsund beabsichtigt auf dem Feld zwischen dem Edeka Center / Bauhaus und dem Wohngebiet Devin einen neuen Stadtteil mit 5-geschossigen Wohnblöcken zu bauen.

Hiergegen wehren wir uns!

Unsere Mindestforderung ist die Reduzierung der im Bebauungsplan vorgesehenen 5 Geschosse auf 3 Etagen, d.h. 2 Etagen + 1 Staffelgeschoß, sowie eine Reduzierung der baulichen Verdichtung.

Veröffentlicht sind diese Planungen im Amtsblatt der Hansestadt Stralsund vom August 2026):
Teil 1
https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Uebersicht/Details?type=bplan&id=eff0fdf6-4d17-11f1-9512-d7c0388fea03

Teil 2
https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Uebersicht/Details?type=bplan&id=16d23024-a8ea-11ec-9fa7-274c0e10e04e

Begründung

Mit der geplanten Bebauung würde der bislang dörfliche Charakter des Stadtteils Devin völlig verändert. Zukünftig stünde hier ein Häusermeer wie im großstädtischen Hamburg oder Karlsruhe, wertvolle Natur würde unwiederbringlich zerstört! Bislang ist in allen Wohngebieten im Stadtteil Devin die maximale Geschoßhöhe auf 3 Etagen begrenzt. Ausgerechnet auf der am höchsten gelegenen Fläche soll dies nun nicht mehr gelten!

Die geplante Bauhöhe von 5 Geschossen würde den eher dörflichen, naturverbundenen Charakter der Stralsunder Ortsteile Devin und Andershof mit ihren Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten dauerhaft zerstören. Der Europäische Radwanderweg, der Strand, die Erholungsmöglichkeiten durch die Wassernähe, die vielen Wanderwege, die durch Stralsunder, aber auch Urlauber und Gäste genutzt werden, würden einer Großstadtwüste geopfert.

Die geplante Bebauung mit sehr hohen Gebäuden, die großvolumigen Wohnblöcke und die hohe Verdichtung fügen sich in keiner Weise in das bestehende Gebiet ein und wird sehr weit, auch vom Wasser sichtbar, zu einer Verstädterung des gesamten Gebietes Devin und zu einem hochgradigen Verlust an Wohnqualität in den angrenzenden, bestehenden Wohngebieten führen.

Dabei stellt sich ohnehin die Frage nach zusätzlichem Bedarf an Wohnraum. Bei dem etwa durch das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern amtlich prognostizierten Bevölkerungsrückgang von bis zu 10% in den nächsten Jahren, darüberhinaus einer bereits heute zu beobachtenden Abnahme von Zuwanderung, die bislang noch den Bevölkerungsrückgang ausgeglichen hat, gibt es jedenfalls in einer derartigen Größenordnung überhaupt keinen Bedarf mehr an Wohnungsneubauten. Bereits heute stehen zahllose Wohnungen in Stralsund leer, zudem gibt es unzählige Baulücken, die schon nach dem Bundesbaugesetz vorrangig zu schließen wären.

Das Amt für Planung und Bau, Abteilung Stadtentwicklung der Hansestadt Stralsund hat diese gigantomanischen Pläne entwickelt. Die Entscheidung darüber, ob das einmalige Gebiet Devin unwiederbringlich zerstört wird, fällt dann die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund.

Die von der Stadt Stralsund gewährte einmonatige Frist (der kürzesten nach dem Gesetz zulässigen Frist) zur Bürgerbeteiligung fällt genau in die Sommerferien und endet am 28. August 2026.

Stellungnahmen und Anregungen durch Bürger (bezüglich Teil I) können noch bis zum 28. August schriftlich per E-Mail an stadtplanung@stralsund.de gesendet oder vor Ort, im Amt für Planung und Bau, Abt. Stadtentwicklung, Badenstraße 17, 18408 Stralsund, abgegeben werden. Nach Ablauf der Frist eingegangene Schreiben bleiben unberücksichtigt.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Frank Strehlow, Stralsund
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 06.08.2026
Sammlung endet: 05.02.2027
Region: Stralsund
Kategorie: Bauen

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Die geplante Bebauung mit bis zu 5-stöckigen Wohnkasernen geht völlig unnötig bis in den Uferbereich am Sund rein. Damit würden auch die Flächen wieder zerstört, die extra als Ausgleichsmaßnahme für den Bau der neuen B 96 angelegt wurden. Dann gäbe es 15 Jahre (!) nach dem Bau der genannten Straße keinerlei Ausgleichsmaßnahme. Das soll in Ordnung sein?

Wir wohnen seit 35 Jahren in Devin und wenn man lesen muss ,was hier passieren soll dann stelle ich mir die Frage wer soetwas genehmigt und auf den Weg bringen möchte .Es leben dort sehr viele Tiere die ihren kompletten Schutz verlieren würden. Auch würde so ein Komplex mit 5 Geschossen das gesamte Bild zerstören und einfach nicht in die Landschaft passen und sich einfügen .Ich denke auch das Gebiet sollte dem Auckerbau überlassen werden .Mit freundlichen Grüssen Sybille und Klaus Fröhlich.

Warum Menschen unterschreiben

Ich finde es nicht richtig, das bisschen Natur was wir noch haben für überteuerten Wohnraum zu verdrängen. Sollen lieber die Häuser die schon stehen, vor dem Verfall retten und bezahlbare Wohnungen draus machen

Völlig unzumutbar und unnötig für Anwohner und Natur! Erholungsgebiet für Stralsunder und Touristen, Radtouristen.
Sichtungen von Neuntöter und Schwarzkehlchen . .
Unnötiges Verkehrsaufkommen, Lärmbelästigung und Gefahren für Anwohner der angrenzenden Tagesstätte .

Es muss nicht jedes Stück Natur bebaut werden. Devin steht für Erholung und erholen kann man sich in der Natur. Es kommen regelmäßig Gäste aus der Umgebung, um genau diese Natur zu genießen. Außerdem entsteht auf der gegenüberliegenden Seite bereits ein Wohngebiet.

Die Planung geht sowohl am Wohnbedarf als auch an der ortsüblichen (Stralsund Süd) vorbei.

Fakten:

- Seit 2001 liegt die Einwohnerzahl stetig fallend unter 60000 (Ausnahme 2016/2017). Siehe dazu Statistisches-Jahrbuch-der-Hansestadt-Stralsund-2021.pdf¹ und Bevoelkerungsentwicklung.pdf².

- Dem aktuellen Amtsblatt-5-26³ folgend ist seit dem 30.06.2026 nach dem kurzen Anstieg 2016/2017 der alte Stand der Einwohnerzahl von 2015/2016 wieder erreicht. Diese Diskrepanz zur Prognose im ISEK HST erfüllt § 214 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB "in wesentlichen Punkten nicht zutreffend ermittelt" und verstößt gegen § 3 Abs. 1 BauGB "Verpflichtung zur Berücksichtigung der tatsächlichen Entwicklungslage"!

Referenzen:

¹ stralsund.de/buerger/rathaus/statistik/statistische_jahrbuecher_gesamt
² stralsund.de/export/sites/hst/buerger/rathaus/statistik/Bevoelkerung/Bevoelkerungsentwicklung.pdf
³ stralsund.de/export/sites/hst/buerger/rathaus/Amtsblatt/2026/Amtsblatt-5-2026.pdf

- Mit den rechtskräftigen B-Plänen 21, 22, 39/1, 50 und 68 sind bereits 713 WE im Stadtgebiet in Planung und Umsetzung. Weitere B-Pläne im Stadtgebiet B-Plan 72, 75, 24, 80, 85, 86, 91, 98 und 133 mit ca. 870 WE sind in Planung. Somit kommen wir auf insgesamt ca. 1580 - 1600 WE innerhalb des Stadtgebietes. Diese innerstädtischen Flächen sollten LEP M-V § 4.1 Abs. 5 folgend vor der Umwidmung landwirtschaftlicher Flächen genutzt werden!

Siehe: stralsund.de/buerger/leben_in_stralsund/Planen_Bauen_Wohnen/Bauen_und_Wohnen/Bebauungsplaene/

- Wie dem Artenschutzfachbeitrag (AFB) für den Bebauungsplan Nr. 71 Kapitel 5.4.1 eindeutig zu entnehmen ist, sind die Ergebnisse für die Gewässer 1, 2 und 3 als nicht repräsentativ zu bewerten. Somit liegt hier ein Verstoß laut § 214 Abs. 1 Ziffer 2b BauGB vor!

Des Weiteren möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich auf einen Hinweis des StALU Vorpommern Dienststelle Stralsund aufmerksam machen:

Für den Steiluferabschnitt ist die nachfolgende Festsetzung im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
aufzunehmen:
„Die Zulässigkeit der baulichen Anlagen erlischt entschädigungslos, wenn sich die
Kliffoberkante infolge Küstenrückgang den baulichen Anlagen soweit genähert hat, ....
Beim Unterschreiten dieses Abstandes ist die Nutzung der Anlagen einzustellen, die
baulichen Anlagen sind umgehend ersatzlos abzureißen.“

Somit könnte hier auch eine Missachtung des § 1a Abs. 3 BauGB "sachgerechten Abwägungspflicht bei Planung baulicher Anlagen" und des § 1 Abs. 5 BauGB "Verpflichtung zur Berücksichtigung des Grundsatzes der Nachhaltigkeit bei der Planung baulicher Anlagen" vorliegen!

(Bearbeitet)

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