Begründung
Mit der geplanten Bebauung würde der bislang dörfliche Charakter des Stadtteils Devin völlig verändert. Zukünftig stünde hier ein Häusermeer wie im großstädtischen Hamburg oder Karlsruhe, wertvolle Natur würde unwiederbringlich zerstört! Bislang ist in allen Wohngebieten im Stadtteil Devin die maximale Geschoßhöhe auf 3 Etagen begrenzt. Ausgerechnet auf der am höchsten gelegenen Fläche soll dies nun nicht mehr gelten!
Die geplante Bauhöhe von 5 Geschossen würde den eher dörflichen, naturverbundenen Charakter der Stralsunder Ortsteile Devin und Andershof mit ihren Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten dauerhaft zerstören. Der Europäische Radwanderweg, der Strand, die Erholungsmöglichkeiten durch die Wassernähe, die vielen Wanderwege, die durch Stralsunder, aber auch Urlauber und Gäste genutzt werden, würden einer Großstadtwüste geopfert.
Die geplante Bebauung mit sehr hohen Gebäuden, die großvolumigen Wohnblöcke und die hohe Verdichtung fügen sich in keiner Weise in das bestehende Gebiet ein und wird sehr weit, auch vom Wasser sichtbar, zu einer Verstädterung des gesamten Gebietes Devin und zu einem hochgradigen Verlust an Wohnqualität in den angrenzenden, bestehenden Wohngebieten führen.
Dabei stellt sich ohnehin die Frage nach zusätzlichem Bedarf an Wohnraum. Bei dem etwa durch das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern amtlich prognostizierten Bevölkerungsrückgang von bis zu 10% in den nächsten Jahren, darüberhinaus einer bereits heute zu beobachtenden Abnahme von Zuwanderung, die bislang noch den Bevölkerungsrückgang ausgeglichen hat, gibt es jedenfalls in einer derartigen Größenordnung überhaupt keinen Bedarf mehr an Wohnungsneubauten. Bereits heute stehen zahllose Wohnungen in Stralsund leer, zudem gibt es unzählige Baulücken, die schon nach dem Bundesbaugesetz vorrangig zu schließen wären.
Das Amt für Planung und Bau, Abteilung Stadtentwicklung der Hansestadt Stralsund hat diese gigantomanischen Pläne entwickelt. Die Entscheidung darüber, ob das einmalige Gebiet Devin unwiederbringlich zerstört wird, fällt dann die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund.
Die von der Stadt Stralsund gewährte einmonatige Frist (der kürzesten nach dem Gesetz zulässigen Frist) zur Bürgerbeteiligung fällt genau in die Sommerferien und endet am 28. August 2026.
Stellungnahmen und Anregungen durch Bürger (bezüglich Teil I) können noch bis zum 28. August schriftlich per E-Mail an stadtplanung@stralsund.de gesendet oder vor Ort, im Amt für Planung und Bau, Abt. Stadtentwicklung, Badenstraße 17, 18408 Stralsund, abgegeben werden. Nach Ablauf der Frist eingegangene Schreiben bleiben unberücksichtigt.
Ich finde es nicht richtig, das bisschen Natur was wir noch haben für überteuerten Wohnraum zu verdrängen. Sollen lieber die Häuser die schon stehen, vor dem Verfall retten und bezahlbare Wohnungen draus machen