Region: Bayern

Keine Benachteiligung der Tätowiererstudios

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bayerischer Landtag

20.773 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

20.773 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Bayerischer Landtag

Laut aktuellem Beschluss vom 3. März dürfen körpernahe Dienstleistungen in Deutschland unter Einhaltung von Hygienekonzepten bei entsprechenden Inzidenzwerten von Corona wieder öffnen. In Bayern wurden Tätowierstudios davon ausgenommen.

Begründung

Eine medizinische Begründung für die Schlechterstellung gibt es nicht, bei entsprechenden Hygienekonzepten (nur mit Termin, aktueller negativer Schnelltest, Hygieneschleuse mit Händedesinfektion sowie mit Handwaschbecken, welches mit Fuß zu bedienen ist, FFP2 Masken, Beschränkung der Personenzahlen im Studio, Abstände UND Zwischenwände, Desinfektion des Arbeitsplatzes, Einwegmaterialien, ...) ist die Ansteckungsgefahr nicht größer als bei Nagelpflege oder Haare schneiden. Tätowierstudios dürfen nicht schlechter gestellt werden, nur weil die subjektive Wahrnehmung der “Wichtigkeit“ der Branche von den Entscheidern unterschiedlich eingeschätzt wird zu den anderen Dienstleistungen!

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 06.03.2021
Sammlung endet: 02.04.2021
Region: Bayern
Kategorie: Gesundheit

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Muss halt die Mafia mal die Tatoostudios unterstützen

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