Kinder haben ein Recht auf beide Eltern - Umgangsverfahren beschleunigen

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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  1. Gestartet 12.07.2026
  2. Sammlung noch > 5 Monate
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  4. Dialog mit Empfänger
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Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Petition an den Deutschen Bundestag
Kinder haben ein Recht auf beide Eltern – Umgangsverfahren beschleunigen und wirksamer durchsetzen.
Ich bitte den Deutschen Bundestag, die gesetzlichen Regelungen zum Umgangsrecht zu reformieren, damit Kinder den Kontakt zu beiden Elternteilen behalten können, sofern keine Gefährdung ihres Wohls besteht.

Begründung

Jedes Jahr erleben in Deutschland zahlreiche Kinder die Trennung ihrer Eltern. Viele von ihnen verlieren im Laufe der Zeit den Kontakt zu einem Elternteil – nicht, weil sie dies ursprünglich selbst wünschen, sondern weil langwierige Konflikte, Beeinflussung oder die Behinderung des Umgangs dazu führen, dass die Beziehung dauerhaft abbricht.
Gerichtsverfahren dauern häufig viele Monate. Für Kinder ist Zeit jedoch ein entscheidender Faktor. Jeder Monat ohne regelmäßigen Kontakt erschwert den Erhalt einer tragfähigen Eltern-Kind-Beziehung.
Kinder haben ein berechtigtes Interesse daran, eine stabile Beziehung zu beiden Elternteilen aufzubauen und zu erhalten, soweit dies ihrem Wohl nicht widerspricht. Dieses Recht sollte durch den Staat wirksamer geschützt werden.
Ich fordere deshalb:

  1. Beschleunigte familiengerichtliche Verfahren bei Umgangsstreitigkeiten mit verbindlichen Bearbeitungsfristen.
  2. Eine konsequentere Durchsetzung rechtskräftiger Umgangsbeschlüsse.
  3. Bundesweit einheitliche Qualitätsstandards für Jugendämter und Verfahrensbeistände in Umgangsverfahren.
  4. Frühzeitige verpflichtende Beratungs- und Mediationsangebote für hochstrittige Eltern.
  5. Regelmäßige Fortbildungen für Familienrichter, Jugendämter, Verfahrensbeistände und Sachverständige zu den Auswirkungen lang andauernder Elternkonflikte auf Kinder.
  6. Eine wissenschaftliche Evaluation der Wirksamkeit familiengerichtlicher Maßnahmen, damit politische Entscheidungen stärker auf belastbaren Erkenntnissen beruhen.

Diese Petition richtet sich ausdrücklich nicht gegen Mütter oder Väter. Sie setzt sich dafür ein, dass Kinder – soweit keine Kindeswohlgefährdung besteht – die Chance behalten, zu beiden Eltern eine tragfähige Beziehung aufrechtzuerhalten.
Kinder dürfen nicht die Verlierer elterlicher Konflikte werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, David Beck, Freiberg am Neckar
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 12.07.2026
Sammlung endet: 11.01.2027
Region: Deutschland
Kategorie: Familie

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Warum Menschen unterschreiben

Meine Meinung!

ja und das sofort.

Ich habe nicht nur Verfahrensbeistände und soziale Träger Recht brechen sehen, sondern auch Jugendamt, Schulamt & sogar Richter. Einige werden ins Gefängnis müssen.

Ja - aber: Das "Umgangsrecht" muss endlich vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Es stammt aus einer Zeit, in welcher Kinder sozusagen als Eigentum ihrer Eltern angesehen wurden.

NIEMAND darf irgendein Recht an einem Kind haben - aber Kinder müssen endlich Rechte haben!

Jedes Kind muss das Recht auf Umgang mit seinen leiblichen (d.h. genetischen) Eltern haben, WENN es das WILL. Es darf auf keinen Fall gezwungen werden, Umgang mit einem getrennt lebenden (d.h. auch geschiedenen) Elternteil haben zu müssen. Es darf dem Kind auch nicht verboten werden, den jeweils anderen Elternteil außerhalb der vereinbarten Zeiten zu besuchen, wenn der besuchte Elternteil einverstanden ist und keine wichtigen Gründe dagegensprechen.

Und Geschwister müssen - im gegenseitigen Einvernehmen - ebenfalls ein Recht aufeinander haben, sowohl darauf, geimeinsam aufwachsen zu dürfen (d.h. zusammenzuwohnen) als auch wenn sie getrennt wohnen einander besuchen zu dürfen.

Gleichermaßen muss das "Sorgerecht" in eine SorgePFLICHT umgewandelt werden - die Regelungen und Vorschriften sind dementsprechend zu überarbeiten. Das Kind muss seiner Einsichtsfähigkeit entsprechend das Recht haben, mitzuentscheiden, oder solange diese noch nicht ausreichend gegeben ist, zumindest Gehör finden.

Ebenso sollte eine Adoption nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kindes möglich sein und ein Kind bis zum Erreichen der Einsichtsfähigkeit (und eines Mindestalters) lediglich in Pflege gegeben werden dürfen.

Kinder gehören einzig und allein sich selbst und niemand anderem! Sie sind bei den für sie sorgenden Erwachsenen nur zu Gast.

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