Դիմումը հասցեագրված է.
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Steigende Komplexität im Steuerrecht und erhebliche Zusatzarbeiten zur wirtschaftlichen Bewältigung der Corona-Pandemie erschöpfen die Kapazitäten der Steuerberater. Die Verlängerung der Abgabefrist zu den Steuererklärungen 2019 bedeutet, eine Dienstleistungs- und Servicewüste zu verhindern!
Պատճառ
Das Aufgabenfeld der Steuerberater ist dem Grunde nach zweigeteilt. Einerseits gilt es, beratend für zukünftige Gestaltungen tätig zu sein und zum anderen gilt es, die Jahresabschlüsse und Steuererklärungen für das Vorjahr fristgerecht zu erstellen. Realistisch betrachtet, war bereits vor der Corona-Pandemie eine steigende Komplexität und Dynamik erkennbar, die dementsprechend zeitliche Kapazitäten bindet.
Sicherlich wurden begrüßenswerte Maßnahmen und Förderprogramme zur Rettung der Unternehmen und Solo-Selbständigen geschaffen und ausgeweitet: Corona-Soforthilfe, KfW-Kreditprogramme, Kurzarbeitergeld, Novemberhilfe, Überbrückungsgeld (Phase 1, 2, und 3). Hieraus hat sich jedoch ein vollkommen neues und zusätzliches Aufgabenfeld für die Steuerberater:innen - in Form von zeitintensiver Beratung, Beantragung und Endabrechnung - entwickelt. Ohne Zweifel ist festzustellen, dass es nicht möglich ist, umfassende Arbeiten zur wirtschaftlichen Bewältigung der Corona-Pandemie zu leisten und gleichzeitig der fristgerechten Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen 2019 nachzukommen. Eine Verlängerung der Abgabefrist zu den Steuererklärungen 2019 ermöglicht, dass die Steuerberater:innen sich vorrangig um die Rettung von wirtschaftliche Existenzen kümmern können. Nicht nachvollziehbar wäre es, Mandanten die Beantragung von Fördergeldern zu versagen, weil die gesetzliche Abgabefrist - unter Sanktionierung mit Verspätungszuschlägen - eine anderweitige Prioritätensetzung verlangt. Selbstverständlich möchten Steuerberater:innen den erforderlichen, gesellschaftlichen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Pandemie leisten. Tatsächlich werden wir Steuerberater:innen vor das Entscheidungsproblem gestellt, entweder die Förderprogramme für die Mandanten abzurufen oder der fristgerechten Einreichung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen nachzukommen. Ein Mittelweg kann sein, einzelne oder mehrere Mandate niederzulegen um eben für die verbleibenden Mandanten beide notwendigen Aufgaben form- und fristgerecht zu erfüllen. Natürlich führt dieser Mittelweg zu Problemen für die Steuerpflichtigen, die bekanntlich weder über Buchhaltungskenntnisse noch über entsprechende Softwaresysteme verfügen.
Es ist festzustellen, dass durch die Steuerberater:innen erhebliche Vorarbeiten für das staatliche Finanzsystem geleistet werden und es stellt sich die Frage: Lässt sich die Steuererhebung durch die Finanzbehörde ohne die Strukturierung der Unterlagen, Erfassung von Belegen und die Zurverfügungstellung von Datensätzen zur elektronischen Weiterverarbeitung durch die Steuerberater:innen durchführen? Es darf anschließend überlegt werden, was geschieht, wenn es zu einer Vielzahl von Mandatsniederlegungen kommt?!
Nicht wünschenswert, ist die gesellschaftliche Entwicklung, wobei die Beauftragung eines Steuerberaters zur Herausforderung oder Glückssache wird. Aus dem Interesse heraus, allen Steuerpflichtigen die Möglichkeit zu bieten, den steuerlichen Erklärungspflichten unter Hinzuziehung eines Steuerberaters/ einer Steuerberaterin zu ermöglichen, ist es erforderlich, die Abgabefrist für die Steuererklärung 2019 auf den 30.06.2021 zu verlegen.