Regiune: Germania

Ablösung des Grundgesetzes durch eine Bundesverfassung

Petiționarul nu este public
Petiția este adresată către
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

131 Semnături

Petiția este respinsă.

131 Semnături

Petiția este respinsă.

  1. Început 2021
  2. Colecția a fost finalizată
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Petiția este adresată către: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Deutschland braucht eine von den mündigen Bürgern in direkter Abstimmung bestätigte Verfassung.
Deshalb wird der Bundestag aufgefordert, einen Prozess zur Erarbeitung und Inkraftsetzung einer neuen Verfassung in Gang zu setzen.
Dieser Prozess ist mit einem Zieltermin zu versehen, der eine ausreichende öffentliche Debatte zur Auseinandersetzung mit den Vorzügen und Mängeln des Grundgesetzes und über den Inhalt der zukünftigen Verfassung ermöglicht.

motive

Der Verfassungstext muss eine klar verständliche Grundlage für das gesamte gesellschaftliche Leben und die politische Auseinandersetzung bieten. Die Verfassungsziele sind konkret, präzise und möglichst detailliert zu formulieren. Verantwortlichkeiten und Rechte sind klar zu benennen. Verweise auf nachgeordnete Gesetze sind unzulässig.
Das Grundgesetz hat in der Vergangenheit eine hervorragende Funktion für die Bundesrepublik gehabt.
Es ist aber durch die historische Entwicklung und die gegenwärtigen Anforderungen nicht mehr ausreichend und trägt inbesondere der politischen Verantwortung der Bürger nicht hinreichend Rechnung.
Die politische Arbeit der Volksvertreter, der Regierung, der Parteien und Fraktionen muss im Verhältnis zum Bürgerwillen und zum Schutz der nachfolgenden Generationen besser geregelt werden.

Petiție de distribuire

Imagine cu cod QR

bilețel detașabil cu cod QR

descărcare (PDF)

Informații privind petiția

Petiția a fost inițiată: 12.02.2021
Colecția se termină: 11.02.2022
Regiune: Germania
categorie: Administraţie

știri

  • Liebe Unterstützer,
    zuerst möchte ich das Positive mitteilen: Der Bundestag hat sich mit unserer Petition befasst.
    Mit Schreiben vom 28.9. habe ich erfahren, dass unsere Petition zur Ablösung des Grundgesetzes durch eine Bundeverfassung bereits im Bundestag behandelt worden ist. Der Bundestag hat die Petition beraten und am 7.9. den Abschluss des Verfahrens beschlossen und leider mitgeteilt, dass dem Anliegen nicht entsprochen werden kann. Dazu wurde mir ein Auszug aus dem Kurzprotokoll der 93. Sitzung des Petitionsausschusses (S. 71–75) zugesandt, das neben unserer auch andere ähnlich gelagerte Petitionen betrifft.
    In diesem Auszug wird die Ablehnung mit Argumenten unterstützt, die ich als höchst befremdlich ansehe, darunter
    - dass in der Vergangenheit bereits 21 Gesetzesinitiativen zur Einführung der direkten Demokratie in den Bundestag erfolglos waren (Deshalb wird es ja aus unserer Sicht höchste Zeit, etwas zu ändern!)
    - dass man sich in der Entscheidung auf die inzwischen rund ein Jahrhundert (!) zurückliegenden Erfahrungen der Weimarer Republik beruft (was aus meiner Sicht außerdem eine historisch falsche Einschätzung ist)
    - dass umstrittene Fragestellungen in der Regel nicht mit einem klaren Ja oder Nein zu beantworten seien (Das ist aus meiner Sicht ein furchtbar dummes Argument, weil natürlich auch die Abgeordneten für oder gegen einen Gesetzesvorschlag stimmen müssen, d.h. sich für „Ja“ oder „Nein“ entscheiden.)
    - dass Volksentscheide populistisch ausgenutzt werden können (Das kann in jedem Wahlkampf passieren!)
    - dass Volksentscheide die Kluft zwischen politisch Interessierten und Desinteressierten in der Bevölkerung vergrößern würden (Dieses Argument spiegelt offensichtlich eine Haltung wider, nach der politisch Interessierte aus der Bevölkerung für die Berufspolitiker unbequem sind. Mit diesem Argument wird eine Motivation zum politischen Mitdenken durch die Vorbereitung und Durchführung von Volksentscheiden generell abgelehnt.)
    Einen sehr unangenehmen Geschmack hat für mich auch die Tatsache, dass unsere und andere Petitionen noch kurz vor der Bundestagswahl im Petitionsausschuss behandelt wurden.
    Sehr interessant ist der Sachverhalt, dass die Fraktionen von AFD sowie von FDP, Linken und Bündnis 90/Die Grünen den Antrag gestellt hatten, die Petition dem gesamten Bundestag zur Kenntnis zu geben. Es wurde mitgeteilt, dass diese Anträge mehrheitlich abgelehnt wurden. Diese Ablehnung erfolgte offensichtlich mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD, also der Parteien der Anfang September noch im Amt befindlichen alten Regierung. Dieser Fakt verlangt danach, unverzüglich eine neue Petition zu starten, die dann erwartungsgemäß von der jetzt durch die in der neuen Bundestagswahl zustandegekommenen Mehrheit angenommen oder zumindest im gesamten Plenum vorgestellt werden sollte.
    Ich möchte mich bei Ihnen allen ganz herzlich für Ihre Unterstützung bedanken und möchte Sie ermutigen, auch in Zukunft für eine Demokratisierung unseres Landes und eine verantwortliche Mitbestimmung einzutreten und zu helfen, dafür die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Michael Köhler
  • Liebe Unterstützer,
    wir brauchen dringend weitere Unterstützer. Anlässlich der Bundestagswahl möchte ich Sie noch einmal mit Nachdruck darum bitten, weitere Unterstützer zu gewinnen. Wir brauchen eine Verfassungsreform, z.B.
    - damit der Bundeskanzler direkt gewählt werden kann,
    - damit unsere Abgeordneten parteiunabhängig entscheiden können,
    - damit unsere Wählerstimmen nicht durch ungewünschte Koalitionen entwertet werden,
    - damit wir nicht nur über Kandidatenlisten der Parteien, sondern über Programmpunkte abstimmen können.
    Bitte werden Sie in Ihrem Umfeld aktiv, um weitere Menschen von der Dringlichkeit einer Verfassungsdiskussion zu überzeugen!
    Mit freundlichen Grüßen
    Michael Köhler
  • Liebe Unterstützer!
    Die folgende Nachricht von heute (Tagesschau) macht mich fassungslos:

    "Die K-Frage in der Fraktion zu entscheiden, hielt Schäuble für falsch. Die gewählten Abgeordneten müssten entscheiden, wenn es einen Wechsel im Kanzleramt während der Legislaturperiode gäbe. Es sei aber nicht ihre Sache darüber zu bestimmen, wer nach der Wahl Kanzler werden könnte. "

    Diese Haltung unseres Bundestagspräsidenten gegenüber den gewählten Abgeordneten der eigenen Fraktion in der wichtigen Frage des Kanzlerkandidaten ist in meinen Augen nicht nur befremdlich, sondern ein Skandal.
    Die Situation macht deutlich, wie dringend eine Verfassungsdiskussion und eine Reform sind. Bitte nutzen Sie dringend alle Kontakte um unser Anliegen zu unterstützen!
    Mit freundlichen Grüßen
    Michael Köhler

Nach Einführung einer Direktwahl des Kanzlers muss das Recht des Misstrauensvotums durch den Bundestag (Art 67 GG) an eine hohe Hürde geknüpft werden (z.B. 2/3 Mehrheit). Der Bundestag sollte im Falle eines solchen Votums in Zukunft Bundeskanzler nur noch übergangsweise, d.h. bis zur nächsten Direktwahl, die innerhalb einer vernünftigen Frist zu erfolgen hat, einsetzen.

Es darf nicht der Bundestag damit beauftragt werden. die dortigen Leute haben schon oft genug gezeigt das nur ein kleiner teil für das Staatsvolk ist. Die meisten scheinen für den eigenen Nutzen dort zu sitzen. Die Verfassungsgebenden Gruppen, die sich grade bilden, sollten unterstützt werden.

Ajută la consolidarea participării civice. Vrem să vă facem auzite preocupările, rămânând în același timp independenți.

Promovează acum