Steuern

Abschaffung der Verwirkung von Säumniszuschlägen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Parlament
81 Unterstützende 81 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

81 Unterstützende 81 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 06.05.2022
  4. Dialog
  5. Beendet

Die Verwirkung von Säumniszuschlägen führt dazu, dass nach einem Einspruch oder einer Klage gegen eine Steuerfestsetzung oder Schätzung selbst dann Säumniszuschläge von 1 % je angefangenen Monat zu zahlen sind, wenn der Steueranspruch auf Null reduziert werden muss. Eine Neuberechnung wie bei Nachzahlungszinsen erfolgt nicht. Bemessungsgrundlage für die Zuschläge bleibt die ursprüngliche angebliche Steuerschuld.

Viele Finanzämter nutzen dieses Instrument, um durch Nichtstun oder Verweis auf den Klageweg statt der Steuern die Säumniszuschläge zu erheben. Bei einer Verfahrensdauer von 4 Jahren sind das immerhin 48 % einer Steuerschuld, die nie bestanden hat.

Begründung

Diese Regelung betrifft alle, die sich gegen ungerechtfertigte Steuern wehren und insbesondere die, die sich die Vorabzahlung einer angeblichen Steuerschuld nicht leisten können.

Im Zivilrecht nennt man das "ungerechtfertigte Bereicherung" oder "Sittenwidrigkeit". Selbst der Bundesfinanzhof hat in mehreren Urteilen erkennen lassen, dass diese Verwirkung ungerechtfertigt ist. Da der Gesetzgeber das aber nicht ändern will - bringt schließlich jede Menge Einnahmen - kann der BFH nur auf die Möglichkeit eines Teilerlasses durch das Finanzamt verweisen. Daran sind allerdings weitere Nachweispflichten gebunden, die aus Sicht des Finanzamtes nur selten erfüllt werden können.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,

    schlechte Nachrichten: Der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.

    Beste Grüße
    das openPetition-Team

  • Liebe Unterstützende,

    das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen Pet 3-20-08-6102-007555 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

Glattes Unrecht.Darüberhinaus werden ja auch noch 6% p.a. Verzugszinsen erhoben,selbst wenn eine Steuerschuld durch Untätigkeit des Finanzamtes oder rückwirkender "Meinungsänderung" erst Jahre später festgesetzt wird.In Zeiten der Negativzinsen ganz und gar unberechtigt

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern