Region: Tyskland
Borgerrettigheder

Abschaffung des Gremiums Bundeskanzlerin + Ministerpräsidenten/-innen

Petitionen behandles
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
100 Støttende 100 i Tyskland

Samlingen er afsluttet

100 Støttende 100 i Tyskland

Samlingen er afsluttet

  1. Startede 2021
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt den 06-05-2022
  4. Dialog med modtageren
  5. Beslutning

Problem: Zur Zeit fällt ein "Gremium", das aus der Bundeskanzlerin und allen Ministerpräsidenten/-innen besteht, Beschlüsse, die extrem weitreichende Bedeutung haben. Die Verfassung sieht ein solches Gremium aber nicht vor. Aus guten Gründen regelt das Grundgesetz die Gewaltenteilung zwischen Bund und Ländern sowie zwischen Bundesregierung und Bundestag. Diese Gewaltenteilung wird durch das "Gremium" aus Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten/-innen aufgehoben.

Lösung: Das Bundesverfassungsgericht sollte feststellen, das das Gremium aus Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten mit seinen Entscheidungen gegen das Grundgesetz verstößt. Hierzu müssten Klagebefugte eine Verletzung von Grundrechten und Verstöße gegen die Verfassung darüber hinaus geltend machen.

Begrundelse

Während der Corona-Pandemie hat das Germium "Bundeskanzlerin+Ministerpräsidenten/-innen" weitreichende Grundrechtseinschränkungen/-verletzungen bis hin zur Aufhebung initiiert und beschlossen, z.B. Aufhebung des Eigentumsrechts, des Versammlungsrechts, oder der Berufsausübung sowie die im Grundgesetz vorgesehene Gewaltenteilung zwischen Regierung und Gesetzgebung sowie Bund und Ländern verlezt/aufgehoben. Diese Grundrechtseinschränkungen müssen beendet werden, weil sie unverhältnismäßig sind und den Rechtsstaat an seine Grenzen bringen.

Tak for din støtte , Matthias Leder Fra Rockenberg
Spørgsmål til initiativtageren

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Nyheder

  • Liebe Unterstützende,

    es gibt Neuigkeiten vom Petitionsausschuss: Da die Ministerpräsidentenkonferenz als informelle Konferenz aus einer Initiative der Länder hervorgegangen sei, sei der Deutsche Bundestag und somit auch der Petitionsausschuss nicht für das Anliegen zuständig. Für eine weitere Befassung mit dem Anliegen ist es notwendig, sich an die jeweiligen Landesregierungen zu wenden. Das Schreiben finden Sie im Anhang.

    Beste Grüße
    das openPetition-Team

  • Liebe Unterstützende,

    das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

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