Petition richtet sich an:
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
Problem: Zur Zeit fällt ein "Gremium", das aus der Bundeskanzlerin und allen Ministerpräsidenten/-innen besteht, Beschlüsse, die extrem weitreichende Bedeutung haben. Die Verfassung sieht ein solches Gremium aber nicht vor. Aus guten Gründen regelt das Grundgesetz die Gewaltenteilung zwischen Bund und Ländern sowie zwischen Bundesregierung und Bundestag. Diese Gewaltenteilung wird durch das "Gremium" aus Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten/-innen aufgehoben.
Lösung: Das Bundesverfassungsgericht sollte feststellen, das das Gremium aus Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten mit seinen Entscheidungen gegen das Grundgesetz verstößt. Hierzu müssten Klagebefugte eine Verletzung von Grundrechten und Verstöße gegen die Verfassung darüber hinaus geltend machen.
Begründung
Während der Corona-Pandemie hat das Germium "Bundeskanzlerin+Ministerpräsidenten/-innen" weitreichende Grundrechtseinschränkungen/-verletzungen bis hin zur Aufhebung initiiert und beschlossen, z.B. Aufhebung des Eigentumsrechts, des Versammlungsrechts, oder der Berufsausübung sowie die im Grundgesetz vorgesehene Gewaltenteilung zwischen Regierung und Gesetzgebung sowie Bund und Ländern verlezt/aufgehoben. Diese Grundrechtseinschränkungen müssen beendet werden, weil sie unverhältnismäßig sind und den Rechtsstaat an seine Grenzen bringen.