Abschaffung des unsozialen § 37 Versorgungsausgleichgesetz

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundestag, Rentenversicherung, Sozialgerichte

1 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2024
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bundestag, Rentenversicherung, Sozialgerichte

AUFRUF AN ALLE RENTNER/INNEN, DEREN EX VERSTORBEN IST
Abschaffung des unsozialen § 37 Versorgungsausgleichgesetz (VersAusglG)
Begründung:
Wird man geschieden, wird vom Gericht ein Versorgungsausgleich festgelegt. Das ist auch in Ordnung.
Nicht in Ordnung bzw. unsozial ist folgendes: Der/die Hinterbliebene glaubt nun, dass der Teil der Rente, die in den Versorgungsausgleich einbezogen wurde, ihm/ihr wieder zufließen wird. Denn es ist ja die Rente, die er/sie erarbeitet und in die Rentenkasse einbezahlt hatte, ihm/ihr also gehört. Aber Pustekuchen: Stirbt der/die Ex und hat 36 Monate Rente bezogen, bekommt der/die Hinterbliebene nichts. So steht es im § 37 VersAusglG.
Wie kann man so ein Gesetz verabschieden!
Fakt ist doch, dass dem Staat, wenn er die dem Rentner/ der Rentnerin zustehende Rente ausbezahlt, kein Schaden entsteht, da das Geld ja vorher für den/die Ex gezahlt wurde. Aber der Saat will Geld, schafft den § 37 VersAusglG und stiehlt damit den betroffenen Rentnern die ihm zustehende Rente.
Das ist im höchsten Maße unsozial (asozial?).

Begründung

Der Staat nimmt den hinterbliebenen Rentnern die ihm zustehende Rente!

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 17.01.2024
Sammlung endet: 16.04.2024
Region: Deutschland
Kategorie: Soziales

Neuigkeiten

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