Petition richtet sich an:
Bundestag, Rentenversicherung, Sozialgerichte
AUFRUF AN ALLE RENTNER/INNEN, DEREN EX VERSTORBEN IST
Abschaffung des unsozialen § 37 Versorgungsausgleichgesetz (VersAusglG)
Begründung:
Wird man geschieden, wird vom Gericht ein Versorgungsausgleich festgelegt. Das ist auch in Ordnung.
Nicht in Ordnung bzw. unsozial ist folgendes: Der/die Hinterbliebene glaubt nun, dass der Teil der Rente, die in den Versorgungsausgleich einbezogen wurde, ihm/ihr wieder zufließen wird. Denn es ist ja die Rente, die er/sie erarbeitet und in die Rentenkasse einbezahlt hatte, ihm/ihr also gehört. Aber Pustekuchen: Stirbt der/die Ex und hat 36 Monate Rente bezogen, bekommt der/die Hinterbliebene nichts. So steht es im § 37 VersAusglG.
Wie kann man so ein Gesetz verabschieden!
Fakt ist doch, dass dem Staat, wenn er die dem Rentner/ der Rentnerin zustehende Rente ausbezahlt, kein Schaden entsteht, da das Geld ja vorher für den/die Ex gezahlt wurde. Aber der Saat will Geld, schafft den § 37 VersAusglG und stiehlt damit den betroffenen Rentnern die ihm zustehende Rente.
Das ist im höchsten Maße unsozial (asozial?).
Begründung
Der Staat nimmt den hinterbliebenen Rentnern die ihm zustehende Rente!