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Abschaffung von Liegendmietwagen zugunsten des qualifizierten Krankentransportes mit KTW

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Petitionsauschuß des Landtags
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  1. Algatatud 2013
  2. Kogumine valmis
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  4. Dialoog
  5. Ebaõnnestus

Liegendmietwagen stellen keine Alternative für den Einsatz von Krankenkraftwagen dar. Menschen, die so krank sind, dass sie nicht mehr gehen, stehen oder sitzen können bedürfen auch während des Transportes zum Arzt, zum Krankenhaus oder nach Hause einer Hilfe, die minimal mit der eines Rettungshelfers oder eines Rettungssanitäters vergleichbar ist. Dies bietet der richtige Krankenkraftwagen als KTW. Liegendmietwagen gehören zum nicht qualifizierten Krankentransport und dies widerspricht der Logik eines fürsorglichen Umgangs mit Kranken. Viel spricht für einen differenzierten Umgang mit Krankentransportleistungen. Denkbar wäre eine Vergütung des Krankentransportes in mehreren Qualitätsstufen. Aber der unqualifizierte Krankentransport muss abgeschafft werden.

Selgitus

Der Krankentransport ist eine wichtige Facette in der Versorgung kranker und verletzter Menschen. Diese Leistung alleine als Transportleistung zu reduzieren ist nicht gerechtfertigt. Menschen, die keinen PKW für einen Transport zum Arzt benutzen können, weil sie dafür zu krank sind, müssen unter fachlicher Betreuung zum Ziel gebracht werden. Dies gewährleistet nur der qualifizierte Krankentransport, nicht aber der Transport mit Liegendmietwagen.

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uudised

  • Sehr geehrte Petitionsunterzeichner,

    mich erreichen viele Zuschriften zu dem Thema der Abschaffung von Liegendmietwagen. Überwiegend meldeten sich bei mir Menschen, die meiner Meinung sind.

    Als private Person bin ich mit dieser Petition tätig geworden, doch zeigen Rückmeldungen, dass andere Funktionen die ich wahrnehme, mit dieser Petition in Verbindung gebracht werden. Dies ist jedoch unzulässig und von mir nicht beabsichtigt.

    Daher ziehe ich diese Petition zurück und hoffe, dass ein Mitunterzeichner eine erneute Petition veröffentlicht. Das Wohl unserer Kranken muss das oberste Gebot unseres Handelns sein!

    Ich bitte um Ihr Verständnis für meine Entscheidung, als Promotor der Petition zurückzutreten.


    Dr. Frank Marx

arutelu

Nicht die "Liegendtaxis" gehören verboten, sondern die Praxis der Kassen, Transporte nach dem Argument "Preis" zu fordern bzw. zu genehmigen. Wer "krank" ist und med. Hilfe benötigen könnte, der braucht einen Krankenwagen und wer lediglich Hilfe beim Treppensteigen etc. benötigt, dem reicht ein Tragestuhlwagen etc. Wenn "Oma Meier" zum Arzt muss und noch Treppensteigen kann, reicht ein Taxi oder der Bus, braucht "Oma Meier" Hilfe beim Treppensteigen muss es ein KTW sein? NEIN!!

Qualifiz. KTP ist für entspr. Indikationen [Einweisg., Fahrten ZUR Behandlg. etc. unabdingbar. ABER: Für Fahrten NACH Abschluss e. Behandlg, bei Entlassung in e. NICHT fachl. betreutes Umfeld, ist m.E. auch a. d. Transport dahin e. med.-fachl. Betreuung unnötig! Solche Fahrten mit qualifiz. Rettungsmitteln zu fahren bedeutet unnötig hohe Kosten, längere Wartezeiten f. d. Patienten und [im Fall e. MZF-Systems] unnötige Belegung v. anderweitig sinnvoller einsetzbaren Notfallrettungsmitteln!

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