Änderung der Berechnung der 100km/h Zulassung für Anhänger von ZGM auf tatsächliche Masse

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Der Text der neunten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (9. Ausnahmeverordnung zur StVO) §1 Abs. 1 sollte wie folgt geändert werden:

1. das Zugfahrzeug mit einem automatischen Blockierverhinderer ausgestattet und die tatsächliche Masse des Anhängers

Begründung

Für die Berechnung der 100km/h-Zulassung für Anhänger an Personenkraftwagen ist derzeit die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ausschlaggebend. Diese Berechnung soll dahingehend geändert werden, dass die tatsächliche Masse des Anhängers ausschlaggebend ist.

Ein Rechenbeispiel (Faktor X=1)

PKW Leergewicht: 1410kg
Max Anhängelast: 1400kg ZGM Anhänger: 1400kg 100km/h Zulassung!

PKW Leergewicht: 1410kg Max Anhängelast: 1400kg ZGM Anhänger: 1500kg KEINE 100km/h Zulassung, obwohl das tatsächliche Gewicht des Anhängers 1400kg nicht überschreiten darf (max. Anhängelast)!

Somit hat man mit zwei veschiedenen Anhängern, die eine identische tatsächliche Masse haben, zwei versiedene Ergebnisse. Diese Regelung ist so nicht sinnvoll.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 22.07.2019
Sammlung endet: 21.01.2020
Region: Deutschland
Kategorie: Verkehr

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