Région: Allemagne
Image de la pétition Änderung der Stichtag Regelung im Notfallsanitätergesetz
Santé

Änderung der Stichtag Regelung im Notfallsanitätergesetz

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
131 Soutien 130 en Allemagne

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

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  1. Lancé 2016
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Echoué

Die abzuleistenden Stunden Fortbildung müssen sich nach der tatsächlichen Berufserfahrung richten, die zu Beginn der Fortbildungsmaßnahme vorhanden ist.

Raison

Bei der Stichtagregelung 1.1.2014 zählt die bis zu diesem Zeitpunkt erlangte Berufserfahrung. Selbst wenn die´Fortbildung zum Notfallsanitäter erst in den Jahren nach diesem Datum begonnen wird, werden diese Jahre nicht mit angerechnet. Konkret bedeutet dies, wenn ein RA im 2012 seine Prüfung abgelegt hat, aber erst im Jahr 2017 seine Fortbildung zum Notfallsanitäter beginnt, hat er max. 2 Jahre Berufserfahrung statt 5 Jahre, weil die Zeit ab 1.1.2014 nicht zählt. Somit müssen durchaus berufserfahrene Kräfte eine Fortbildung von 960 Stunden ableisten, was nebenberuflich kaum möglich ist.

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