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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 11.02.2022Beendigung der Petition
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Es soll § 184b StGB derart geändert werden, dass die reine Verbreitung von Fotos oder anderen Medien, auf denen unbekleidete Kinder dargestellt werden, strafbar wird. Das heißt, die Verbreitung von Fotos oder anderen Medien, die explizit nicht aufreizend geschlechtsbetont und sexuell aufreizend sind, soll verboten werden. Das Gesetz soll nicht für Fälle wie Fotos von Kindern beim Planschen greifen. Also z.B. wenn Kinder Badebekleidung tragen.
Das Gesetz zur Verbreitung kinderpornographischer Medien ( § 184b StGB) soll geändert werden.
Der Kerngedanke dabei ist, dass Seiten im Internet sowie andere Quellen keine freizügigen Bilder mehr von Kindern darstellen dürfen, wie es z.B. bei FKK-Seiten der Fall ist. Solche Quellen, die zwar keine sexuellen Handlungen oder dergleichen abbilden, aber dennoch verlockend für Betroffene mit pädophilen Neigungen sind, können ein Einstiegstor in die pädophile Welt sein.
Desweiteren fällt der Austausch entsprechenden Materials bisher nicht unter das oben genannte Gesetz, sondern es greift lediglich das Urheberrecht.
Auch entspricht es nicht der Menschenwürde eines Kindes, das selbst keine Mündigkeit hat, in die Verbreitung entsprechenden Materials einzuwilligen.
Petition gestartet:
25.01.2022
Sammlung endet:
24.07.2022
Region:
Deutschland
Kategorie:
Bürgerrechte