55 Firme
La petizione è conclusa
Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.
La petizione è indirizzata a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass der § 141 Abs. 2 Nr. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) dahingehend geändert wird, dass die Wirkung der persönlichen Arbeitslosmeldung durch eine Unterbrechung der Arbeitslosigkeit von drei Monaten nicht erlischt. Zudem ist ein Bericht vorzulegen, aus welchen Gründen die persönliche Arbeitslosmeldung überhaupt notwendig und höchstpersönlich vorzunehmen ist.
Motivazioni:
Wird die Arbeitslosigkeit etwa durch einen befristeten Arbeitsvertrag für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen unterbrochen, so muss nach derzeit geltender Regelung eine erneute persönliche Arbeitslosmeldung erfolgen und dies, obwohl die Behörde weiß, dass die Arbeitslosigkeit nur für einen bestimmten Zeitraum unterbrochen wird. Damit zwingt man den Betroffenen einen zusätzlichen Weg auf.
Link alla petizione
Slip a strappo con codice QR
download (PDF)Dati della petizione
Avviata la petizione:
23/08/2019
La petizione termina:
06/11/2019
Regione:
Germania
Categorie:
Novità
Dibattito
Non è ancora un argomento CONTRA.