Änderung von § 141 Abs. 2 Nr. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

55 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

55 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, dass der § 141 Abs. 2 Nr. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) dahingehend geändert wird, dass die Wirkung der persönlichen Arbeitslosmeldung durch eine Unterbrechung der Arbeitslosigkeit von drei Monaten nicht erlischt. Zudem ist ein Bericht vorzulegen, aus welchen Gründen die persönliche Arbeitslosmeldung überhaupt notwendig und höchstpersönlich vorzunehmen ist.

Begründung

Wird die Arbeitslosigkeit etwa durch einen befristeten Arbeitsvertrag für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen unterbrochen, so muss nach derzeit geltender Regelung eine erneute persönliche Arbeitslosmeldung erfolgen und dies, obwohl die Behörde weiß, dass die Arbeitslosigkeit nur für einen bestimmten Zeitraum unterbrochen wird. Damit zwingt man den Betroffenen einen zusätzlichen Weg auf.

Link zur Petition

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 23.08.2019
Petition endet: 06.11.2019
Region: Deutschland
Kategorie:

Neuigkeiten

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