Änderung von § 141 Abs. 2 Nr. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
55 Støttende 55 inn Deutschland

Begjæringen er avsluttet

55 Støttende 55 inn Deutschland

Begjæringen er avsluttet

  1. Startet 2019
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Fullført

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, dass der § 141 Abs. 2 Nr. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) dahingehend geändert wird, dass die Wirkung der persönlichen Arbeitslosmeldung durch eine Unterbrechung der Arbeitslosigkeit von drei Monaten nicht erlischt. Zudem ist ein Bericht vorzulegen, aus welchen Gründen die persönliche Arbeitslosmeldung überhaupt notwendig und höchstpersönlich vorzunehmen ist.

Grunnen til

Wird die Arbeitslosigkeit etwa durch einen befristeten Arbeitsvertrag für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen unterbrochen, so muss nach derzeit geltender Regelung eine erneute persönliche Arbeitslosmeldung erfolgen und dies, obwohl die Behörde weiß, dass die Arbeitslosigkeit nur für einen bestimmten Zeitraum unterbrochen wird. Damit zwingt man den Betroffenen einen zusätzlichen Weg auf.

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