55 nënshkrimet
Procesi i peticionit ka mbaruar
Kjo është një kërkesë në internet des Deutschen Bundestags .
Peticioni i drejtohet: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass der § 141 Abs. 2 Nr. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) dahingehend geändert wird, dass die Wirkung der persönlichen Arbeitslosmeldung durch eine Unterbrechung der Arbeitslosigkeit von drei Monaten nicht erlischt. Zudem ist ein Bericht vorzulegen, aus welchen Gründen die persönliche Arbeitslosmeldung überhaupt notwendig und höchstpersönlich vorzunehmen ist.
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Wird die Arbeitslosigkeit etwa durch einen befristeten Arbeitsvertrag für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen unterbrochen, so muss nach derzeit geltender Regelung eine erneute persönliche Arbeitslosmeldung erfolgen und dies, obwohl die Behörde weiß, dass die Arbeitslosigkeit nur für einen bestimmten Zeitraum unterbrochen wird. Damit zwingt man den Betroffenen einen zusätzlichen Weg auf.
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Ka filluar peticioni:
23.08.2019
Peticioni përfundon:
06.11.2019
Rajon :
Gjermania
tema: