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Petīcija ir parakstīta
Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass der § 141 Abs. 2 Nr. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) dahingehend geändert wird, dass die Wirkung der persönlichen Arbeitslosmeldung durch eine Unterbrechung der Arbeitslosigkeit von drei Monaten nicht erlischt. Zudem ist ein Bericht vorzulegen, aus welchen Gründen die persönliche Arbeitslosmeldung überhaupt notwendig und höchstpersönlich vorzunehmen ist.
Pamatojums
Wird die Arbeitslosigkeit etwa durch einen befristeten Arbeitsvertrag für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen unterbrochen, so muss nach derzeit geltender Regelung eine erneute persönliche Arbeitslosmeldung erfolgen und dies, obwohl die Behörde weiß, dass die Arbeitslosigkeit nur für einen bestimmten Zeitraum unterbrochen wird. Damit zwingt man den Betroffenen einen zusätzlichen Weg auf.
Saite uz petīciju
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Sākās petīcija:
23.08.2019
Petīcija beidzas:
06.11.2019
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.