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Petīcija ir parakstīta
Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge nach Schweizer Vorbild beschließen, dass der Eigentümer (Aktionär/-in) an der Generalversammlung über die Gesamtsumme aller Entschädigungen des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und des Beirates abstimmen kann.
Pamatojums
Nicht mehr Kollegen und Freunde sollen den individuellen Lohn bestimmen, sondern die Generalversammlung wählt unabhängige Mitglieder in den so genannten Vergütungsausschuss.Bei Widerhandlung drohen Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren und Geldstrafen.Mit dem Verbot von Abgangsentschädigungen, Begrüssungsmillionen und Prämien bei Firmenkäufen und -verkäufen wird auch diesen Untugenden ein Riegel vorgeschoben.Mit der Abschaffung der Organ- und Depotstimmrechtsvertretung sowie der Stimmpflicht der Pensionskassen werden die Rechte der „echten“ Aktionäre gestärkt.Bei Widerhandlung drohen Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren und Geldstrafen bis zu 12 Jahresvergütungen.
Saite uz petīciju
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lejupielādēt (PDF)Informācija par petīciju
Sākās petīcija:
04.03.2013
Petīcija beidzas:
15.04.2013
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 4-17-07-414-049059
Aktienrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.11.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
1. Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz – als Material zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
soweit es um die Vergütung der Organmitglieder sowie die Wahl unabhängiger
Mitglieder in den Vergütungsausschuss des Aufsichtsrates geht;
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen. Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass nach Schweizer Vorbild der Eigentümer
(Aktionär/-in) in der Generalversammlung über die Gesamtsumme aller
Entschädigungen des Verwaltungsrates, ... vairāk
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.