186 Unterschriften
Die Petition wurde abgeschlossen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge nach Schweizer Vorbild beschließen, dass der Eigentümer (Aktionär/-in) an der Generalversammlung über die Gesamtsumme aller Entschädigungen des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und des Beirates abstimmen kann.
Begründung
Nicht mehr Kollegen und Freunde sollen den individuellen Lohn bestimmen, sondern die Generalversammlung wählt unabhängige Mitglieder in den so genannten Vergütungsausschuss.Bei Widerhandlung drohen Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren und Geldstrafen.Mit dem Verbot von Abgangsentschädigungen, Begrüssungsmillionen und Prämien bei Firmenkäufen und -verkäufen wird auch diesen Untugenden ein Riegel vorgeschoben.Mit der Abschaffung der Organ- und Depotstimmrechtsvertretung sowie der Stimmpflicht der Pensionskassen werden die Rechte der „echten“ Aktionäre gestärkt.Bei Widerhandlung drohen Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren und Geldstrafen bis zu 12 Jahresvergütungen.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
04.03.2013
Petition endet:
15.04.2013
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
-
Pet 4-17-07-414-049059
Aktienrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.11.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
1. Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz – als Material zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
soweit es um die Vergütung der Organmitglieder sowie die Wahl unabhängiger
Mitglieder in den Vergütungsausschuss des Aufsichtsrates geht;
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen. Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass nach Schweizer Vorbild der Eigentümer
(Aktionär/-in) in der Generalversammlung über die Gesamtsumme aller
Entschädigungen des Verwaltungsrates, ... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.