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  1. Aloitti 2021
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Was soll geändert und wie umgesetzt werden?
Deutschland hat nach 16 Jahren Regierung von Andrea Merkel einen historischen Wechsel mit der jetzigen rot-grünen-gelben Ampel-Regierung vollzogen. Das Koalitionspapier der links-liberalen Regierung weist den markanten Leitspruch auf: „MEHR FORTSCHRITT WAGEN: Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“. Auf 177 Seiten wird den 83 Mio Bürgern vorgelegt, wie Deutschland in den nächsten vier Jahren modernisiert werden soll.
Es ist „die“ Chance für die erste Ampelregierung in Deutschland, neben den ehrgeizigen Klimaschutzzielen, auch ebensolche anspruchsvollen Entscheidungen in der Altersvorsorge für alle Beschäftigungsgruppen in Deutschland zu treffen. Diese Altersvorsorge hätte aber mit dem Slogan: „Wir modernisieren Deutschland“ auch so im Koalitionspapier, Seiten 72-80, im Detail dargestellt werden müssen. Das erfolgte nicht !!
Wir brauchen nicht nur eine motivierte ehrgeizige arbeitsfähige Generation zum Schaffen der Klimaschutzziele, sondern gemessen mit „Generationsgerechtigkeit“ auch eine stabile Altersvorsorge für die gegenwärtigen und zukünftig Rentner*innen, Beamte*innen und beruflich Selbständigen.
Die links-liberale Regierung stellt auf „keine Rentenkürzungen“ und auf „kein höheres Renteneintrittsalter“ ab. Das reicht nicht aus. Das Rentenniveau bei 48 Prozent gesichert zu belassen, den Beitragssatz zur Rentenversicherung nicht über 20 Prozent kommen zu lassen, ist sogar unfair gegenüber der übernächsten Bundesregierung. Diese Renten- und Beitragsgarantie im Koalitionspapier verschärft vielmehr die gegenwärtige Lage im deutschen Rentensystem. Es knirscht erheblich in der Beamten- und Rentenkasse, was die nachfolgenden Daten belegen.
Im Koalitionspapier wird nicht beachtet, dass die Bevölkerung Deutschlands in den kommenden 25 Jahren auf 78,9 Millionen schrumpft. Im selben Zeitraum schreitet die Alterung der Bevölkerung aber deutlich voran: Künftig kommen 55 Personen im Rentenalter (65 Jahre und älter) auf 100 Personen im Erwerbsalter (20-64 Jahre), aktuell sind es 35. (vgl. Kurzstudie –Perspektive 2040 –Lebenserwartung, Lebensarbeitszeit und Renteneintritt, Auftraggeber Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., Berlin, Autoren Dr. Oliver Ehrentraut Dr. Stefan Moog)
Der Freiburger Wirtschaftswissenschaftler Bernd Raffelhüschen sieht dramatischen Reformbedarf beim Rentensystem in Deutschland. Die Bundesregierung könne nur noch zwischen "Pest und Cholera" wählen, sagte er kürzlich in einem Interview. Entweder müssten die Beitragssätze für die Rentenkasse oder der Zuschuss des Bundes drastisch erhöht werden. (vgl. Rentensystem vor dem Kollaps?, 21.06.2021 10:35, Andreas Braun, tagesschau.de, https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/rente-krise-reform-101.html )
Hierzu drei Wahrheiten:
Die Erste, es gibt keine Lösung für das gegenwärtige Rentensystems unter Beachtung des Lebensbaumes Deutschlands bis 2040 und darüber.
Die Zweite, die Kluft zwischen den Pensionen der Beamten*innen und Renten der Rentner*innen wird immer größer. Bundesbeamte kassierten im Jahr 2019 durchschnittlich 3.160 Euro Pension. Das zeigen die Daten des aktuellen Versorgungsberichts des Bundesinnenministeriums. Im Jahr 2021 liegt die Durchschnittspension von Bundesbeamten bei rund 3.198 Euro, 2022 klettert sie dann auf gut 3.255 Euro.
Im Jahr 2019 kamen männliche und weibliche Arbeitnehmer nach 35 Jahren Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung auf durchschnittlich 1.413 Euro Ruhegehalt/Monat, abzgl. KV und Steuern, Netto-Rente für langjährig Beschäftigte lag 2019 bei 1.269 Euro. Doch viele Beschäftigte haben kürzer als 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt. Deshalb lag die durchschnittliche Altersrente in Westdeutschland 2019 bei 1.169 Euro (nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung). Die neuen Bundesländer kommen hier auf 1.264 Euro. (https://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/rente/pension-vs-rente-so-viel-haben-beamte-im-alter-mehr-als-angestellte_id_12331724.html )
Die Dritte, die Höhe der Ausgaben für Pensionen in den Jahren von 2005 bis 2020 betrugen 75,7 Milliarden EUR, 1991 noch 18,6 Mio EUR und 2020 73,1 Mio EUR. Das ist ein Zuwachs um 393 %. (vgl. Wirtschaft & Politik, Steuern & Staatsfinanzen, Ausgaben des Staates für Pensionen bis 2020, Veröffentlicht von J. Rudnicka, 21.10.2021)
980 Milliarden EUR müssen Bund, Länder und Kommunen bis 2050 für die Versorgung ihrer pensionierten Beamten ausgeben. (https://www.wiwo.de/politik/deutschland/renten-vs-pensionen-980-milliarden-fuer-pensionierte-beamte/8728392-2.html )
Die Rentenkasse wird durch Steuereinnahmen jahrelang finanziert, ansonsten wäre diese „pleite.“ Im Jahre 2020 überstiegen diese Aufwendungen erstmals 100 Milliarden EUR und für 2021 sieht der Bundeshaushalt 106 Milliarden Euro vor.
Mein Vorschlag:
Der 20. Deutsche Bundestag beschließt das Gesetz zur Einführung einer „Altersbesicherung“, in diese Beamte, Arbeitnehmer und Selbständige gleichermaßen einzahlen.

Perustelut

Warum ist die Forderung für den Petenten und für andere wichtig ?
Der Petent ist 74 jähriger Rentner seit 01.08.2012. Er erfuhr Mai 2021 von der Möglichkeit der doppelten Besteuerung seiner Altersvorsorge. Deshalb beschäftigt er sich mit ihr und mit deren Sicherheit bis zu seiner fernen Lebenserwartung. Hierzu verweist er einleitend auf das richtungsweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 06.03.2002 – 2 BvL 17/99-. Darin äußert es sich unter Rand 116,121, dass der Rentenbezieher demjenigen gleichzustellen sei, der am Tage seines Renteneintritts eine Leibrente (ein „Rentenstammrecht“) entgeltlich mit privaten – theoretisch also versteuerten – Mitteln erwirbt, diese Mittel bereits der Einkommensteuer unterlegen waren, darf nicht ein zweites Mal, also doppelt, besteuert werden.“
Der Staat darf die Bürger nicht zweimal zur Kasse bitten, bei den Beitragszahlungen an die Rentenkassen während des Erwerbslebens und dann ein zweites Mal bei der Auszahlung der Renten.
Der Petent legte daher am 21.05.2021 beim zuständigen Finanzamt Einspruch gegen seine Einkommensteuerbescheide ab 2012 bis 2019 ein. Er beantragte am 21.07.2021 die Wiedereinsetzung seiner Steuerbescheide in den vorigen Stand. Mit diesem Antrag übergab er die nach Urteil des Bundesfinanzhofes XR 33/19 v. 19.05.2021 erarbeiteten Unterlagen incl. einer Vergleichs- und Prognoserechnung. Gemäß Rentenbescheid vom 08.06.2012 wurde seine Altersvorsorge bereits nachweislich versteuert. Eine Antwort liegt noch nicht vor.
Der Petent ist Mitglied des Bundes der Steuerzahler Deutschlands e.V. und beschäftigt sich eingehend mit dessen Veröffentlichungen. Diesbezüglich wurde ihm bekannt, dass aktuell bereits 142.000 Klagen von Rentner*innen gegen ihre Steuerbescheide anhängig sind. (dpa Stand: 31. Mai 2021, Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine FDP-Bundestagsanfrage im 19. BT)
Es geht also nicht nur um den Einzelfall des Petenten, wie der BFH im o.g. Urteil, 2. Leitsatz noch argumentiert, sondern um eine sich ausbreitende doppelte Besteuerung von Renten Dritter in der Übergangsregelung bis 2040. https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/rente-steuern-doppelbesteuerung-verfassung-1.4699662  )
Deutschland braucht nicht nur eine arbeitsfähige Generation für das Schaffen der Klimaschutzziele, sondern auch eine generationsgerechte stabile Altersvorsorge für die 21 Mio Rentner*innen und eine für die nächsten Generationen von zukünftigen Rentenbeziehern.
Die Beantwortung einer Kleinen Anfrage der FDP durch die letzte Bundesregierung ist irrführend und zudem falsch, wenn ausführt wird, dass die darüber hinaus von Dr. Egmont Kulosa (Richter BFH) vertretene Auffassung, dass es bereits jetzt evident und klar sei, dass es zu einem späteren Zeitpunkt zu einer „Doppelbesteuerung“ von Altersbezügen kommen werde, nach Ansicht der Bundesregierung nicht zutrifft. Sie spiegelt auch nicht die bisherige Positionierung des zuständigen X. Senats des BFH wider.“ (vgl. BT-Drs. 19/17022, 04.02.2020, Kl. Anfrage MdB Dürr, Dr. Toncar, Schäffler der FDP – B-Drs.19/16287)
Diese Antwort ist deswegen frustrierend, weil auf den X. Senats des BFH verwiesen wird. Seit 2007 liegt der damaligen Bundesregierung ein bisher nicht veröffentlichtes Schreiben des „Erfinders“ der geltenden Renten-Besteuerung, des SPD-Rentenexperten Bert Rürup und der Chef der BfA, Rische, vor. Sie warnten diese eindringlich, dass die „Übergangsregelung des Alterseinkünftegesetzes bei Zugrundelegung der aktuellen Rahmenbedingungen in erheblichem Umfang gegen das Verbot der Zweifachbesteuerung verstoße und eine Änderung des Alterseinkünftegesetzes daher aus unserer Sicht erforderlich sei.“ (vgl. SZ, veröff.v. 28.11.2019 unter https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/rente-steuern-doppelbesteuerung-verfassung-1.4699662 )
Der Petent wandte bereits in der Sache: doppelte Besteuerung und Einführung einer Bürgerrente-Versicherung an die Vors. d. Ampelparteien, an die Opposition im 20. BT; an die Vorstände des Bundes der Steuerzahler Deutschlands e.V.; den Sozialverband VdK Deutschland e.V.; den Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.; den Verein Direktversicherungsgeschädigte e.V.; an die IG Metall und ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft.
Der Vorstandsvorsitzende IG Metall, Jörg Hoffmann, beauftragte den 1. Vorsitzenden des FB Büros, Jens-Jean Berger, mit der Beantwortung der Mail. Berger äußert, dass die Forderung nach einer Bürgerversicherung schon seit vielen Jahren zum Forderungsportfolio der im DGB vereinigten Gewerkschaften und somit auch der IG Metall sei. SPD und Grüne fordern eine Bürgerversicherung im Wahlprogramm, die nach Druck der FDP nicht in den Koalitionsvertrag kam. Abschließend verweist er auf die Webseite https://www.igmetall.de/politik-und-gesellschaft/bundestagswahl/forderung-funktionierender-sozialstaat .
Diese Petition erfüllt das politisch-soziale Engagement von Hunderttausenden von Mitgliedern der o.g. Parteien und von Millionen Verein- und Gewerkschaftsmitgliedern.

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