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Labklājība

Anhebung der Hinzuverdienstgrenze für die Erwerbsminderungsrente

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  1. Sākās 2021
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Hinzuverdienstgrenze bei einer vollen Erwerbsminderungsrente beträgt bekanntlich 5400,00 € bzw. 6300,00 € / Jahr, inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Ausnahmeregelungen für Vertretungen.

(Quelle: https://www.vdk.de/ov-ka-gruenwinkel/ID100928#:~:text=Lebensjahr%20eine%20Altersrente%20oder%20eine,Urlaubs-%20oder%20Weihnachtsgeld%20gezahlt%20wird.)

(Die Berechnung für Teil-Erwerbsgeminderte habe ich nicht berechnet, da mir die nötigen Zahlen nicht bekannt sind.)

Das entspräche, bei einer möglichen Leistungsfähigkeit von unter 15 Std. / Woche, ohne Einberechnung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, ein durchschnittlicher Stundenlohn von unter 7,50 €.

Der Mindeststundenlohn beträgt seit Januar 2021 9,50 € und wird im April 2021 sowie in 2022 noch einmal angehoben.

(Quelle: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn.html#:~:text=Mindestlohn%20steigt,-Zum%2001.&text=Januar%202021%20wurde%20der%20gesetzliche%20Mindestlohn%20auf%209%2C50%20Euro%20angehoben.)

Daraus resultiert, dass dem Erwerbsgeminderten immer weniger Stunden zur Verfügung stehen und ein Arbeitsplatzverlust hingenommen werden muss oder sogar die Suche nach einer geeigneten Stelle verwährt bleibt, weil er/sie dem Betrieb nicht genug Stunden zur Verfügung stehen kann.

Ich fordere die Anpassung der monatlich, steuerfreien Hinzuverdienstgrenze sowie unter Berücksichtigung von zusätzlichen Einmalzahlungen (z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld und Ausnahmeregelungen für Vertretungen) die entsprechende Anhebung der jährlichen Hinzuverdienstgrenze für alle Erwerbsgeminderten.

Vielen Dank im Voraus.

Pamatojums

Sollte die Hinzuverdienstgrenze angepasst werden, wäre es einem Erwerbsgeminderten trotz Einschränkungen durch die Erkrankung möglich, die noch zu leistenden Stunden an die Höhe des Mindestlohnes anzugleichen und somit in vielen Fällen nicht auf Hartz4 bzw. Grundsicherung angewiesen zu sein.

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Die Rente, die für volle Erwerbsminderung gezahlt wird, heißt nicht umsonst "volle Erwerbsminderung". Hier wird davon ausgegangen, dass eine Erwerbsfähigkeit UNTER 15 Std. die Woche vielleicht noch möglich ist. Ihre Berechnung ist also irreführend. Die Möglichkeit einen Minijob zu erfüllen, ist bereits für viele nicht machbar. Wenn Sie in der Lage sind, 15 Std wöchentlich zu arbeiten, sollte überprüft werden, ob Sie tatsächlich voll erwerbsgemindert sind. Die Erwerbsminderungsrente stellt keine Möglichkeit dar, mit wenig Arbeit viel Geld zu bekommen!

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