Arbeitnehmerüberlassung - Anpassung des Arbeitsnehmerüberlassungsgesetzes im Hinblick auf die Anforderungen der IT-Beratungs-Branche

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
22 Unterstützende 22 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

22 Unterstützende 22 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz die wichtigsten Kriterien Werkergebnis und Weisungsbefugnis sowie Kleinstaufträge und Leistungsart als Negativ-Kriterien im Hinblick auf die Anforderungen der Informationstechnik-Beratungs-Branche angepasst werden.

Begründung

Sinnvolle Ergänzungen zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der (IT-)Beratungsbranche wären folgende Kennzeichen für Nicht-AÜG-Relevanz:* Festes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis größer Beitragsbemessungsgrenze * Unterscheidung fachliche und disziplinarische Weisungsbefugnis* Zulässigkeit der Aufnahme von Leistungsstunden-Kontingenten Zusätzlich Entschärfung AÜG-Relevanz-Kriterien* Leistungsort: Nicht relevant bei infrastrukturbedingten Leistungsarten(z.B. IT-Infrastruktur)* Kleinaufträge und Leistungsart, sofern Teil eines größeren und in sich abhängigen Gesamt-Auftrages(z.B. Umsetzung eines Anwendungsfalles in einem IT-Projekt)Der im AÜG verankerte soziale Schutz gegen Ausbeutung über Leiharbeit spielt bei Beschäftigungsverhältnissen in der Beratungsbranche und den dort üblichen Gehältern jenseits der Beitragsbemessungsgrenze keine wesentliche Rolle. Auch die 2003 eingeführten Gleichstellungsansprüche und 2011 ergänzten Zusätze zum Mindestlohn sind für diese Branche nicht relevant. Im Gegenzug werden Projekte und technische Objekte unter der fachlichen Führung des Auftraggebers entwickelt, während die disziplinarische Hoheit beim Auftragnehmer verbleibt. Technologien, Vorgehensweisen und Prozesse haben sich seit der Einführung 1972 geändert. Agile Projektmethoden und evolutionäre Entwicklungsprozesse erfordern eine enge, kooperative Zusammenarbeit zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Diese kann oft nur am Leistungsort und aufbauend auf kleinen, dynamischen Arbeits-Einheiten erfolgen. Entsprechend müssen kleine Leistungs-Einheiten ohne AÜG-Konflikt kontingentierbar und kurzfristig beauftragbar sein. Werden die grundlegenden Voraussetzungen nicht geändert, so werden im Gegenzug noch mehr Software oder Infrastruktur "as a Service"(SaaS/IaaS) Leistungen nach Planung von mehr als 50% der von Studien befragten Unternehmen gesamthaft an weniger regulierte Märkte im nearshore/offshore Bereich ausgelagert werden.Die Sicherstellung der für einen internationalen Wettbewerb und von der EU geforderten wichtigen Faktoren Qualität, Innovation und Ausgangsposition auf den Weltmärkten sind gefährdet, wenn aufgrund der bestehenden Gesetzgebung state-of-the-art-Technologien nicht mehr anwendbar sind. Die deutsche Beratungsbranche als tragende Säule deutschen Fortschritts gerät hier zunehmend ins Hintertreffen, was zu einem Belastungsfaktor für die gesamte deutsche Wirtschaft wird. So fordern der Bundesverband Zeitarbeit und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen sowie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, das AÜG und den Erlaubnisvorbehalt abzuschaffen. Ein aufgrund schlechterer Wettbewerbsbedingungen zunehmender Wegfall sozialbeitragspflichtiger Beschäftigung und Wegfall deutscher Kernkompetenz in Zukunftstechnologie-Bereichen kann unmöglich im Interesse deutscher Politik sein. Spätestens unter steigendem Kostendruck wird sich auch der Schutzgedanke des AÜG in das Gegenteil verkehren.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-11-8101-026309

    Arbeitnehmerüberlassung


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.09.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz die
    wichtigsten Kriterien Werkergebnis und Weisungsbefugnis sowie Kleinstaufträge und
    Leis-tungsart als Negativ-Kriterien im Hinblick auf die Anforderungen der
    Informationstechnik-Beratungs-Branche angepasst werden.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass Arbeitsprozesse, die eine
    enge Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer teilweise... weiter

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