Arbeitslohn - Anzeige von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz beim Zoll durch Jobcenter

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
137 Unterstützende 137 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

137 Unterstützende 137 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass Jobcenter von Amts wegen verpflichtet werden, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz beim Zoll als zuständige Behörde anzuzeigen. Diese Pflicht muss auch bei Verdachtsfällen gelten.

Begründung

Durch die Unterschreitung des Mindestlohnes durch Arbeitgeber wird nicht nur der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin finanziell geschädigt, sondern auch die Sozialkassen, die Rentenkassen und der Staat selbst. Zu wenig Arbeitsentgeld bedeutet auch zu wenig Sozialbeiträge, zu wenig Rentenbeiträge und zu wenig Einkommenssteuer. Der gesetzlich garantierte Mindestlohn wurde am 01.01.2015 eingeführt, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Mindestmaß an Einkommen zu gewährleisten. Leider gibt es auch heute noch zu viele Fälle, in denen Arbeitgeber mit zum Teil sehr skurielen Tricks versuchen, den Mindestlohn zu umgehen. Abgesehen von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern belastet diese Tatsache auch die Sozialkassen, die Rentenkassen und den Staat. Die finanziellen Schäden, welche hierdurch jährlich entstehen sind wahrscheinlich beträchtlich. Fernerhin werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um den Wert ihrer Arbeit betrogen. Daher fordere ich, auch im Namen aller Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern dieser Petition, daß Jobcenter auf jedenfall verpflichtet werden, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz dem Zoll als zuständige Behörde anzuzeigen. Dies muß natürlich auch bei Verdachtsfälle gelten.Man darf hierbei nicht übersehen, daß der Schaden, welcher der Volkswirtschaft durch die Unterschreitung des Mindestlohnes entsteht, alles andere als unerheblich ist.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-19-11-8006-000248 Arbeitslohn

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Jobcenter von Amts wegen verpflichtet werden,
    Verstöße gegen das Mindestlohngesetz beim Zoll als zuständige Behörde
    anzuzeigen. Diese Pflicht müsse auch bei Verdachtsfällen gelten.

    Zur Begründung wird im Wesentlich darauf hingewiesen, dass bei einer
    Unterschreitung des Mindestlohns durch Arbeitgeber nicht nur Arbeitnehmer
    geschädigt würden, sondern auch die Sozialkassen. Die Zahlung eines geringeren
    Arbeitsentgeltes bedeute letztlich nichts anderes, als dass auch weniger
    Sozialbeiträge,... weiter

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