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No se aceptó la petición.
Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.
La petición está dirigida a: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Die Einkommensbescheinigungen des Vorjahres (Jahreslohnzettel) müssen Ende Januar beim Arbeitnehmer sein.
Razones.
Die Einkommensbescheinigungen des Vorjahres (Jahreslohnzettel) müssen Ende Januar beim Arbeitnehmer sein. Von dieser Bescheinigung hängen bekannterweise weitere Abrechnungen ab z.B. mit der Krankenkasse, mit dem Finanzamt, etc. Als Beispiel sei ein großer deutscher Automobilkonzern genannt, der die Bescheinigung erst Anfang März den Arbeitnehmern zukommen lässt; um fristgerecht mit dem Finanzamt abzurechnen (31. Mai des Jahres ohne Lohnsteuerhilfe!) bleibt zu wenig Zeit.
Enlace a la petición.
Hoja desprendible con código QR
Descargar. (PDF)Detalles de la petición
Petición iniciada:
30/01/2015
La petición termina:
24/03/2015
Región:
Alemania
Categoría, Tema:
Noticias
-
Pet 4-18-11-8006-016398
Arbeitslohn
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Der Petent fordert, dass die Einkommensbescheinigungen des Vorjahres
(Jahreslohnzettel) bis Ende Januar beim Arbeitnehmer sein müssen.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass von dieser Bescheinigung
weitere Abrechnungen, wie die Berechnung der Krankenkassenbeiträge, abhingen.
Werde die Bescheinigung erst später im Jahr zugestellt, bleibe zu wenig Zeit, um
beispielsweise fristgerecht mit dem Finanzamt abzurechnen.
Die Eingabe wurde als öffentliche... Más.