Arbeitslohn - Aushändigung des Jahreslohnzettels des Vorjahres durch Arbeitgeber bis Ende Januar

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
60 Unterstützende 60 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

60 Unterstützende 60 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Die Einkommensbescheinigungen des Vorjahres (Jahreslohnzettel) müssen Ende Januar beim Arbeitnehmer sein.

Begründung

Die Einkommensbescheinigungen des Vorjahres (Jahreslohnzettel) müssen Ende Januar beim Arbeitnehmer sein. Von dieser Bescheinigung hängen bekannterweise weitere Abrechnungen ab z.B. mit der Krankenkasse, mit dem Finanzamt, etc. Als Beispiel sei ein großer deutscher Automobilkonzern genannt, der die Bescheinigung erst Anfang März den Arbeitnehmern zukommen lässt; um fristgerecht mit dem Finanzamt abzurechnen (31. Mai des Jahres ohne Lohnsteuerhilfe!) bleibt zu wenig Zeit.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-11-8006-016398

    Arbeitslohn
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Der Petent fordert, dass die Einkommensbescheinigungen des Vorjahres
    (Jahreslohnzettel) bis Ende Januar beim Arbeitnehmer sein müssen.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass von dieser Bescheinigung
    weitere Abrechnungen, wie die Berechnung der Krankenkassenbeiträge, abhingen.
    Werde die Bescheinigung erst später im Jahr zugestellt, bleibe zu wenig Zeit, um
    beispielsweise fristgerecht mit dem Finanzamt abzurechnen.
    Die Eingabe wurde als öffentliche... weiter

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