Arbeitslohn - Aushändigung des Jahreslohnzettels des Vorjahres durch Arbeitgeber bis Ende Januar

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
60 Ondersteunend 60 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

60 Ondersteunend 60 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2015
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Die Einkommensbescheinigungen des Vorjahres (Jahreslohnzettel) müssen Ende Januar beim Arbeitnehmer sein.

Reden

Die Einkommensbescheinigungen des Vorjahres (Jahreslohnzettel) müssen Ende Januar beim Arbeitnehmer sein. Von dieser Bescheinigung hängen bekannterweise weitere Abrechnungen ab z.B. mit der Krankenkasse, mit dem Finanzamt, etc. Als Beispiel sei ein großer deutscher Automobilkonzern genannt, der die Bescheinigung erst Anfang März den Arbeitnehmern zukommen lässt; um fristgerecht mit dem Finanzamt abzurechnen (31. Mai des Jahres ohne Lohnsteuerhilfe!) bleibt zu wenig Zeit.

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Nieuws

  • Pet 4-18-11-8006-016398

    Arbeitslohn
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Der Petent fordert, dass die Einkommensbescheinigungen des Vorjahres
    (Jahreslohnzettel) bis Ende Januar beim Arbeitnehmer sein müssen.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass von dieser Bescheinigung
    weitere Abrechnungen, wie die Berechnung der Krankenkassenbeiträge, abhingen.
    Werde die Bescheinigung erst später im Jahr zugestellt, bleibe zu wenig Zeit, um
    beispielsweise fristgerecht mit dem Finanzamt abzurechnen.
    Die Eingabe wurde als öffentliche... verder

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