60 signatures
La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Die Einkommensbescheinigungen des Vorjahres (Jahreslohnzettel) müssen Ende Januar beim Arbeitnehmer sein.
Raison
Die Einkommensbescheinigungen des Vorjahres (Jahreslohnzettel) müssen Ende Januar beim Arbeitnehmer sein. Von dieser Bescheinigung hängen bekannterweise weitere Abrechnungen ab z.B. mit der Krankenkasse, mit dem Finanzamt, etc. Als Beispiel sei ein großer deutscher Automobilkonzern genannt, der die Bescheinigung erst Anfang März den Arbeitnehmern zukommen lässt; um fristgerecht mit dem Finanzamt abzurechnen (31. Mai des Jahres ohne Lohnsteuerhilfe!) bleibt zu wenig Zeit.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
30/01/2015
Fin de la pétition:
24/03/2015
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Pet 4-18-11-8006-016398
Arbeitslohn
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Der Petent fordert, dass die Einkommensbescheinigungen des Vorjahres
(Jahreslohnzettel) bis Ende Januar beim Arbeitnehmer sein müssen.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass von dieser Bescheinigung
weitere Abrechnungen, wie die Berechnung der Krankenkassenbeiträge, abhingen.
Werde die Bescheinigung erst später im Jahr zugestellt, bleibe zu wenig Zeit, um
beispielsweise fristgerecht mit dem Finanzamt abzurechnen.
Die Eingabe wurde als öffentliche... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.