Région: Allemagne

Arbeitslohn - Aushändigung des Jahreslohnzettels des Vorjahres durch Arbeitgeber bis Ende Januar

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag

60 signatures

La pétition n'est pas acceptée.

60 signatures

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2015
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

La pétition est adressée à : Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Die Einkommensbescheinigungen des Vorjahres (Jahreslohnzettel) müssen Ende Januar beim Arbeitnehmer sein.

Raison

Die Einkommensbescheinigungen des Vorjahres (Jahreslohnzettel) müssen Ende Januar beim Arbeitnehmer sein. Von dieser Bescheinigung hängen bekannterweise weitere Abrechnungen ab z.B. mit der Krankenkasse, mit dem Finanzamt, etc. Als Beispiel sei ein großer deutscher Automobilkonzern genannt, der die Bescheinigung erst Anfang März den Arbeitnehmern zukommen lässt; um fristgerecht mit dem Finanzamt abzurechnen (31. Mai des Jahres ohne Lohnsteuerhilfe!) bleibt zu wenig Zeit.

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détails de la pétition

Pétition lancée: 30/01/2015
Fin de la pétition: 24/03/2015
Région: Allemagne
Catégorie:

Actualités

  • Pet 4-18-11-8006-016398

    Arbeitslohn
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Der Petent fordert, dass die Einkommensbescheinigungen des Vorjahres
    (Jahreslohnzettel) bis Ende Januar beim Arbeitnehmer sein müssen.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass von dieser Bescheinigung
    weitere Abrechnungen, wie die Berechnung der Krankenkassenbeiträge, abhingen.
    Werde die Bescheinigung erst später im Jahr zugestellt, bleibe zu wenig Zeit, um
    beispielsweise fristgerecht mit dem Finanzamt abzurechnen.
    Die Eingabe wurde als öffentliche... plus loin

Pas encore un argument PRO.

Pas encore un argument CONTRA.

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