62 signatures
La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, §161 Absatz 2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch aufzuheben (Verfall des Anspruches auf Arbeitslosengeld nach 4 Jahren).
Raison
Ein Arbeitnehmer erwirbt unter festgelegten Voraussetzungen in einem Arbeitsverhältnis einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Diesen Anspruch hat er durch Beitragszahlungen von einem Arbeitsentgelt gemeinsam mit dem Arbeitgeber faktisch finanziert/versichert.Wird der Arbeitnehmer arbeitslos und hat sich bspw. einen ALG-Anspruch von 360 Tagen erarbeitet, bekommt er ein Jahr lang ALG. Unterbricht der Arbeitslose nun diese Bezugszeit (er wird beispielsweise nach 6 Monaten für mehr als 3,5 Jahre krank und hätte danach immer noch 6 Monate Anspruch auf ALG), so erlischt 4 Jahre nach Erstinanspruchnahme der Anspruch. Die gezahlten Beiträge werden auch nicht zurückgezahlt. SGB III, § 161 (2).
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
05/02/2018
Fin de la pétition:
27/03/2018
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Pet 4-19-11-81501-003467 Arbeitslosengeld
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird die Aufhebung von §161 Absatz 2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch
gefordert, wonach der Anspruch auf Arbeitslosengeld nach vier Jahren nicht mehr
geltend gemacht werden kann.
Zur Begründung der Petition wird vorgetragen, ein Arbeitnehmer erwerbe unter
festgelegten Voraussetzungen in einem Arbeitsverhältnis einen Anspruch auf
Arbeitslosengeld. Diesen Anspruch habe er durch Beitragszahlungen von seinem
Arbeitsentgelt gemeinsam mit dem Arbeitgeber faktisch finanziert bzw. versichert.
Werde der... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.