62 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, §161 Absatz 2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch aufzuheben (Verfall des Anspruches auf Arbeitslosengeld nach 4 Jahren).
Begründung
Ein Arbeitnehmer erwirbt unter festgelegten Voraussetzungen in einem Arbeitsverhältnis einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Diesen Anspruch hat er durch Beitragszahlungen von einem Arbeitsentgelt gemeinsam mit dem Arbeitgeber faktisch finanziert/versichert.Wird der Arbeitnehmer arbeitslos und hat sich bspw. einen ALG-Anspruch von 360 Tagen erarbeitet, bekommt er ein Jahr lang ALG. Unterbricht der Arbeitslose nun diese Bezugszeit (er wird beispielsweise nach 6 Monaten für mehr als 3,5 Jahre krank und hätte danach immer noch 6 Monate Anspruch auf ALG), so erlischt 4 Jahre nach Erstinanspruchnahme der Anspruch. Die gezahlten Beiträge werden auch nicht zurückgezahlt. SGB III, § 161 (2).
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
05.02.2018
Petition endet:
27.03.2018
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
-
Pet 4-19-11-81501-003467 Arbeitslosengeld
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird die Aufhebung von §161 Absatz 2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch
gefordert, wonach der Anspruch auf Arbeitslosengeld nach vier Jahren nicht mehr
geltend gemacht werden kann.
Zur Begründung der Petition wird vorgetragen, ein Arbeitnehmer erwerbe unter
festgelegten Voraussetzungen in einem Arbeitsverhältnis einen Anspruch auf
Arbeitslosengeld. Diesen Anspruch habe er durch Beitragszahlungen von seinem
Arbeitsentgelt gemeinsam mit dem Arbeitgeber faktisch finanziert bzw. versichert.
Werde der... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.