Regione: Germania

Arbeitslosengeld - Aufhebung des § 161 Absatz 2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (Verfall des Anspruches auf Arbeitslosengeld nach 4 Jahren).

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

62 Firme

La petizione è stata respinta

62 Firme

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2018
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, §161 Absatz 2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch aufzuheben (Verfall des Anspruches auf Arbeitslosengeld nach 4 Jahren).

Motivazioni:

Ein Arbeitnehmer erwirbt unter festgelegten Voraussetzungen in einem Arbeitsverhältnis einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Diesen Anspruch hat er durch Beitragszahlungen von einem Arbeitsentgelt gemeinsam mit dem Arbeitgeber faktisch finanziert/versichert.Wird der Arbeitnehmer arbeitslos und hat sich bspw. einen ALG-Anspruch von 360 Tagen erarbeitet, bekommt er ein Jahr lang ALG. Unterbricht der Arbeitslose nun diese Bezugszeit (er wird beispielsweise nach 6 Monaten für mehr als 3,5 Jahre krank und hätte danach immer noch 6 Monate Anspruch auf ALG), so erlischt 4 Jahre nach Erstinanspruchnahme der Anspruch. Die gezahlten Beiträge werden auch nicht zurückgezahlt. SGB III, § 161 (2).

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Dati della petizione

Petition gestartet: 05/02/2018
Petition endet: 27/03/2018
Regione: Germania
Categorie:

Novità

  • Pet 4-19-11-81501-003467 Arbeitslosengeld

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird die Aufhebung von §161 Absatz 2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch
    gefordert, wonach der Anspruch auf Arbeitslosengeld nach vier Jahren nicht mehr
    geltend gemacht werden kann.

    Zur Begründung der Petition wird vorgetragen, ein Arbeitnehmer erwerbe unter
    festgelegten Voraussetzungen in einem Arbeitsverhältnis einen Anspruch auf
    Arbeitslosengeld. Diesen Anspruch habe er durch Beitragszahlungen von seinem
    Arbeitsentgelt gemeinsam mit dem Arbeitgeber faktisch finanziert bzw. versichert.
    Werde der... avanti

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