Arbeitslosengeld - Aufhebung des § 161 Absatz 2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (Verfall des Anspruches auf Arbeitslosengeld nach 4 Jahren).

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

62 handtekeningen

De petitie werd geweigerd

62 handtekeningen

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2018
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

De petitie is gericht aan: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, §161 Absatz 2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch aufzuheben (Verfall des Anspruches auf Arbeitslosengeld nach 4 Jahren).

Reden

Ein Arbeitnehmer erwirbt unter festgelegten Voraussetzungen in einem Arbeitsverhältnis einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Diesen Anspruch hat er durch Beitragszahlungen von einem Arbeitsentgelt gemeinsam mit dem Arbeitgeber faktisch finanziert/versichert.Wird der Arbeitnehmer arbeitslos und hat sich bspw. einen ALG-Anspruch von 360 Tagen erarbeitet, bekommt er ein Jahr lang ALG. Unterbricht der Arbeitslose nun diese Bezugszeit (er wird beispielsweise nach 6 Monaten für mehr als 3,5 Jahre krank und hätte danach immer noch 6 Monate Anspruch auf ALG), so erlischt 4 Jahre nach Erstinanspruchnahme der Anspruch. Die gezahlten Beiträge werden auch nicht zurückgezahlt. SGB III, § 161 (2).

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Gegevens met betrekking tot de petitie

Petitie gestart: 05-02-2018
De petitie eindigt: 27-03-2018
Regio: Duitsland
Categorie:

Nieuws

  • Pet 4-19-11-81501-003467 Arbeitslosengeld

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird die Aufhebung von §161 Absatz 2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch
    gefordert, wonach der Anspruch auf Arbeitslosengeld nach vier Jahren nicht mehr
    geltend gemacht werden kann.

    Zur Begründung der Petition wird vorgetragen, ein Arbeitnehmer erwerbe unter
    festgelegten Voraussetzungen in einem Arbeitsverhältnis einen Anspruch auf
    Arbeitslosengeld. Diesen Anspruch habe er durch Beitragszahlungen von seinem
    Arbeitsentgelt gemeinsam mit dem Arbeitgeber faktisch finanziert bzw. versichert.
    Werde der... verder

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