55.271 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Paragrafen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 31 bis § 32 SGB II) und im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe, §39a SGB XII) ersatzlos zu streichen, die die Möglichkeit von Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen beinhalten.
Begründung
Die Sanktionen (§ 31 und § 32 Zweites Buch Sozialgesetzbuch) und die Leistungseinschränkungen (§ 39 a Zwölftes Sozialgesetzbuch) verletzen das Recht auf die Absicherung des zwingend gesetzlich festgelegten soziokulturellen Existenzminimums. Wem ganz oder teilweise die Grundsicherungsleistung gestrichen wird, dessen Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ist bedroht.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
23.10.2013
Petition endet:
18.12.2013
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Pet 4-18-11-81503-001721Arbeitslosengeld II
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.04.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die Normen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und im
Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ersatzlos zu streichen, die die Möglichkeit von
Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen vorsehen.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, die in den §§ 31, 32 Zweites Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) vorgesehenen Sanktionen und die in § 39a Zwölftes Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelten Leistungseinschränkungen verletzten das
Recht auf die Absicherung des zwingend gesetzlich festgelegten... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.